Beschluss des Landesparteirats am 27.10.2019 in Essen
Weltweit sterben derzeit die Wälder – lokal bei uns in NRW und global. Der Hambacher Forst wird durch den Braunkohletagebau Hambach schrittweise zerstört, der Teutoburger Wald immer mehr dem Kies- und Kalkabbau geopfert und im Kreis Oberberg soll wiederum für ein Gewerbegebiet ca. 50 ha Wald verbraucht werden. Die Wälder in NRW, Deutschland und Europa sterben aufgrund der Dürre in Folge der Klimakrise, einer verfehlten Forstpolitik oder reinen wirtschaftlichen Interessen die zu Flächenfraß und Holzraubbau führen. Der Tropenwald in Amazonien, Afrika und in Asien wird abgebrannt, um Rindfleisch, Soja, Palmöl, Holz und Zellstoff für die Industrieländer zu produzieren – auch für NRW. Daher hat NRW eine vielfältige Verantwortung zum Schutz der Wälder!
Voraussetzung für die dauerhafte Erhaltung der Wälder weltweit ist ein konsequenter Klimaschutz. Die Bundesregierung wird ihrer globalen Verantwortung dabei seit Jahren in keiner Weise gerecht und verfehlt seine Klimaschutzziele deutlich. Das von Union und SPD nun vorgelegte „Klimapaket“ reicht nicht im Ansatz, um Deutschlands globale Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen. Wollen wir unsere Wälder erhalten, muss die Bundesregierung hier auf einem ganz anderen Ambitionsniveau handeln und die NRW-Landesregierung überhaupt einmal mit Klimaschutzpolitik beginnen.
Ziel muss es sein, die grundlegenden Funktionen der Waldökosysteme wiederherzustellen, zu erhalten und zu fördern. Dies ist Voraussetzung dafür, dass Wälder ihre Anpassungs- und Selbstregulationsfähigkeit wiedergewinnen und vielfältige ökologische Leistungen erbringen können. Eine andere Form der Globalisierung im Sinne globaler Verantwortung auch für die Wälder dieser Erde ist eine Grundvoraussetzung für die Begrenzung der Klimakrise, für eine Veränderung des enormen und verschwenderischen Konsums vor allem in den westlichen Industrieländern und für eine ökologisch-soziale Transformation, die allen Menschen das Recht auf ein gutes Leben ermöglicht.
Die westlichen Industrieländer sind durch ihr Konsumverhalten wichtige Treiber der Waldzerstörung in anderen Regionen der Welt. Dies gilt insbesondere für die Tropenwälder, in denen Millionen Hektare Wald für Soja- und Palmöl-Monokulturen abgeholzt wurden und werden. NRW ist als bedeutender Standort der Massentierhaltung am Niederrhein und im Münsterland und mit einer hohen Zahl von Konsumenten maßgeblich mitverantwortlich.
Ökosystemleistungen des Waldes
Wälder sind durch ihre Ökosystemleistungen für Mensch und Umwelt unverzichtbar und daher von zentraler Bedeutung:
- Lebensraum für Tiere, Pflanzen, Pilze und Mikroorganismen: Ohne die Vielfalt im Wald – auch im Waldboden – wären die meisten der nachfolgend genannten Leistungen nicht zu erfüllen;
- Rohstofflieferant: Wälder liefern den nachwachsenden Rohstoff Holz, der sehr vielseitig einsetzbar ist;
- Klimarelevanter CO2-Speicher: Wälder speichern große Mengen Kohlenstoff in ihrer Biomasse (Waldspeicher). Dort nachwachsendes und nachhaltig genutztes Holz (Produktspeicher) substituiert darüber hinaus klimaschädlichere Baustoffe wie Beton und Stahl und fixiert damit langfristig klimaschädliches CO2 (Substitution).
