I.
Neben der traditionellen Kleinfamilie haben vielfältige Formen des Zusammenhalts und miteinander Lebens an Bedeutung gewonnen. Diese reichen von nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Ein-Eltern- oder Patchwork-Familien, gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bis hin zu familiären Netzwerken von Alt und Jung, die über Generationengrenzen hinweg auch Menschen ohne verwandtschaftliche Bindung einschließen.
Die Anerkennung gesellschaftlicher Vielfalt muss auch in der Familienpolitik zum Markenzeichen bündnisgrüner Politik werden. Dazu ist eine visionäre Verbindung von sozialpolitischen mit bürgerInnenrechts- und gesellschaftspolitischen Forderungen notwendig.
Hierfür wünschen wir uns einen intensiven und breiten Austausch der verschiedenen Politikbereiche innerhalb unseres Landesverbandes.
II.
Ziel muss die vollständige Anerkennung und Gleichstellung aller Familienformen sein. Aus schwul-lesbischer Sicht sind dafür folgende politische Forderungen von zentraler Bedeutung:
- Gleichstellung der Kinder aus Eineltern-, Regenbogen- und Patchworkfamilien mit Kindern aus klassischen Familien im Sozial-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht.
- Förderung eines akzeptierenden gesellschaftlichen Umfelds für allein erziehende Mütter und Väter, für Patchwork- sowie Regenbogenfamilien in Kinderbetreuung, Schule (Bildungsmaterialien!) und Arbeitswelt.
- Ausweitung des Adoptionsrechts auf eingetragene Lebenspartnerschaften und nicht-eheliche Lebensgemeinschaften. Ihnen wird nach geltendem Recht eine gemeinschaftliche Adoption verwehrt.
- Einführung eines eigenständigen familienrechtlichen Instituts (Familienvertrag), in dem Erwachsene die relevanten familienrechtlichen Fragen verbindlich miteinander regeln können. Die Berücksichtigung von Familienformen mit mehr als zwei sozialen Elternteilen ist dabei ein zentrales Anliegen von Patchwork- und Regenbogenfamilien.
- Stärkung der Rechte sozialer Elternschaft. Enge soziale Vertrauens- und Näheverhältnisse, in denen Erwachsene Verantwortung für Kinder übernehmen, z.B. durch längere häusliche Gemeinschaft, brauchen verstärkten Schutz.
- Weiterentwicklung der Rechte unterhaltspflichtiger Väter im Umgangs- und Sorgerecht. Wir möchten eine Diskussion in der Partei darüber anregen, wie die Rechte der Väter ausgestattet werden sollen.
- Erleichterung des Zugangs zu reproduktionsmedizinischen Maßnahmen auch außerhalb der Ehe.
- Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften als Pflegeeltern, insbesondere keine Schlechterstellung bei der Betreuung durch Pflegeelterndienste.
- Wohnformen, Pflege-, Hilfe- und Betreuungsangebote Älterer und Pflegebedürftiger auch auf die Belange von Menschen mit gleichgeschlechtlichem Lebenskonzept ausrichten.
Neuste Artikel
Braunkohle Kohle Kohleausstieg rheinisches Revier
Fragen und Antworten zum Kohleausstieg in NRW
Wie kam es zum vorgezogenen Kohleausstieg 2030 in NRW? Kohlestrom ist teuer, ineffizient und extrem klimaschädlich. Nach der Landtagswahl im Mai 2022 haben sich GRÜNE und CDU deshalb im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, den Kohleausstieg um acht Jahre – auf das Jahr 2030 – vorzuziehen. Bund, Land und der Energieversorger RWE haben daraufhin eine entsprechende Vereinbarung…
LaVo-Beschluss
Klimaschutz und Klimaanpassung bedeuten Menschenschutz
Beschluss des Landesvorstandes vom 3 . September 2026 Die Klimakrise trifft uns mit voller Wucht, mitten in Nordrhein-Westfalen. Hitzewellen, Dürren und Brände haben uns in den vergangenen Wochen eindringlich vor Augen geführt, wie gefährlich die Folgen der Klimakrise für unser Land bereits heute sind. Diese Folgen sind nicht mehr abstrakt, sondern brutal konkret. Mehr als…
Statement der Grünen in NRW nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt
Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt erklären Yazgülü Zeybek und Tim Achtermeyer, Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen in Nordrhein-Westfalen, sowie Mona Neubaur, Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie und stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen: Yazgülü Zeybek und Tim Achtermeyer: „Das wird ein langer Wahlabend und wir werden vermutlich erst am Morgen ein vollständiges Bild über…
Ähnliche Artikel
LDK-Beschluss
Menschenwürde und Freiheitsrechte in der Neufassung des PsychKG erhalten
Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 21. Juni 2026. Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen: Die GRÜNE Landtagsfraktion wird aufgefordert, den Entwurf zur Neufassung des PsychKG NRW (Vorlage 18/4917 – Gesetz zur Neufassung eines Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen (PsychKG)) kritisch zu prüfen und den weiteren Prozess so zu gestalten, dass Freiheitsrechte, Menschenwürde und Selbstbestimmung aller…
LDK-Beschluss
Inklusion in Schule weiterdenken: von der individuellen Lösung zur strukturellen Antwort für alle
Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 20. Juni 2026. Wir GRÜNE stehen wie keine andere Partei zur vollständigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der daraus folgenden staatlichen Ziele und individuellen Rechte. Alle aktuellen rechtlichen Umsetzungsschritte sind aus dieser Perspektive Erfolge. Gleichzeitig wissen wir, dass noch viel Wegstrecke vor uns liegt und wir dabei auch strukturelle Fragen stellen müssen….
LDK-Beschluss
Digitale Bildung in öffentlicher Hand für Bildungsgerechtigkeit und Souveränität
Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 20. Juni 2026. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich auf Landesebene für eine öffentlich getragene, gerechte und souveräne digitale Bildung in Nordrhein-Westfalen ein. Dazu zählen insbesondere folgende Punkte: Alle Schüler*innen und Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen haben Zugang zu sicheren, datenschutzgerechten und kostenfreien digitalen Bildungswerkzeugen — unabhängig von Schulform, Schulträger oder Wohnort. Die digitale…