LDK-Beschluss

Gewinnung von Erdgas überflüssig machen: Energiewende vorantreiben

Seit Jahren beschäftigt uns die mögliche Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas in NRW. Konzerne sicherten sich die Claims, so genannte Aufsuchungslizenzen, für halb Nordrhein-Westfalen. Sie garantierten sich so die Zugriffsrechte für das Erdgas im Boden, um mittels Fracking Gas zu gewinnen. Wäre es nach den Gaskonzernen gegangen, gäbe es heute in NRW schon ein Dutzend oder noch viel mehr Fracking-Bohrungen im Land. Dass das verhindert wurde, ist einem breiten Bürger*innenwiderstand zu verdanken und der Landesregierung – vor allem Umweltminister Johannes Remmel – der einen Fracking-Boom trotz Bundesberggesetz verhindert. NRW war und ist hier Vorreiter unter den Bundesländern. Grundlage für die Aufsuchungslizenzen und die Möglichkeit für Gasgewinnung mittels Fracking auch gegen den Willen der Bundesländer und Kommunen ist das Bundesbergrecht, das trotz mehrfacher Aufforderungen des Bundesrats und Anträgen der Grünen Bundestagsfraktion im Bundestag bisher von keiner Bundesregierung geändert wurde. Es muss aber verschärft werden, um die Gefahren der Erdgasgewinnung einzudämmen und Fracking zu verbieten. Die Große Koalition in Berlin will kein Fracking-Verbot, so wie Grüne es in Bund und Land wollen, sondern den Weg für die umstrittene Technik frei machen. Dem werden wir uns in Bundestag und Bundesrat widersetzen.

Wir verhindern Fracking!

Umwelt- und Wasserschutz haben für uns GRÜNE oberste Priorität. Auch deshalb lehnen wir die Hochrisikotechnologie Fracking ab. Unter Einsatz von z.T. umweltgefährdenden und toxischen Chemikalien soll mit Hilfe dieser Technologie Erdgas durch das Aufbrechen des Untergrunds gewonnen werden. Die befürchteten Auswirkungen auf unser Wasser, unsere Umwelt und damit uns Menschen sind hoch und aktuell nicht einzuschätzen. Daher setzen wir uns dafür ein, dass Fracking weder in unkonventionellen noch in  konventionellen Lagerstätten zum Einsatz kommt. Die gesetzliche Grundlage für die Gewinnung von Erdgas bildet das Bundesbergrecht. Die Bundesregierung verschließt jedoch die Augen vor den Gefahren und tut seit Jahren, trotz gegenteiliger Ankündigungen nichts, um das Bundesrecht anzupassen. Im Gegenteil: Auf dem Tisch liegt seit einem Jahr der Entwurf eines Fracking-Ermöglichungsgesetzes. Deswegen hat die Landesregierung NRW die Initiative ergriffen und ist im Begriff, rechtliche Grundlagen für den Ausschluss von Fracking in NRW zu schaffen. Die Handlungsmöglichkeiten des Landes sind jedoch begrenzt. Ohne ein konsequentes Handeln der Bundesregierung lässt sich Fracking nicht generell verhindern. Schwarz-rot muss endlich handeln.

Die GRÜNE Bundestagsfraktion hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesbergrechts in den Bundestag eingebracht, um Fracking in unkonventionellen Lagerstätten ein für alle Mal im Bundesberggesetz zu verbieten und unsere Umwelt und unser Wasser zu schützen. Dieser Gesetzentwurf ist die Möglichkeit, die versprochene Klarheit zu schaffen.

Risiken der Gasgewinnung ohne Fracking eindämmen

Neben den Problemen beim Einsatz von Fracking-Flüssigkeit gibt es weitere Risiken, die zur Sorge Anlass geben. Hierzu gehören Umweltauswirkungen, die auch bei der Gewinnung aus konventionellen  Lagerstätten auftreten und die verhindert werden müssen: Neben einer erhöhten Erdbebengefahr sind teils stark belastetes Lagerstättenwasser, erhöhte Lärmbelästigung und Flächenverbrauch sehr kritisch zu sehen, besonders in einem so dicht besiedelten Land wie NRW. Außerdem sind Bohrschlämme zum Teil mit krebserregenden Kohlenwasserstoffen, giftigen Schwermetallen wie Arsen und Quecksilber oder gar mit radioaktiven Isotopen belastet. Das Münsterland darf keine Region der Bohrtürme und der rücksichtslosen Ausbeutung der Landschaft werden. Daher darf auch die sogenannte Tektomechanik keinen Freifahrtschein bekommen, denn wir sehen auch diese Methode sehr kritisch.  Daher werden wir Grünen dafür kämpfen, dass bestehende Anlagen auf ihre Umweltauswirkungen hin nochmals überprüft werden

Unter den aktuellen bundesrechtlichen Rahmenbedingungen lässt sich eine Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas ohne Fracking auf Landesebene nicht verhindern. Die Voraussetzungen für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas werden im Bundesbergrecht geregelt und das ist nur durch den Bundestag zu ändern. Umso wichtiger sind strenge Umweltauflagen und der Schutz unseres Trinkwassers, um die Sicherheit für Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

Bergrecht dringend reformieren

Solange das Bundesrecht nicht anerkennt, dass die Aufsuchung und Gewinnung von fossilen Rohstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten Risiken haben und das Bundesbergrecht den Ländern keine Handlungsspielräume erlaubt, solange ist die Landesregierung in ihrem Handeln massiv eingeschränkt und bei einer ordnungsgemäßen Beantragung von Erdgaserkundung und -gewinnung fast immer zur Genehmigung gezwungen. Zudem bietet das Bergrecht den betroffenen Kommunen aktuell keine Möglichkeit über das, was in ihren Gebieten passiert, final mitzuentscheiden.