- Klimaregulation: Wälder beeinflussen das Klima klein- und großräumig, vor allem durch Transpiration von Wasser und damit verbundener lokaler Abkühlung, Verringerung der Windgeschwindigkeit und Umwandlung der Sonnenergie im Rahmen der Photosynthese in Stärke
- Wasserspeicher und -filter: Bäume und Waldboden halten Niederschläge zurück und filtern das Wasser. So tragen sie zum Hochwasserschutz bei und zur Bildung sauberen Grundwassers;
- Schutz vor Erosion: Die Pflanzen des Waldes und insbesondere das Wurzelwerk der Bäume schützen vor Erosion;
- Verbesserung von Luftqualität und Luftreinhaltung: Wälder filtern Staub und Schadstoffe aus der Luft;
- Lärmschutz: Die Vegetation kann Lärm von Siedlungen fern halten;
- Erholung: Wälder sind Orte für Erholung, Bildung und Naturerlebnis.
Der Wald in NRW wird von der Klimakrise auch deshalb besonders hart getroffen, weil er systemisch krank und vorbelastet ist durch Artenarmut, Wildverbiss und dadurch verursachte Entmischung, Einschichtigkeit (Altersklassenwald), durchschnittlich geringes Lebensalter, maschinelle Bodenverdichtung, Entwässerung, Luftverschmutzung, das Anpflanzen von nicht heimischen Baumarten und vieles mehr. Ein gesunder, widerstandsfähiger Wald sähe anders aus!
Das Land NRW muss in Zukunft noch stärker eine Vorbildfunktion wahrnehmen und durch verbindliche Vorgaben für den Landesbetrieb Wald und Holz sowie den Rechtsrahmen und die Förderpolitik für den Privatwald viel mehr für den Walderhalt tun.
Aktuelle Pläne der Bundes- und Landesregierung sind unzureichend
Das aktuelle Krisenmanagement der Bundes- und Landesregierung ist rückwärtsgewandt, waldschädlich und steht auch bei den Waldbesitzenden in der Kritik. Die finanziellen Entschädigungen helfen alleine nicht weiter. Am 1. August 2019 haben fünf Forstminister der unionsgeführten Länder einen sogenannten „Masterplan“ für den von Hitze, Borkenkäfer, Feuer und Dürre gebeutelten Wald in Deutschland verabschiedet. Bundes- und Landesregierung haben in den zurückliegenden Wochen Programme für den Wald beschlossen. Der Bund soll danach ab 2020 800 Millionen Euro bereitstellen, um die entstandenen Schäden zu beseitigen, die Schadensflächen wieder aufzuforsten sowie für einen „klimaangepassten“ Waldumbau – u. a. unter Verwendung nicht heimischer Baumarten, die bisher noch nicht im Wald angebaut werden. Bei all diesen Plänen wird klar: Über den Sektor wird nicht hinaus gedacht, prioritär notwendiger massiver Klimaschutz nicht diskutiert und an der bisherigen, jahrzehntelang praktizierten Forst-Strategie soll sich grundsätzlich nichts ändern. Das Konzept ist einfach: Bäume fällen –Bäume pflanzen.
Die Erleichterung des Neubaus von Ställen zur Massentierhaltung durch den kürzlich verabschiedeten Landesentwicklungsplan (LEP) sowie die Förderung der weltmarktorientierten Intensiv-Landwirtschaft macht NRW zur Mitverantwortlichen für die Zerstörung der Tropenwälder.
Auch die “Schmallenberger Erklärung” der NRW-Landesregierung sieht vor, dass allein für die vollständige Wiederaufforstung der Schadflächen in den nächsten zehn Jahren 100 Millionen Euro bereitgestellt werden sollen.
Wir GRÜNE fordern deshalb: Abkehr von der monokulturellen Holzertragswirtschaft und eine konsequente Hinwendung zu einem Management, das den Wald als Ökosystem und nicht mehr länger als reine Holzfabrik behandelt.
Wir GRÜNE wollen, dass die Waldbesitzer*innen in den kommenden Monaten nicht allein gelassen werden. Sie benötigen fachlich qualifizierte und uneigennützige Unterstützung und Beratung. Wir GRÜNE wollen in Zukunft naturnahe Wälder und eine naturnahe Waldbewirtschaftung. Für die Waldbesitzenden müssen praxisnahe Fördermöglichkeiten entwickelt werden, die die forstlichen Zusammenschlüsse stärken und für die Waldbesitzenden einfach umzusetzen sind.
