Als einziges der 16 Bundesländer hebt NRW die gesetzliche Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge, die vor dem 6. August aus einem anderen Bundesland rechtmäßig nach NRW gezogen sind, nur für Familien und Personen auf, die bereits einen Integrationskurs begonnen haben.
Dazu erklärt Mona Neubaur, Vorsitzende GRÜNE NRW:
„Das Instrument der Wohnsitzauflage kann hilfreich für die Integration von Geflüchteten sein – sie dient dazu, die Menschen sinnvoll zu verteilen. Diese allerdings auch auf Menschen anzuwenden, die noch vor der Einführung der Auflage nach NRW gezogen sind, halten die GRÜNEN NRW für falsch.
In der Praxis bedeutet eine solche eingeschränkte Rückwirkung nicht nur einen enormen Verwaltungsaufwand, sondern auch, dass Menschen oftmals aus einer bereits vorhandenen Wohnung ausziehen müssen, um anschließend in ein anderes Bundesland zurückzuziehen, wo keine Wohnung vorhanden ist. Vielen Menschen droht zunächst die Obdachlosigkeit oder sie müssen erneut in Notunterkünften untergebracht werden. Das ist für die Integration absolut kontraproduktiv. Auch aus diesen Gründen verfolgen die Bundesländer durchweg einen anderen Weg.“
Die in dieser Woche vom Kabinett beschlossene Wohnsitzregelung für anerkannte Flüchtlinge innerhalb NRW´s sieht darüber hinaus eine gemeindescharfe Zuweisung für die Dauer von 3 Jahren nach einem Integrationsschlüssel vor.
Wir werden die Umsetzung der NRW-Wohnsitzauflage genau beobachten. Dabei geht es uns neben der Vermeidung von humanitären Härtefällen darum, festzustellen, ob das Ziel, die Rahmenbedingungen für die Integration in den Kommunen zu verbessern, erreicht wird und den Verwaltungsaufwand rechtfertigt .“
Hintergrund:
Die Wohnsitzauflage dient laut Gesetzestext (§12a AufenthG) der Förderung der nachhaltigen Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland. Inwieweit ein Rückumzug bereits teilweise integrierter Flüchtlinge dieser Förderung dient, ist anzuzweifeln. NRW ist das einzige Bundesland, das Rückumzüge anordnet, wenn Personen vor Inkrafttreten des Gesetzes nach NRW gezogen sind. Ausnahmen gibt es lediglich, wenn schulpflichtige oder kleinere Kinder betroffen sind oder wenn ein Integrationskurs begonnen wurde. Darüber hinaus wurde in dieser Woche die landesinterne Wohnsitzregelung beschlossen.
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