Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 21. Juni 2026.
NRW ist stark, weil Frauen dieses Land jeden Tag mitgestalten und voranbringen. Mehr als die Hälfte der Menschen in Nordrhein-Westfalen sind Frauen – mit unterschiedlichen Lebensrealitäten, Erfahrungen, Träumen und Zielen. Sie sind Arbeitnehmerinnen, Gründerinnen, Studierende, Mütter, Großmütter, Ehrenamtliche und vieles mehr. Hinter jeder dieser Frauen steht eine eigene Geschichte und der Wunsch, das eigene Leben selbstbestimmt zu gestalten und die eigenen Chancen verwirklichen zu können. Die Vielfalt von Lebensrealitäten, Familienformen und biografischen Erfahrungen macht Nordrhein-Westfalen stark und ist Ausdruck einer offenen, demokratischen Gesellschaft.
Sie alle haben ein Recht auf ein Leben frei von Angst und Gewalt – zu Hause, im öffentlichen Raum, im Netz, im Beruf und in der Pflege. Wo Sicherheit fehlt, fehlt Freiheit. Wo Freiheit fehlt, gibt es keine vollständige Gleichberechtigung.
Frauen erleben Diskriminierung und Gewalt nicht alle auf die gleiche Weise. Frauen mit Behinderungen, Frauen mit Migrationsgeschichte, queere Frauen sowie trans, inter und nicht-binäre Menschen sind häufig von Mehrfachdiskriminierung betroffen und besonderen Gefährdungen ausgesetzt. Ebenso erleben Frauen, die von Rassismus, Antisemitismus, antimuslimischem Rassismus oder anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit betroffen sind, häufig Mehrfachangriffe, die geschlechtsspezifische und rassistische Diskriminierung miteinander verbinden. Diese Mehrfachdiskriminierungen zeigen sich besonders häufig im digitalen Raum.
Gleichzeitig erleben wir einen wachsenden antifeministischen Backlash – kein Randphänomen, sondern eine ernsthafte Bedrohung für Gleichberechtigung, Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt, die sich vor allem im digitalen Raum radikalisiert.
Für uns ist klar: Gleichstellungspolitik muss die unterschiedlichen Lebensrealitäten und Diskriminierungserfahrungen von Frauen und queeren Menschen in den Blick nehmen und wirksam schützen. Echte Freiheit heißt, dass Frauen selbstbestimmt über ihr Leben entscheiden können – ohne Angst, ohne Gewalt, ohne strukturelle Benachteiligung. Unser Anspruch ist eindeutig: Wir wollen ein NRW, in dem jede Frau sicher und gleichberechtigt leben kann – im Alltag, im Beruf und in der Gesellschaft.
Dafür handeln wir auf mehreren Ebenen: Wir stärken den Schutz vor Gewalt, analog, flächendeckend in der Stadt, in ländlichen Regionen und digital. Wir sichern wirtschaftliche Unabhängigkeit, körperliche Selbstbestimmung und echte Wahlmöglichkeiten im Alltag. Und wir treiben Gleichstellung und Frauenemanzipation als gesamtgesellschaftliche Aufgabe entschlossen voran.
Schutz vor Gewalt – analog und digital
Gewalt gegen Frauen ist eine zentrale Frage innerer Sicherheit und geht uns alle an. Gewalt hat viele Formen: körperliche, psychische, finanzielle, sexualisierte, geschlechtsspezifische und digitale. Digitale Gewalt wie Hasskommentare, Bedrohungen, Doxing, Deepfakes oder bildbasierte sexualisierte Gewalt ist kein virtuelles Problem, sondern ein realer Angriff mit massiven Folgen: Angst, Rückzug, eingeschränkte Freiheit. Der Fall Collien Fernandes zeigt für viele andere nicht so prominente Fälle exemplarisch, was das bedeutet: gezielt sexualisiert, ihrer Identität beraubt, öffentlich bloßgestellt zu werden. Das Erstellen von Deepfakes ohne Zustimmung der Betroffenen muss strafbar sein. Frauen brauchen effektive rechtliche Instrumente, um auch die Betreiber von Plattformen in die Pflicht zu nehmen, sich gegen Eingriffe in ihre Freiheit wirksam zur Wehr setzen zu können. Plattformen müssen verpflichtet werden, strafbare Inhalte schnell zu entfernen, Betroffene bei der Rechtsdurchsetzung zu unterstützen und transparente Meldestrukturen bereitzustellen. Schützen Betreiber die Rechte von Frauen nicht oder verdienen sie etwa an der Verbreitung von Deepfakes Geld, müssen sie haften.