Schwarz-Rot verhindert im Bund nicht nur eine dringende Überarbeitung des Bergrechts, sondern ist scheinbar nicht in der Lage, Fracking in Deutschland zu regeln, geschweige denn endlich ein Fracking-Verbot einzuführen. Auf die anderen Probleme, die die Förderung von unkonventionellem Erdgas unabhängig von der Methode mit sich bringt, geht die Bundesregierung gar nicht erst ein.

Schwarz-rot muss endlich Handeln und neben einem Frackingverbot auch endlich ein Bergrecht schaffen, das die Realität des 21.Jahrhunderts anerkennt, Bürger*innen Rechte gibt und die Umwelt schützt.

Energiewende vorantreiben

In Anbetracht des rasanten Ausbaus der Erneuerbaren Energien stellt sich zudem noch eine zentrale Frage: Warum sollte in fossile Technik investiert werden? Wir GRÜNE und inzwischen große Teile der Wirtschaft, fordern, die Anstrengungen zur Energiewende zu erhöhen. Das Gas, das irgendwann einmal gewonnen werden könnte, würde womöglich gar nicht mehr gebraucht werden. Im Gegenteil: Nach dem Klimaabkommen von Paris ist klar, zwei Drittel aller heute bekannten Kohle-, Öl- und Gasvorkommen müssen unter der Erde bleiben, wenn wir die Klimaerwärmung auf 1,5 Grad begrenzen wollen. Zudem werden konventionelle Kraftwerke ohnehin immer weniger zur Versorgungssicherheit benötigt, wenn die Energiewende begleitet wird von Investitionen in intelligentes Lastmanagement, zielgerichteten Netzausbau, den Ausbau der Speicherinfrastruktur und die Vernetzung des Stromsektors mittels Informations- und Kommunikationstechnologie (Smart Energy). Ebenso muss in die Erforschung und Realisierung der Umwandlung von Strom zu Spitzenzeiten in andere Energieträger wie z.B. Power-To-Gas investiert werden.

Deshalb brauchen wir keine neuen Investitionen in die Gewinnung fossiler Energien. Wir brauchen Divest: raus aus den Fossilen und rein in die Erneuerbaren. Das gilt für neue, aufwendige Gasbohrungen hierzulande genauso wie für Mega-Projekte wie das von der Bundesregierung unterstützte Gazprom-Pipelineprojekt North-Stream 2 durch die Ostsee. Vor diesem Hintergrund ist jede Investition in fossile Gewinnungstechnik und Infrastruktur fragwürdig, denn sie werden die Investitionsruinen von Morgen sein und bindet Kapital, welches unsere Gesellschaft dringend zur wirklichen Transformation unseres Energiesystems braucht. Der Neubau von Kohlekraftwerken in den letzten zehn Jahren von RWE & Co., die heute allesamt nicht wirtschaftlich sind und für Energieversorgung nicht mehr gebraucht werden, hat das eindrucksvoll gezeigt.

Wir GRÜNEN stehen für eine Energiewende mit der wir mittel- und langfristig 100 Prozent unseres Energiebedarfs für Strom, Wärme und Mobilität aus erneuerbaren Energien gewinnen können. Schwarz-Rot jedoch ist weiter denn je von der wirklichen Energiewende entfernt: Durch Nichts-Tun im Bereich Fracking und Vergoldung von alten Braunkohlemeilern, die längst abgeschaltet gehören, unterstützt sie die fossilen Energieriesen. Sie gibt damit fossilen Energieträgern auf Kosten unseres Klimas und unserer Umwelt noch mal den Vorzug, obwohl alle Zeichen dagegen sprechen.

Gleichzeitig entwirft die Bundesregierung ein EEG 2016, das das Ende für Bürgerenergie und der neuen Wirtschaftszweige im Erneuerbaren Energien Sektor bedeutet. Den Ausbau der Windenergie an Land vom Ausbau aller anderen Erneuerbaren Energien abhängig zu machen, spielt die Energieträger der Zukunft gegeneinander aus und zerstört Arbeitsplätze. Für NRW bedeuten diese Pläne, dass die guten Entwicklungen der letzten Jahre bei der Windenergie, unsere Ziele und ein ganzer Wirtschaftszweig bewusst gefährdet werden.

Statt des krampfhaften Festhaltens der Bundesregierung an der Vergangenheit brauchen wir Investitionen in die Zukunft: Statt eines Bergrechts das aus dem vorletzten Jahrhundert stammt brauchen wir Gesetze, die unsere Umwelt und unser Wasser schützen und Bürger*innen umfassende Rechte gibt. Statt eines Geldtropfs für die Kohlekonzerne, brauchen wir eine passende Finanzierung für die Erneuerbaren, die auch Bürgerenergie unterstützt. Statt auch die letzten fossilen Energieträger – egal was es die Umwelt kostet – aus dem Boden zu pressen, brauchen wir einen echten Ausbau der Erneuerbaren Energien.

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