Bestehen Chancen den bekenntnisförmigen Religionsunterricht aufzuheben oder zu reformieren?
Einer repräsentativen Umfrage zufolge bevorzugen nahezu zwei Drittel der „Deutschen“ einen (inklusiven) Ethikunterricht vor dem bekenntnisgebundenen Religionsunterricht; doch der ist im Grundgesetz und in vielen Landesverfassungen verankert. Es gibt inzwischen verschiedene Praktiken und Vorschläge, wie man mit dieser Situation umgeht. Das Land Bremen wendet seit Gründung der BRD 1949 die sogenannte Bremer Klausel (GG §141) an – dort ist Religionsunterricht „bekenntnisfrei“ „auf allgemein-christlicher Grundlage“. §141 ermöglichte auch neue Wege in Berlin und Brandenburg. Die Hamburger Grünen wiederum favorisieren den dort geltenden „Dialogischen Religionsunterricht für alle“. In NRW gibt es das „Beiratsmodell“ für den bekenntnisförmigen muslimischen Religionsunterricht.
Wie stehen Chancen auf eine Modernisierung des Grundgesetzes? Welche Möglichkeiten gibt es auf einfachgesetzlicher Ebene, den bekenntnisförmigen Religionsunterricht aufzuheben oder zu reformieren? Welche Stellung kann ein für alle verbindliches Fach „Philosophie, Ehtik und Religionskunde“ bekommen? Einen Tag vor Beginn der BDK mit dem Tagesordnungspunkt „Religions- und Weltanschauungspolitik“ wollen wir diese Fragen mit Ruth Birkle (KV Karlsruhe-Land) diskutieren, die auch einen Antrag eben für das Fach „Philosophie, Ehtik und Religionskunde“ gestellt hat. Mit dabei ist Rainer Ponitka [angefragt] vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) Wir wollen erarbeiten, wie verfassungs- und gesetzeskonform die verschiedenen Modelle und Vorschläge sind, und wie wir sie politisch bewerten.