Andere Ermittlungen belegen schockierende Ausmaße: Netzwerke von Männern, die sexualisierte Gewalt anwenden und sich darüber mit anderen Tätern austauschen, sind weltweit tätig und erfahren immer mehr Zulauf. Was im analogen Raum verboten ist, muss auch digital strafbar sein und konsequent verfolgt werden: bestehende Gesetze müssen umgesetzt und Gesetzeslücken geschlossen werden.
Die häufigste Form der Gewalt gegen Frauen findet jedoch im Privaten statt. Alle drei Minuten erlebt eine Frau in Deutschland häusliche Gewalt. Insbesondere Frauen mit Behinderungen, Frauen mit Migrationsgeschichte und queere Frauen sind oft mit zusätzlichen Hürden beim Zugang zu Schutz- und Unterstützungsangeboten konfrontiert. Schutz beginnt mit einer starken Infrastruktur: Wir brauchen mehr Präventionsangebote, damit Gewalt gar nicht erst entsteht, Frauenhausplätze und Schutzwohnungen, barrierefreie, niedrigschwellige, mehrsprachige und inklusive Angebote sowie eine verlässliche Finanzierung. Mit dem Gewalthilfegesetz des Bundes haben Frauen ab dem Jahr 2032 einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Unsere Gleichstellungsministerin Verena Schäffer arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes in NRW.
Gewaltschutz muss die Lebensrealität betroffener Familien in den Blick nehmen. Frauen dürfen nicht vor die Entscheidung gestellt werden, welches ihrer minderjährigen Kinder sie in Sicherheit bringen können und welches nicht. Insbesondere ältere Söhne stoßen in Schutzangeboten teilweise noch auf Ausschlussregelungen, obwohl auch sie Teil des familiären Gewaltkontextes sind und Schutz benötigen. Deshalb müssen Schutzangebote so weiterentwickelt werden, dass Frauen mit ihren minderjährigen Kindern unabhängig vom Alter der Kinder Schutz und Unterstützung erhalten können. Wo dies in bestehenden Einrichtungen nicht möglich ist, braucht es ergänzende und passgenaue Schutz- und Unterbringungskonzepte.
Wir werden die Frauenhausplätze sowie die Beratungsangebote ausbauen, damit jede Frau mit ihren Kindern den Schutz und die Sicherheit finden kann, die ihr zustehen – in der Stadt und auf dem Land. Dazu gehören insbesondere barrierefreie Frauenhäuser, Schutzangebote für queere Frauen, bedarfsgerechte Plätze im ländlichen Raum sowie verlässliche Dolmetschungs- und Unterstützungsangebote für Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte. Wir setzen uns für mehrsprachige und kultursensible Angebote ein, damit auch
Frauen mit Einwanderungs- und Fluchtgeschichte sowie Frauen mit geringen
Deutschkenntnissen schnellen und diskriminierungsfreien Zugang zu Unterstützung erhalten.
Frauen mit Kindern haben ein höheres Risiko, von (Ex-)Partnerschaftsgewalt betroffen zu sein, und häufig beginnt oder verschlimmert sich Partnerschaftsgewalt in der Schwangerschaft. Um Frauen vor Zwangskontrolle gewaltausübender Väter zu schützen, muss weiterhin – anders als von der Bundesregierung geplant – das alleinige Sorgerecht bei nicht-verheirateten Müttern gelten, solange keine Sorgeerklärung abgegeben wurde. Die Deeskalationshaft ist erforderlich, um im äußersten Fall, wenn alle anderen staatlichen Maßnahmen nicht mehr helfen, Betroffene effektiv zu schützen. Besondere Aufmerksamkeit benötigen Frauen, die aufgrund ihres Aufenthaltsstatus oder familiärer Abhängigkeiten zusätzliche Hürden bei der Inanspruchnahme von Schutz- und Beratungsangeboten erleben.
Um Frauen vor gewalttätigen (Ex-)Partnern und Stalkern besser zu schützen, haben wir in Nordrhein-Westfalen die Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung nach dem spanischen Modell auf den Weg gebracht. Dieses System kann frühzeitig vor der Verletzung von Annäherungs- und Kontaktverboten warnen und ermöglicht ein schnelleres Eingreifen der Sicherheitsbehörden. Damit haben wir ein wichtiges Instrument geschaffen, um Betroffene besser vor erneuter Gewalt zu schützen. Nun gilt es, die Anwendung konsequent auszubauen, den Zugang niedrigschwellig und barrierefrei zu gestalten und die Wirksamkeit kontinuierlich zu evaluieren.