Damit der Waldumbau angegangen und gelingen kann, fordern wir GRÜNE eine Waldpolitik, die folgende Punkte umfasst:
1. Naturnahe Dauerwaldbewirtschaftung
Eine naturnahe Dauerwaldbewirtschaftung sollte Leitbild der nordrhein-westfälischen Wald- und Forstpolitik sein. Sie zeichnet sich durch Wälder mit klimatoleranten, heimischen/europäischen Baumarten in geeigneter Mischung und durch den Erhalt und die Entwicklung standortheimischer Lebensraumtypen aus. Der Waldumbau hin zu naturnahen, sowie arten- und strukturreichen Wäldern mit einem dem Wald angepassten Wildbestand muss das Ziel der Waldwirtschaft sein. Auch für den privaten Waldbesitz muss es einen Mindestanteil an einer nachhaltig bewirtschafteten Fläche geben und öffentliche Gelder darf es nur für Maßnahmen der Herstellung einer naturnahen Dauerwaldbewirtschaftung und bei einem dafür notwendigen Wildmanagement geben. In diesem Sinn soll das Landesforstgesetz geändert werden.
2. Waldfonds auflegen
In NRW befinden sich 64 Prozent der Waldfläche in Privatbesitz. Für viele der Besitzer*innen bedeutet das aktuelle Waldsterben einen erheblichen finanziellen Verlust, wodurch stellenweise die Mittel fehlen, um den Waldumbau zu stemmen. Für einzelne Waldbesitzer*innen dürfte deshalb ein Verkauf ihrer Waldflächen auch eine Option sein. Waldflächen, die Privatbesitzer aktuell veräußern wollen, sollten mit Mittel aus einem, vom Land auferlegten Waldfonds erworben werden, um eine Wiederbewaldung sowie die naturnahe Bewirtschaftung dieser Waldflächen abzusichern. Es wird außerdem angestrebt, die erworbenen Wälder in Form von Genossenschaften als Gemeinschaftsbesitz zu organisieren und damit Teilhabe, Identifikation aber auch potentielle zukünftige Risiken breiter zu streuen.
3. Zukünftige Unterstützung der Waldbäuer*innen
Die Erstellung eines Konzepts, wie Waldbesitzer*innen beim Umbau auf eine naturnahe ökologische Waldbewirtschaftung unterstützt werden können, muss zeitnah durch das zuständige Ministerium erfolgen. Auch landeseigene Förderprogramme sollten zukünftig stärker an einer klimaangepassten Waldbewirtschaftung ausrichtet werden, um so deutlich mehr naturnahe, klimastabile Wälder in Nordrhein-Westfalen zu erhalten und den Umbau unserer Wirtschaftswälder zu beschleunigen.
4. Nachwachsender Rohstoff Holz
Aufgrund der derzeit anfallenden Holzmengen gilt es – soweit wie möglich – eine Entlastung des Holzmarktes herbei zu führen. Dazu gehört auch die Schaffung weiterer Absatzmöglichkeiten durch eine offensive Holzbauweise für anfallende Kalamitätsholz. Bauen mit Holz sollte stärker gefördert und bei zukünftigen Ausschreibungen mehr als bisher berücksichtigt werden. Die Forschung und Technologieentwicklung zur Nutzung von Laubholz im Baugewerbe ist zu verstärken und hier auch die Sägeindustrie in die Pflicht zu nehmen.
