LDK-Beschluss

Bundesweite Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspende

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 21. Juni 2026.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW spricht sich ausdrücklich für die Einführung einer Widerspruchsregelung bei Organspende aus.

Die Landesdelegiertenkonferenz bekräftigt damit sowohl den Beschluss „Widerspruchslösung in der Organspende implementieren“ der 48. Bundesdelegiertenkonferenz vom 16.10.2022 sowie das Regierungsprogramm zur Bundestagswahl 2025, in dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Einführung einer Widerspruchsregelung und die weitere Verbesserung der Strukturen in der Transplantationsmedizin unterstützt.

Deutschland bleibt bei der Organspende im Eurotransplant-Verbund und im europäischen Vergleich weiter deutlich zurück. Dieses Defizit beruht nicht auf einer grundsätzlich fehlenden Spendenbereitschaft in der Bevölkerung, sondern auch darauf, dass viele Menschen sich ohne klaren Anlass nicht aktiv mit der Frage der Organspende befassen. Gerade deshalb hat die zuletzt 2020 im Bundestag mehrheitlich getragene Entscheidungslösung, die anstelle der Widerspruchsregelung beschlossen wurde, zu keinerlei Verbesserung geführt.

Die Zahlen belegen das deutlich: Ende 2025 warteten in Deutschland weiterhin 8.199 Menschen auf ein Spenderorgan. Zugleich wurden 2025 in Deutschland 3.256 Organe transplantiert, obwohl der Bedarf weiter erheblich höher lag. Jedes Jahr sterben zudem weiterhin 600 bis 700 Menschen auf der Warteliste, während über 80 Prozent der Bevölkerung einer Organ- und Gewebespende grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Dass Deutschland 2025 mit ca. 11 Spender*innen pro Million Einwohner*innen nur minimal zulegen konnte und damit weiter hinter vielen europäischen Ländern zurückbleibt, zeigt, dass die Haltung von 2020 den Missstand strukturell nicht behoben hat.

Vor diesem Hintergrund stellt die Widerspruchsregelung aus Sicht des Landesverbandes NRW eine zeitgemäße, proeuropäische, wissenschaftlich klar belegte und gesundheitspolitisch gebotene Antwort auf eine versorgungspolitisch eindeutige und erhebliche Problemlage dar.

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