Angriffe auf Gleichstellungsarbeit, feministische Einrichtungen und queere Strukturen zielen auf die Einschränkung von Freiheit, Selbstbestimmung und demokratischer Teilhabe. Diesen Entwicklungen müssen Politik und Gesellschaft entschieden entgegentreten. Deshalb braucht es einen Nationalen Aktionsplan gegen Antifeminismus, der Bund, Länder, Kommunen und Zivilgesellschaft einbindet und Prävention, Schutz, Bildung sowie Demokratieförderung stärkt.
Auf kommunaler Ebene leisten insbesondere Gleichstellungsbeauftragte wichtige Arbeit für Demokratie, Gewaltschutz und Teilhabe. Sie stärken die Gleichstellungspolitik vor Ort und sind zentrale Ansprechpartnerinnen für Betroffene und Zivilgesellschaft. Dafür braucht es ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen, verbindliche Beteiligungsrechte sowie politischen Rückhalt gegen antifeministische Angriffe.
Feministische Infrastruktur ist eine tragende Säule demokratischer Gesellschaften. Frauenhäuser, Fachberatungsstellen, Mädchenprojekte, queere Zentren, Notrufe, Gleichstellungsstellen und zivilgesellschaftliche Initiativen leisten täglich unverzichtbare Arbeit. Diese Strukturen müssen dauerhaft abgesichert, ausgebaut und vor politischen Angriffen geschützt werden.
Auch geschlechtsspezifische Gewalt im öffentlichen Raum bleibt ein Problem. Fälle wie der Übergriff auf Yanni Gentsch zeigen, wie bestehende Gesetzeslücken Betroffene ungeschützt lassen. Wir fordern die zügige Umsetzung einer eindeutigen Gesetzgebung gegen voyeuristische Aufnahmen, wie sie Justizminister Benjamin Limbach im Bundesrat eingebracht hat.
Femizide sind die extremste Form geschlechtsspezifischer Gewalt. Fast täglich wird in Deutschland eine Frau ermordet, nur weil sie eine Frau ist. Wir fordern die Anerkennung von Femiziden als eigenständiges Mordmerkmal beziehungsweise die grundsätzliche Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses bei Körperverletzungsdelikten innerhalb der Partnerschaft.
Die Istanbul-Konvention muss in NRW verbindlich umgesetzt werden. Die Landesregierung erarbeitet daher aktuell einen ressortübergreifenden Landesaktionsplan, der Prävention, Schutz und Strafverfolgung zusammenführt. NRW hat bereits Fortschritte erzielt, etwa beim Ausbau von Frauenhausplätzen und der Einführung einer zusätzlichen Fachkraftstelle pro Frauenhaus für die Unterstützung von Kindern. Wir wollen die Strukturen weiter stärken und setzen uns im Bundesrat für schärfere Gesetze und die Schließung von Gesetzeslücken ein.
Die feministische Politik von uns Grünen NRW bezieht alle Frauen ein und soll die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen abbilden. Dazu gehören auch die Perspektiven von Sexarbeiterinnen. Wir möchten deshalb die Rechte, Sicherheit und Gesundheit von Sexarbeiterinnen in NRW stärken, Stigmatisierung abbauen und Ausbeutung, Menschenhandel sowie Zwangsprostitution bekämpfen, ohne selbstbestimmt arbeitende Sexarbeiterinnen einzuschränken. Um das zu erreichen, wollen wir Beratungsangebote niedrigschwellig, diskriminierungssensibel und flächendeckend zugänglich machen, Fortbildungen zur Sensibilisierung von Polizei, Ordnungsämtern, Gesundheitsämtern und Justiz ausweiten und den Schutz für Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausbauen. Das Prostituiertenschutzgesetz muss dahingehend grundlegend reformiert werden. Dabei ist es wichtig, Sexarbeiterinnen und auch Opfer von Menschenhandel sowie Zwangsprostitution bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen einzubeziehen. Sexarbeit darf nicht pauschal kriminalisiert oder in unsichere Verhältnisse verdrängt werden.
Es braucht zur Verteidigung der Freiheit aller Frauen einen feministischen Paradigmenwechsel im Strafrecht, der die Perspektive der meist weiblichen Betroffenen und nicht die der meist männlichen Täter einnimmt. Es gibt ein gesellschaftliches Momentum für grundlegende Veränderungen. Es ist daher keine Zeit für Stückwerk, sondern eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die mit breitem politischen Konsens alle Schutzlücken schließt.