5. Naturverjüngung für naturnahe und klimaresiliente Wälder
Naturverjüngung ist angesichts der Unwägbarkeiten einer fortdauernden Klimakrise die sinnvollste und gleichzeitig günstigste Option der Waldentwicklung. Statt kostspieliger und unberechenbare Experimente mit scheinbaren „Wunderbaumarten“ aus zum Teil anderen Weltregionen gilt es, der Natur die Auswahl zu überlassen, welche Baumarten an jedem einzelnen Standort und den veränderten Bedingungen der Klimakrise sich durchsetzen. Je nach Standort kann es auch notwendig sein, Anpflanzungen standortgerecht einzubringen. Die Naturverjüngung und die naturnahe Wiederbewaldung darf nicht durch zu hohe Schalenwildbestände gefährdet werden. Damit sich aus der Naturverjüngung/Anpflanzung heraus eine stabile Waldgesellschaft entwickeln kann, sind die regionalen und örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Abhängig davon kann es erforderlich sein den Wildbestand zu managen und/oder den Pflanzenaufwuchs gegen Verbiss zu schützen.
6. Stärkung des Vertragsnaturschutzes
Die freiwillige Bereitschaft zur Sicherung naturnaher Waldlandschaften oder besonderer Lebensräume, muss zukünftig stärker unterstützt werden, um die Leistungen des Waldes für Naturschutz und Artenvielfalt noch auszuweiten. Die Warburger Vereinbarung bietet dafür eine gute Grundlage, aber sie muss weiterentwickelt werden.
7. Erstellung eines Wiederbewaldungskonzeptes
Der Landesbetrieb ist aufgefordert für die Staatswaldflächen ein Wiederbewaldungskonzept zu erstellen, dass Vorbildcharakter für den Privatwald haben sollte. Für uns gehören zu einem solchen Konzept, einen Teil der entstandenen Kahlflächen sich selbst zu überlassen. Notwendige Aufforstungen und Nachpflanzungen sollten standortbezogen abgewogen und durchgeführt werden. Für den Privatwaldbesitz sollte der Landesbetrieb Wald und Holz unterstützend tätig sein und Vorschläge und Angebote unterbreiten. Der aktuell entstehende Bedarf zur Wiederaufforstung muss durch die Auswahl von klimastabilen und diversifizierten Baumarten zeitnah in einem Konzept zur Nachzucht mit Forstbaumschulen, Ökologen und Waldfachleuten in NRW abgestimmt werden.
8. Stärkung des Waldnaturschutzes
Die Entwicklung der Biodiversität und den Zustand der Böden im Wald, sollten in den regelmäßig erscheinenden Waldzustandsbericht der Landesregierung aufgenommen werden.
Zur Verbesserung der Kenntnis des aktuellen Zustands waldtypischer Tier- und Pflanzenarten und des damit verbundenen artenschutzbezogenen Managements im Wald soll das Netzwerk Biologischer Stationen in NRW die faunistischen und floristischen Bestandserhebung im Wald übernehmen und gemeinsam mit dem LANUV eine Fachkonzeption erarbeiten. Im Bereich des öffentlichen Waldes stehen Land und Kommunen in der Pflicht, eine vorbildliche Umsetzung sicherzustellen. Für private Waldbesitzer sollen Angebote des Vertragsnaturschutzes gestärkt werden und so die Umsetzung ermöglichen. Hierzu sind zusätzliche Kapazitäten bei den Biologischen Stationen durch entsprechende Mittelausstattung zu schaffen.
Besonders wertvoll für den Artenschutz sind großflächige, unzerschnittene Wälder. Daher muss Grundsatz in der Raum- und Stadtplanung werden, dass Wälder nicht weiter durch Siedlungsgebiete und Straßen zerschnitten werden dürfen. Dazu braucht es eine personelle und finanzielle Stärkung des Waldnaturschutzes. Unter anderem braucht es eine landesweite Ausweisung von 10 % der Waldfläche als Wildnisgebiet, damit die nordrhein-westfälischen Wälder zu einer Stabilisierung der Artenvielfalt und zum Klimaschutz den notwendigen Beitrag leisten.
9.Personalbedarf in allen Forstverwaltungen decken
Es bedarf einer personellen Stärkung der Forstbetriebe und Forstverwaltungen, sowie die Bereitstellung einer langfristigen und stabilen Grundlage für die Beschäftigten in der Forstwirtschaft insgesamt, um auch zukünftig fachlich qualifiziertes Personal generieren zu können. Die Initiierung einer Ausbildungsinitiative, die vom Land gemeinsam mit den öffentlichen und privaten Forstbetrieben getragen wird, soll darüber hinaus dazu beitragen, den anhaltenden Fachkräfteverlust abzufedern.
