LDK-Beschluss

Leistung anerkennen, Gerechtigkeit schaffen: bessere Bedingungen für Alleinerziehende

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 21. Juni 2026.

In Deutschland leben offiziell 1,7 Millionen Alleinerziehende – mehrheitlich Frauen – mit minderjährigen Kindern. Das betrifft fast jede fünfte Familie in NRW, inoffiziell noch mehr.

Alleinerziehende tragen die Verantwortung für Familie, Einkommen und
Fürsorge – und werden dennoch stigmatisiert und strukturell benachteiligt. Diese Benachteiligung trifft auch ihre Kinder und führt zu einer hohen Armutsgefährdung trotz enormer Leistung und einer hohen Erwerbsquote. Mit einem Armutsrisiko von 43 % sind sie so stark von Armut betroffen wie keine andere Familienform. Diese Armut ist kein vorübergehender Zustand, sie setzt sich strukturell in Altersarmut fort. Unterbrochene Erwerbsbiografien, Teilzeit und unbezahlte Care-Arbeit wirken sich direkt auf Rentenansprüche aus. Hunderttausende ältere Frauen, die ihre Kinder bereits allein großgezogen haben, tragen diese Folgen heute: als Rentnerinnen in Altersarmut. Alleinerziehende Mütter sind häufiger von Armut betroffen als alleinerziehende Väter. Dies liegt u.a. daran, dass alleinerziehende Väter häufiger mit älteren Kindern zusammenleben, und an der ungleichen Verteilung von Care-Arbeit und Beruf vor Trennungen.

Dies zeigt: Es braucht endlich politische und gesetzliche Rahmenbedingungen, die Alleinerziehende stärken, ihre Leistung anerkennen und echte Gerechtigkeit
schaffen.

BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN NRW setzt sich dafür ein, die Rahmenbedingungen für Alleinerziehende auf Landes- und Bundesebene zu verbessern:

Für ein sicheres Leben ohne Gewalt: Für Kinder und ihre Mütter

Jeden Tag werden in NRW fast 100 Frauen Opfer von (Ex-)Partnerschaftsgewalt. Besonders gefährlich sind Schwangerschaft und Trennungsphase. Fast jeden zweiten Tag wird in Deutschland eine Frau von einem (Ex-)Partner getötet, oft sind Kinder involviert, nicht selten werden auch sie zu Mordopfern.

Frauen mit Kindern sind besonders von (Ex-)Partnerschaftsgewalt gefährdet, da sie oft in ökonomischer Abhängigkeit leben und gewaltausübende Väter nach der Trennung bspw. durch Umgang und Familiengerichtsverfahren weiterhin Kontrolle über gewaltbetroffene Frauen ausüben können. Frauen ohne deutsche Staatsbürgerschaft sind dabei besonders vulnerabel, durch aufenthaltsrechtliche Unsicherheiten und die Angst vor dem Verlust des Aufenthaltsstatus oder der Kinder. Daher braucht es dringend die vollumfängliche Umsetzung der Istanbul-Konvention.

  • Gewaltschutz muss immer Vorrang vor Umgangs- und Sorgerechtsansprüchen haben, denn auch die Kinder sind hier Opfer der Gewalt. Von einem Kind miterlebte Gewalt gegen seine Mutter ist eine spezielle Form der Kindesmisshandlung und widerspricht dem Kindeswohl.
  • Nicht nur die Justiz, sondern auch Behörden wie das Jugendamt, das Jobcenter oder Sozialamt müssen dringend zu allen Formen der Partnerschaftsgewalt, Machtdynamiken und Täterstrategien sensibilisiert werden.
  • Um Frauen vor Zwangskontrolle gewaltausübender Väter zu schützen, muss außerdem weiterhin – anders als von der Bundesregierung geplant – das alleinige Sorgerecht bei nicht-verheirateten Müttern gelten, solange keine Sorgeerklärung abgegeben wurde.

Wohnen: für jede Familie ein gutes Zuhause

Die aktuelle Wohnungskrise trifft Alleinerziehende, deren Armutsrisiko bei 43% liegt, besonders hart. Dabei ist für das psychische Wohlbefinden von Kindern und ihrem Elternteil eine geeignete Wohnung in einem sicheren Mietverhältnis als stabiler Rückzugsort essenziell. Mit dem Thema Wohnen gehen viele andere Herausforderungen und Lösungen einher, wie bspw. die Unterstützung durch Gemeinschaft und Nähe zu Infrastruktur.