Die in den vielen Fällen hohe Qualität der Arbeit von Polizei und Justiz wollen wir gleichzeitig gemeinsam mit den Beamt*innen und Richter*innen noch weiter steigern, um den Bedürfnissen aller Opfer und Zeug*innen noch besser gerecht zu werden. Die Zusammenarbeit von Polizei und Justiz wollen wir im Sinne aller Opfer verbessern.
Es braucht verpflichtende Fortbildungen zu geschlechterspezifischer Gewalt, zum Umgang mit Opfern und Zeugenvernehmungen und zur Auswirkung von Traumatisierungen, um Betroffene ernst zu nehmen und sekundäre Viktimisierung zu vermeiden.
Wir wollen Gewalt-, Opfer- und Kinderschutzbeauftragte bei den Präsidialgerichten und die Ausweitung des Aufgabenbereichs der bereits existenten Opferschutzbeauftragten, unterstützt durch eine angemessene Freistellung. Wir wollen spezialisierte Ermittler*innen, Staatsanwält*innen und Richter*innen, die über vertieftes Fachwissen in diesen sensiblen Themen verfügen. Zudem müssen an allen Landgerichten in Deutschland spezialisierte Kammern für Sexualstrafrecht sowie spezialisierte Amtsgerichte eingerichtet werden.
Auch in unseren Hochschulen müssen Frauen vor Machtmissbrauch, Diskriminierung und Gewalt geschützt werden. Einige Fälle der letzten Jahre haben eklatante Lücken aufgezeigt. Unser neues Hochschulstärkungsgesetz wird bundesweit Standards für Betroffenenrechte im Beschwerdeverfahren setzen, gibt Hochschulen den klaren Auftrag, zu sicheren Räumen für alle zu werden und etabliert Mechanismen zur sofortigen Gefahrenabwehr bei sexuellen Übergriffen, Belästigung und Diskriminierung. Mit klaren Schutz- und Vielfaltskonzepten und einer Stärkung der Gleichstellungsarbeit ermöglichen wir echte Wissenschaftsfreiheit: Denn Forschung ist nur so frei, wie die einzelnen Personen im System. Frauen können nur dann frei forschen und lehren, wenn sie sicher sind. Die Sicherheit von Frauen begrenzt also Wissenschaftsfreiheit nicht, sie macht sie erst möglich.
Nur ein Bruchteil der Fälle sexualisierter Gewalt wird angezeigt. Das zeigt, wie groß die Hürden und Ängste sind. Betroffene müssen wissen: Wir nehmen euch ernst. Wir kümmern uns. Wir lassen euch nicht allein.
Wir GRÜNE NRW stehen für ein klares Zustimmungsprinzip im Sexualstrafrecht: Nur Ja heißt Ja. Sexuelle Handlungen dürfen nur bei eindeutiger, freiwilliger und bewusster Zustimmung als einvernehmlich gelten. Denn nur weil eine Frau aus Schock, Angst oder Unsicherheit nicht widerspricht, kann daraus kein Einverständnis abgeleitet werden.
Gewaltschutz endet nicht beim Strafrecht. Prävention ist genauso entscheidend. Wir stärken Gewaltprävention und Medienkompetenz an Schulen, bauen die Arbeit mit Jungen und Männern weiter aus, um Gewalt präventiv zu verhindern, und setzen auf gesellschaftliche Aufklärung.
Männer müssen stärker in die Verantwortung genommen werden. Die Scham muss die Seite wechseln. Täterarbeit erreicht bislang aber nur einen kleinen Teil der Täter. Wir wollen einen verpflichtenden Hinweis auf Angebote der Täterarbeit in § 34a PolG NRW aufnehmen. In diesem Zusammenhang wollen wir Anti-Gewalt-, Beratungs- und Täterarbeitsangebote deutlich ausbauen, frühzeitige Intervention stärken und Programme zur Rückfallprävention flächendeckend verfügbar machen. Täter müssen lernen, Verantwortung für ihr Verhalten zu übernehmen, Gewaltmuster zu erkennen und zu durchbrechen. Gleichzeitig ist es aber auch unsere gesellschaftliche Aufgabe, dass Menschen nicht zu Tätern werden. Hier braucht es einen offenen Blick, ein empathisches Miteinander und frühe präventive Angebote in Schulen und Bildungseinrichtungen.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Freiheit im Alltag sichern
Echte Freiheit bedeutet, über das eigene Leben selbstbestimmt entscheiden zu können. Für viele Frauen ist diese Freiheit eingeschränkt: durch fehlende Verlässlichkeit in der Kinderbetreuung, unflexible Arbeitszeiten sowie Aus- und Fortbildungszeiten und ungleich verteilte Care-Arbeit. Wer kurzfristig Betreuung organisieren muss oder Pflegeverantwortung trägt, stößt häufig auf strukturelle Hürden – bei der beruflichen Entwicklung, der gesellschaftlichen Teilhabe, der eigenen Gesundheit und der persönlichen Freiheit.
