LDK-Beschluss

Grundsteuer ökologisch, gerecht und verfassungskonform ausgestalten

  1. Das Bundesverfassungsgericht hat die gegenwärtige Regelung zur Grundsteuer als verfassungswidrig verworfen und der Politik die Aufgabe gestellt, bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung zu treffen. Die Grundsteuer ist für die Kommunen eine der wichtigsten eigenen Einkommensquellen und eine der wenigen verbliebenen Besteuerungsformen von Vermögen in Deutschland. Die Ausgestaltung einer Grundsteuer als faire und transparente Besteuerung von Werten und Vermögen ist sinnvoll und richtig und muss von Bund und Ländern auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zügig auf den Weg gebracht werden. Dies schließt ausdrücklich in einem ersten Schritt auch eine sachgerechte Bewertung der Immobilien ein.
  2. Wir Grüne fordern eine sozial-ökologische Steuerreform: Aus Spekulationsgründen brachliegendes Bauland muss stärker besteuert werden, um einen Anreiz zur Bebauung zu schaffen. Dies dient insbesondere dazu, Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren und dem Trend entgegenzuwirken, Grünflächen als neues Bauland auszuweisen.
    Unverdientes Einkommen soll abgeschöpft, eine soziale und ökologische Stadtentwicklung unterstützt und neuer Spielraum für eine kommunale Boden- und Wohnungspolitik für mehr bezahlbaren Wohnraum eröffnet werden. Von den in der Diskussion stehenden Modellen präferieren wir deshalb eine reine Bodenwertsteuer ebenso wie ein kombiniertes Bodensteuermodell (Difu-Model). Beide Modelle sind offensichtlich in der Lage, die von uns geforderte Lenkungsfunktion zu erfüllen. Deren Ausgestaltung und Umsetzbarkeit soll spätestens in der zweiten Phase der Grundsteuerreform geprüft und voran gebracht werden.Die Ausgestaltung einer Grundsteuer sollte sich darüber hinaus an folgenden Kriterien orientieren:

    • Die bisherige Einnahmebasis für die Kommunen muss erhalten bleiben, denn diese sind auf diese Einnahmen angewiesen, um wichtige Aufgaben der Daseinsvorsorge z.B. für Bildung, Betreuung und Kultur – aber auch der Infrastruktur für Verkehr, bezahlbares Wohnen oder der Freizeit und Umwelt finanzieren zu können.
    • Eine Substitution der Grundsteuer, die zu einer stärkeren Belastung von Arbeitseinkommen z.B. bei der Einkommensteuer führt oder einer stärkeren Erhöhung der Umsatzsteuer, die wiederum niedrigere Einkommensschichten – inklusive der Transferleistungsbezieher*innen überproportional belastet, lehnen wir ab.
    • Es sollen verwaltungseinfache und schnell umsetzbare Besteuerungsfaktoren eingeführt werden, die gewährleisten, dass die Zeiträume und die Kriterien, die das Bundesverfassungsgericht gesetzt hat, rechtssicher eingehalten werden.
  3. Wir fordern die Finanzminister*innen von Bund und Ländern auf, umgehend eine wirklichkeitsnahe Bewertung der Grundstücke vorzunehmen bzw. die vorhandenen Instrumente zusammen zu führen. In NRW liegt mit BORIS ein auch von Gutachter*innen akzeptiertes Bewertungssystem für Grundstücke vor.
  4. Bund und Länder müssen jetzt zügig die Einnahmebasis der Kommunen sichern. Dazu ist kurzfristig ein Fahrplan zur Umsetzung des Urteils des Verfassungsgerichtes zur erstellen und umzusetzen.

Beschlossen auf der LDK vom 15./16.06.18

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