Wir setzen uns ein für

  • eine gezielte Vergabe von öffentlich gefördertem Wohnraum an Alleinerziehende.
  • die Vorhaltung von öffentlich gefördertem Wohnraum für gewaltbetroffene Frauen, die aus der gemeinsamen Wohnung mit dem Partner oder einem Frauenhaus ausziehen wollen/müssen.
  • gemeinschaftliche Wohnformen für Alleinerziehende. Beispielsweise durch die öffentliche Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte für Alleinerziehende und den Abbau von Benachteiligung bei Transferleistungen und der Steuerklasse für Alleinerziehende, die in eine Wohngemeinschaft ziehen.
  • Beim Zuschnitt neuer Bauvorhaben von öffentlich gefördertem Wohnraum und Genossenschaften müssen die Anforderungen von Ein-Eltern-Familien, also kostengünstige, kompakte Wohnungen mit einem Schlafzimmer für jede Person, berücksichtigt werden. Eine von der Fläche her passende Wohnung ist oft so geschnitten, dass es nicht genügend Schlafzimmer gibt, da Wohnungen immer noch für Singles, Paare und Paarfamilien geplant werden. Bei der Vergabe von Sozialwohnungen muss die Zahl der Zimmer ausschlaggebend sein, auch bei jüngeren Kindern, nicht lediglich die Zahl der Quadratmeter.

Unterhaltsvorschuss reformieren: Kinderrechte stärken

Wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil den Unterhalt nicht zahlt, geht der Staat in Vorleistung und gewährt einen Mindest-Unterhaltsvorschuss, der laut Gesetz vom zahlungspflichtigen Elternteil zurückgezahlt werden muss. Das Unterhaltsvorschussgesetz sowie die Praxis der unzureichenden Rückforderung sind derzeit höchst ungerecht und benachteiligen vor allem Alleinerziehende und ihre Kinder. Wir werden uns dafür einsetzen, dass jedes Kind die ihm rechtlich zustehenden finanziellen Mittel bekommt, indem

  • das Kindergeld nicht mehr, wie in der bisherigen Regelung, vollständig vom Unterhaltsvorschuss abgezogen wird.
  • der Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschuss analog zum zivilrechtlichen Unterhaltsanspruch
    • bei erneuter Heirat der alleinerziehenden Person bestehen bleibt.
    • bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung besteht.
    • auch nach dem 12. Lebensjahr nicht vom Einkommen des betreuenden Elternteils abhängt. Alleinerziehende brauchen keine Arbeitsanreize, sondern ihre Kinder brauchen den Lebensstandard, der ihnen zusteht, auch nach dem 12. Lebensjahr!
  • die Rückgriffquote, die aktuell bei nur 17% liegt, auf unterhaltspflichtige Elternteile deutlich erhöht wird. Dazu soll eine Reform zwischen Bund, Ländern und Kommunen erarbeitet und eine nationale Inkassostelle nach dem Vorbild des BAföG-Amts eingerichtet werden.
  • die Antragstellung für den Unterhaltsvorschuss vereinfacht, schneller und unbürokratischer erfolgt. Insbesondere darf bei Antragstellung nicht von der Alleinerziehenden eine finanzielle Vorleistung im Rahmen gerichtlicher Verfahren, beispielsweise zur Feststellung der Vaterschaft, verlangt werden.
  • langfristig die Holschuld der Alleinerziehenden durch eine Bringschuld des zahlungspflichtigen Elternteils ersetzt wird. Das heißt, ein Elternteil, das nicht zahlt, muss den Staat um den Vorschuss bitten. Tut er dies nicht, ist automatisch auch die o.g. Inkassostelle zuständig.