Noch immer basiert ein großer Teil unseres Sozial- und Pflegesystems auf unbezahlter Sorgearbeit, die überwiegend von Frauen geleistet wird – mit direkten Folgen für Erwerbsbiografien, Einkommen und Altersvorsorge. Gleichberechtigung scheitert im Alltag oft an strukturellen Hürden. Besonders Alleinerziehende und Frauen mit niedrigem Einkommen tragen ein hohes Risiko von Armut, sozialer und ökonomischer Unsicherheit. Viele sind unfreiwillig in Teilzeit, weil geeignete Unterstützung und Flexibilität des Arbeitgebers fehlt. Deshalb braucht es verlässliche und bedarfsgerechte Betreuungsangebote. Mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) verfolgen wir zwei wichtige Ziele: die hohe Qualität in der frühkindlichen Bildung und eine bessere Verlässlichkeit der Kitas. Wir nehmen über 420 Millionen Euro zusätzlich in die Hand für eine bessere finanzielle Ausstattung der Kitas, für die Personaloffensive, für die Entlastung der Fachkräfte und für die Stärkung der Sprachbildung. Verlässliche Kitas sind für uns eine Frage der Vereinbarkeit und damit ein frauen- und gleichstellungspolitisches Ziel. Davon profitieren insbesondere auch Alleinerziehende.
Care-Arbeit muss gerechter verteilt werden, auch durch arbeits- und sozialpolitische Instrumente. Unbezahlte Sorgearbeit darf nicht länger zu struktureller Benachteiligung, finanzieller Abhängigkeit und Altersarmut führen. Die ungleiche Verteilung von Care-Arbeit verschärft bestehende soziale Ungleichheiten und trifft insbesondere Menschen mit geringem Einkommen und Alleinerziehende. Pflegende Angehörige, insbesondere dort, wo mehrere Sorgeaufgaben zusammenkommen, dürfen wir nicht aus dem Blick verlieren. Eltern, die zusätzlich Angehörige pflegen, sowie Alleinerziehende mit Pflegeverantwortung brauchen bessere Unterstützung und flexible Angebote. Geleistete Care-Arbeit muss sich auch für ein würdevolles Leben im Alter und in der Rente widerspiegeln.
Die Landesregierung erarbeitet aktuell einen Familienbericht, der eine wissenschaftlich fundierte Bestandsaufnahme der Familien in Nordrhein-Westfalen aufzeigen wird und zentrale Themen wie Familienvielfalt, den Umgang mit gesellschaftlichen Krisen, die ökonomische Situation von Familien, Fragen sozialer Teilhabe sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in den Blick nimmt.
Ein wichtiger Schritt ist die Einführung einer gesetzlich verankerten Familienstartzeit auf Bundesebene: eine vergütete Freistellung für den zweiten Elternteil bei der Geburt eines Kindes – für einen gleichberechtigten Einstieg in die gemeinsame Familienverantwortung und eine strukturelle Stärkung der Vereinbarkeit.
Alleinerziehende – überwiegend Frauen – sind besonders häufig von Armut und struktureller Benachteiligung betroffen. Deshalb lehnen wir Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss ab und setzen uns für sozial gerechte steuer- und familienpolitische Rahmenbedingungen ein. Das Ehegattensplitting verstärkt traditionelle Rollenverteilungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten. Gleichstellungspolitik muss deshalb auch steuerpolitische Fehlanreize abbauen und eigenständige Existenzsicherung stärken. Wir lehnen Kürzungen und Einschränkungen beim Elterngeld entschieden ab.
Vereinbarkeit darf kein Kraftakt sein, sondern muss verlässlich funktionieren, damit Frauen ihr Leben selbstbestimmt gestalten und gleichberechtigt an Gesellschaft, Familie und Beruf teilhaben können. Denn ohne diese Freiheit bleibt Gleichberechtigung im Alltag unvollständig.