10.Waldbildungszentrum NRW
Wir fordern den Aufbau eines Waldbildungszentrums NRW, dass genutzt werden kann, um hier verstärkt ökologische und klimatologische Zusammenhänge in den Ausbildungs- und der Weiterbildungslehrgängen der Wald- und Forstwirtschaft zu verankern. Zusätzlich kann es sich auch an die privaten Waldbesitzer*innen wenden, um sie fit für die waldbaulichen Herausforderungen des Klimawandels zu machen.
11. Windkraft im Wald
Zur Erreichung der Klimaziele von Paris und damit zur Erhaltung der Wälder insgesamt braucht es einen deutlich beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien, neben der Photovoltaik vor allem auch der Windkraft. Angesichts eines Waldanteils von 27% ist eine Tabuisierung sämtlicher Waldflächen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, wie sie die NRW Landesregierung durch ihren im Sommer in Kraft getretenen Landesentwicklungsplan betreibt, nicht akzeptabel und steht Klimaschutz und Energiewende entgegen.
Die Windenergienutzung im Wald soll sich auch in Zukunft auf weniger ökologisch wertvolle, und von der Bevölkerung akzeptierte, Standorte beschränken – aber keinesfalls kann es sein, dass durch pauschalisierte Mindestabstände oder Tabuisierungen kompletter Flächen diese ohne Grund nicht zur Verfügung stehen können.
Wir fordern die schwarz-gelbe NRW-Landesregierung auf:
– in NRW eine naturnahe Dauerwaldbewirtschaftung zu etablieren. Dem Land NRW kommt dabei eine besondere Vorbildfunktion zu, in dem er an der FSC-Zertifizierung festhält, auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet, in FFH- und Waldnaturschutzgebieten keinerlei Exoten und standortfremde Arten bei Forstpflanzungen einbringt und auf Kahlflächen Selbstbewaldung zulässt;
— bei der Entwicklung neuer Tatbestände zur Förderung klimaplastischer und artenreicher Wälder sind neben dem Landesbetrieb Wald und Holz und dem LANUV die Expertise bedeutsamer Akteure im Waldnaturschutz (Umweltverbände, Dachverband der Biologischen Station in NRW, Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) u. a.) aktiv mit einzubinden;
– öffentliche Gelder nur dort zu gewähren, wo die Rahmenbedingungen für eine Wiederbewaldung gegeben sind. Daher müssen zunächst angepasste Wildbestände hergestellt werden;
– für Klein- und Kleinstwaldbesitzer*innen sowie für den Körperschaftswald Konzepte zu erstellen, wie der Umbau auf naturnahe Dauerwaldbewirtschaftung/ökologische Waldbewirtschaftung unterstützt werden kann. Hier ist an eine kriteriengebundene direkte Förderung für die Waldbesitzer*innen zu denken;
– die Ausbildungsgänge und die Bezahlung für Waldarbeiter*innen zu verbessern, um genügend fachlich qualifiziertes Personal für die anspruchsvollere Waldarbeit der Zukunft zu gewinnen;
– den Holzverbrauch zu reduzieren und die Recyclingquoten zu erhöhen um den Einschlagsdruck auf regionale, nationale und internationale Wälder zu reduzieren;
– durch Stärkung einen flächengebundenen Tierhaltung in NRW die Notwendigkeit von Futtermittelimporten wie Soja und Mais aus zerstörerischen Quellen zu reduzieren sowie die Importe aus Südamerika konsequent zurückzufahren;
– das Mercosur-Handelsabkommen in der derzeitigen Fassung im Bundesrat abzulehnen und
– sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass für Nutzungsverzichtsaufforderungen an Drittländer ein Fonds aufgelegt wird, durch den Mindereinnahmen kompensiert werden können.
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