Diskriminierung bekämpfen: Gleichstellung fördern

Obwohl Alleinerziehende extrem viel leisten, erleben sie an vielen Stellen strukturelle Diskriminierung, sei es durch Gesetze oder andere Strukturen und gesellschaftliche Erwartungen. Daher fordern wir

  • die Aufnahme der Familiensituation ins Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), inklusive des Status „alleinerziehend“ für effektiven Schutz vor Benachteiligung im Beruf, bei der Wohnungssuche und im Alltag.
  • dass die Hürden, Diskriminierung zu beweisen, gesenkt werden und die Frist
    zur Geltendmachung von Ansprüchen verlängert wird. Damit sollen mehr
    Betroffene befähigt werden, sich zu wehren. So kann Diskriminierung
    wirklich geahndet und durch Präzedenzfälle wirksam entgegengewirkt
    werden.
  • eine faire Besteuerung. Aktuell werden Alleinerziehende in Deutschland steuerlich etwa doppelt so stark belastet wie im OECD-Durchschnitt. Sie versorgen mindestens ein Kind, das nicht arbeiten kann und werden gegenüber verheirateten Paaren aus zwei Erwachsenen steuerlich massiv benachteiligt. Stattdessen sollen Alleinerziehende, insbesondere mit geringem Einkommen, entlastet werden, beispielsweise durch eine
    Steuergutschrift.
  • Eine Familienversicherung, die alle Familienmodelle berücksichtigt.
  • dass bei jeder Kindergelderhöhung der SGBII-Regelsatz für Kinder in gleicher Höhe steigt.
  • volle Lohnfortzahlung für Eltern kranker Kinder. Die Lohneinbußen durch Kinderkranktage treffen Alleinerziehende besonders. Damit Eltern die Gesundheit ihres Kindes und anderer schützen können, müssen diese auch bei Krankheit der Kinder, analog zur eigenen Krankheit, volle Lohnfortzahlung bekommen.
  • Ermöglichung von politischer Teilhabe durch familienfreundliche Strukturen, um ein Mandat ausüben zu können. Der politische Betrieb muss Rücksicht auf Betreuungsrealitäten nehmen. Die eigene politische Beteiligung von Alleinerziehenden ist nicht nur wichtig für eine gerechte Teilhabe, sondern stellt auch sicher, dass bei der Gesetzgebung die Interessen der Alleinerziehenden berücksichtigt werden.
  • dass der Umgang mit einem anderen Elternteil bei der Berechnung von Ansprüchen nicht zu finanziellen Nachteilen führt. Stattdessen sollen die finanziellen Mehrbelastungen durch Umgang berücksichtigt werden.

Leistung muss sich wieder lohnen: Care Arbeit anerkennen

Alleinerziehende leisten unglaublich viel und opfern ihre eigene soziale Absicherung oftmals dafür, für ihre Kinder da zu sein. Sie leisten mit ihrer Erziehungsarbeit einen erheblichen gesellschaftlichen Beitrag. Gleichzeitig gibt es eine massive Gerechtigkeitslücke. Daher schlagen wir vor,

  • für jedes Jahr der Hauptsorgeverantwortung für minderjährige Kinder zusätzlichen Rentenanspruch zu gewähren
  • Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, innerhalb der betrieblichen Möglichkeiten die Vereinbarkeit von Alleinerziehenden durch Flexibilität und Planbarkeit zu ermöglichen.
  • Einen Rechtsanspruch für Alleinerziehende auf Vorrang bei der Vergabe von Betreuungsplätzen einzuführen.
  • Für ältere Frauen, die in der Vergangenheit als Alleinerziehende Kinder aufgezogen haben und heute von Altersarmut betroffen sind, eine rückwirkende Höherbewertung von Erziehungszeiten in der Rentenberechnung einzuführen sowie bestehende Rentenansprüche durch ergänzende Leistungen aufzustocken.
  • Die informelle Betreuungsleistung von Großeltern für Kinder Alleinerziehender rentenrechtlich anzuerkennen und niedrigschwellige Entlastungsangebote für betreuende Großeltern bereitzustellen, denn Großeltern sind in der Praxis die häufigste informelle Stütze alleinerziehender Familien und opfern dafür oft eigene Rentenansprüche.

Als gleichwertige Familienform wollen wir die Lebensrealität von Alleinerziehenden – in engem Austausch mit der Zivilgesellschaft – in allen Bereichen unseres politischen Handelns mitdenken, um strukturelle Benachteiligung einzudämmen.

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