Vereinbarkeit endet jedoch nicht bei Familie und Beruf. Auch ehrenamtliches und politisches Engagement muss mit Sorgeverantwortung vereinbar sein. Demokratie lebt von den Perspektiven und Erfahrungen aller Menschen. Deshalb wollen wir die Rahmenbedingungen für kommunale Mandate und ehrenamtliches Engagement so weiterentwickeln, dass Menschen mit Care-Verantwortung auch Verantwortung in Gesellschaft und Politik übernehmen können. Dazu gehören auch zeitgemäße und flexible Beteiligungsformen, die politische Teilhabe erleichtern und kommunalen Mandatsträger*innen grundsätzlich aus persönlichen Verhinderungsgründen (beispielsweise Kinderbetreuungsnotfall oder Pflege von Angehörigen) die digitale Teilnahme an Rats- und Kreistagssitzungen sowie die rechtliche Anerkennung ihrer Stimmabgabe auf diesem Weg zu ermöglichen. Darüber hinaus muss es möglich werden, in bestimmten Lebenssituationen (beispielsweise während der Elternzeit) ein kommunales Mandat ohne Verlust zeitweise ruhen zu lassen.
Mehr wirtschaftliche Teilhabe – Frauen in Führung
Frauen gehört die Hälfte der Macht! Wirtschaftliche Unabhängigkeit ist eine zentrale Voraussetzung für Selbstbestimmung. Alleinerziehende, Frauen mit geringem Einkommen sowie Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen sind besonders häufig von wirtschaftlicher Unsicherheit betroffen. Frauen mit Behinderungen sowie Frauen mit Migrationsgeschichte stoßen weiterhin auf erhebliche Barrieren beim Zugang zu Ausbildung, Arbeitsmarkt und Führungspositionen. Noch immer arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit und häufiger unterhalb ihrer erworbenen Qualifikation, sind seltener in Führungspositionen vertreten, verdienen durchschnittlich weniger als Männer und tragen ein deutlich erhöhtes Risiko für Altersarmut. Besonders Frauen in Minijobs und sozialen Berufen erleben geringe Löhne, unsichere Beschäftigung und fehlende Aufstiegsperspektiven. Frauen gründen seltener und haben schlechteren Zugang zu Kapital, Netzwerken und Förderstrukturen. Dabei zeigen zahlreiche Beispiele: Wenn Frauen führen, entstehen innovative, nachhaltige und erfolgreiche Unternehmen.
Ein entscheidender Hebel ist der gleichberechtigte Zugang zu Kapital und Netzwerken. Frauen müssen die gleichen Chancen haben, Investitionen zu erhalten, Unternehmen zu skalieren und sich unternehmerisch zu vernetzen. Unsere Wirtschaftsministerin Mona Neubaur stärkt Programme für Gründerinnen und Unternehmerinnen, etwa durch die Weiterentwicklung der Meistergründungsprämie, gezielte Förderangebote, mehr Sichtbarkeit im Innovationsbereich und bessere Rahmenbedingungen für Selbstständige, etwa beim Mutterschutz. Diese Programme wollen wir ausbauen und breiter zugänglich machen.
Wirtschaftliche Selbstbestimmung ist jedoch nicht nur eine Frage von Aufstiegschancen, sondern auch von sozialer Gerechtigkeit. Frauen sind überdurchschnittlich häufig von Niedriglöhnen, unfreiwilliger Teilzeit, finanzieller Abhängigkeit und Altersarmut betroffen. Deshalb müssen wir insbesondere Frauen stärken, die von mehrfachen Benachteiligungen betroffen sind. Dazu gehören auch migrantisierte und geflüchtete Frauen, deren Zugang zu Ausbildung, Qualifizierung, Beschäftigung und beruflichem Aufstieg häufig durch strukturelle Hürden erschwert wird. Besonders Frauen in Minijobs, prekären Beschäftigungsverhältnissen und sozialen Berufen erleben geringe Löhne, unsichere Beschäftigung und fehlende Aufstiegsperspektiven.
Wir GRÜNE NRW wollen den Anteil von Frauen in Führungspositionen erhöhen, im öffentlichen Dienst wie in der Wirtschaft. Vielfalt in Führung ist kein Selbstzweck, sondern stärkt Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und gerechte Entscheidungen. Dabei gilt: Nicht alle Frauen profitieren gleichermaßen von bestehenden Aufstiegschancen. Frauen mit Einwanderungsgeschichte, Schwarze Frauen, Frauen mit Behinderungen und andere strukturell benachteiligte Gruppen sind in Führungspositionen weiterhin deutlich unterrepräsentiert. Vielfalt in Führung bedeutet deshalb auch, bestehende Barrieren abzubauen und gleiche Chancen für alle Frauen zu schaffen. Hierfür setzen wir auf Förderungen bereits an den Universitäten und Berufsschulen durch Mentoring, Empowerment und Netzwerkveranstaltungen, die sich auf die Bedürfnisse von Frauen konzentrieren.
Auf Bundesebene braucht es weitere Schritte: Gender Pay Gap und Gender Pension Gap müssen konsequent abgebaut werden, etwa durch stärkere Tarifbindung und konsequente Umsetzung des Entgelttransparenzgesetzes. Gute Löhne, soziale Absicherung und faire Arbeitsbedingungen insbesondere in sozialen, pflegerischen und erzieherischen Berufen sind dabei zentrale Voraussetzungen für echte Gleichstellung. Wir wollen bessere Bedingungen für den Wiedereinstieg in Vollzeit, das Recht auf die Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit darf von der aktuellen Bundesregierung nicht abgeschafft werden.
Selbstbestimmung und körperliche Autonomie sichern
Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein Grundrecht und eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche, berufliche und wirtschaftliche Teilhabe. Wer nicht frei über eine ungeplante Schwangerschaft entscheiden kann, kann auch nicht selbst über Bildung, Beruf und Lebensplanung entscheiden.
Wir setzen uns dafür ein, den Zugang zu reproduktiver Gesundheitsversorgung flächendeckend zu sichern. Dazu gehört, Versorgungslücken bei Schwangerschaftsabbrüchen – gerade auch im ländlichen Raum – zu schließen. In vielen Regionen ist es für Frauen schwierig, überhaupt eine Ärztin oder einen Arzt zu finden, die oder der einen Schwangerschaftsabbruch durchführt. Das ist unhaltbar. Schwangerschaftsabbrüche müssen niedrigschwellig, wohnortnah und ohne Stigmatisierung Teil der regulären medizinischen Versorgung sein.
Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen darf nicht von regionalen Versorgungsstrukturen abhängen. Deshalb brauchen wir eine transparente Erhebung der tatsächlichen Versorgungslage in Nordrhein-Westfalen und wirksame Maßnahmen zum Abbau bestehender Versorgungslücken. Bei der Umsetzung des Krankenhausplans NRW muss die Sicherstellung entsprechender Versorgungsangebote berücksichtigt werden, damit reproduktive Gesundheitsversorgung flächendeckend gewährleistet werden kann. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass Kenntnisse über Schwangerschaftsabbrüche in der gynäkologischen Aus- und Weiterbildung verankert werden.
Wir setzen uns auf Bundesebene für die Streichung des § 218 StGB ein und dafür, Schwangerschaftsabbrüche als Teil der gesundheitlichen Grundversorgung anzuerkennen.
Selbstbestimmung in der Gesundheitsversorgung geht weit darüber hinaus. Der Gender Health Gap führt dazu, dass Krankheiten bei Frauen oft später erkannt werden, Therapien weniger passgenau sind und Forschung zu selten geschlechtersensibel erfolgt. Zudem erleben Frauen mit Behinderungen, migrantische Frauen und queere Menschen im Gesundheitswesen häufig zusätzliche Diskriminierung und schlechtere Versorgung. Das wollen wir durch gezielte Forschungsförderung, bessere Ausbildung im Gesundheitswesen und eine stärkere Berücksichtigung von Geschlechterunterschieden in Diagnostik und Behandlung ändern. Dabei müssen auch rassistische Diskriminierungserfahrungen und weitere Formen struktureller Benachteiligung im Gesundheitswesen stärker berücksichtigt werden. Eine gerechte Gesundheitsversorgung setzt voraus, dass unterschiedliche Lebensrealitäten und Zugangsbarrieren mitgedacht werden.
Auch die Situation der Geburtshilfe zeigt dringenden Handlungsbedarf: Fast jede zweite Hebamme denkt laut Studien darüber nach, den Beruf zu verlassen. Lange Anfahrtswege, Personalmangel und fehlende 1:1-Betreuung stehen einer sicheren und selbstbestimmten Geburt entgegen. Hohe Kosten für die Berufshaftpflicht setzen insbesondere freiberufliche Hebammen zusätzlich unter Druck und treiben sie aus dem Beruf. Wir wollen bessere Arbeitsbedingungen, faire Vergütung und verlässliche Strukturen, damit die Versorgung von Schwangeren und Familien gesichert bleibt. AuchSchwangere und Gebärende sind in unserem aktuellen Gesundheitssystem unzureichend berücksichtigt. Die Folgen der Depriorisierung der physischen und psychischen Gesundheit von Gebärenden sind vielfach Gewalt unter der Geburt, Kreißsaalschließungen und lange Anfahrtswege – gerade im ländlichen Raum- , die die Versorgungssicherheit von Schwangeren und Familien gefährden. Zudem stehen Personalmangel und fehlende 1:1-Betreuung einer sicheren und selbstbestimmten Geburt entgegen. Dies kann zu lebenslangen gesundheitlichen Folgen führen, die in unserer Gesellschaft oft noch tabuisiert sind.
Gleichstellung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe – neue Perspektiven auf Männlichkeit
Gleichstellung darf nicht nur von Frauen erkämpft werden. Gleichstellung und Gewaltschutz sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Männer tragen dabei eine besondere Verantwortung, Teil der Lösung zu sein. Starre Rollenbilder und überholte Vorstellungen von Männlichkeit schaden nicht nur Frauen, sondern allen Geschlechtern: Sie setzen Männer unter Druck, stabilisieren Ungleichheiten und begünstigen Gewalt. Antifeministischen und frauenfeindlichen Online-Netzwerken – der sogenannten „Mannosphäre” – setzen wir klare politische Antworten entgegen: durch Aufklärung, Prävention und Programme, die demokratische Werte und Gleichberechtigung stärken. Umso fataler sind die Umstrukturierungspläne des Bundes zu dem wichtigen Programm “Demokratie leben!”. Hier drohen wichtige Präventionsprojekte gegen Antifeminismus eingestellt zu werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, diesen Kahlschlag in der Präventionsarbeit zu unterlassen.
Gleichstellungspolitik richtet sich an alle Geschlechter und sie beginnt früh. Jungen sollten selbstverständlich lernen, was Gleichberechtigung bedeutet: Respekt, Konsens, Akzeptanz der Grenzen anderer und die Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln. Bildungseinrichtungen, Jugendarbeit und Familien spielen dabei eine zentrale Rolle. Wir wollen Programme stärken, die Jungen alternative, vielfältige Rollenbilder vermitteln.
Neben der Entgegnung toxischer Männlichkeit, braucht es ein positives Bild davon, was eine gleichberechtigte und verantwortungsvolle Rolle von Männern sein kann. Moderne Männlichkeit bedeutet, Verantwortung zu übernehmen, Fürsorge zu zeigen, Grenzen zu respektieren und die Freiheit anderer ebenso zu achten wie die eigene.
Jungen und Männer müssen aktiv in Präventions- und Gleichstellungsarbeit einbezogen werden. Sie sind Teil der Lösung.
Frauenrechte, sexuelle Selbstbestimmung und Gleichberechtigung dürfen niemals durch Machtstrukturen eingeschränkt werden. Wir stellen uns entschieden gegen patriarchale und fundamentalistische Ideologien, unabhängig davon, ob sie religiös oder politisch begründet werden. Besonders Frauen und Mädchen, die von übergriffiger Kontrolle, Zwangsverheiratung, sogenannter „Ehrgewalt“ oder systematischer sozialer Isolation betroffen sind, brauchen verlässliche Schutz- und Unterstützungsangebote. Wir wollen entsprechende säkulare, zivilgesellschaftliche und öffentliche Beratungs- und Ausstiegsstrukturen stärken und proaktiv Fachkräfte in Schulen, Jugendhilfe und Gewalthilfe sensibilisieren. Unser Ziel ist eine Gesellschaft, in der jede Frau frei und selbstbestimmt über ihren Lebensweg entscheiden kann, unabhängig von Herkunft, Familie oder religiösem Umfeld.
Bis es für alle Frauen gilt
Sicherheit, Freiheit und Gleichberechtigung dürfen nicht davon abhängen, woher jemand kommt, wie viel sie verdient oder wie sie lebt. Dafür braucht es konsequentes politisches Handeln, starke Strukturen und eine Gesellschaft, die Verantwortung übernimmt. Gleichstellung ist kein Nebenprojekt, sondern ein Maßstab für unsere Demokratie.
Wir hören nicht auf. Wir geben nicht nach. Bis es für alle Frauen gilt.
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