Stand: 04. Mai 2026
Was ist das Kinderbildungsgesetz (KiBiz)?
Das KiBiz regelt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen sowie in der Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen. Es legt damit den gesetzlichen Rahmen fest, in dem Kinder vor dem Schuleintritt betreut werden.
Was ist der aktuelle Stand der KiBiz-Reform?
Bereits im Januar hat das Landeskabinett einen Gesetzentwurf zur Reform des KiBiz in den Landtag eingebracht. Damit hat die Landesregierung die Weichen für mehr Verlässlichkeit und eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung gestellt. Im April legte Kinder- und Familienministerin Verena Schäffer eine Formulierungshilfe zur Änderung des Gesetzentwurfs vor. Damit wird die KiBiz-Reform an zentralen Punkten weiter verbessert.
Warum braucht es eine Reform des KiBiz?
In den vergangenen Jahren hat Nordrhein-Westfalen die frühkindliche Bildung deutlich gestärkt: Die Zahl der Kita-Plätze ist von rund 600.000 im Kita-Jahr 2017/18 auf etwa 680.000 im Kita-Jahr 2026/27 gestiegen. Gleichzeitig konnte auch das pädagogische Personal erheblich ausgebaut werden – von 92.000 auf über 123.000 Fachkräfte.
Und dennoch: Der Fachkräftemangel ist in vielen gesellschaftlichen Bereichen Realität und seine Auswirkungen deutlich spürbar, auch in der frühkindlichen Bildung. Die angespannte Personalsituation führt dazu, dass kurzfristige Ausfälle oft nicht kompensiert werden können und es zu Ausfällen in der Betreuung kommt. Deswegen nimmt die Landesregierung in diesem Haushaltsjahr so viel Geld für frühkindliche Bildung in die Hand wie nie zuvor. Mit der Reform des KiBiz stärkt sie gleichzeitig die Ausbildung und Entlastung von Fachkräften und ermöglicht einen flexibleren Einsatz des pädagogischen Personals in den Kitas.
Was ändert sich mit der KiBiz-Reform?
Mit der Reform des KiBiz wird das System der frühkindlichen Bildung gestärkt und entlastet. Sie schafft mehr Verlässlichkeit und Stabilität für Eltern und Kinder durch zusätzliche finanzielle Mittel, gut ausgebildetes Personal und mehr Flexibilität. Durch die vorgeschlagenen Änderungen von Kinder- und Familienministerin Verena Schäffer kommt es zu weiteren umfangreichen Verbesserungen an fünf zentralen Punkten.
Zuvor konnten Eltern, kommunale Spitzenverbände, Träger der Kirchen und der Freien Wohlfahrtspflege sowie Gewerkschaften und die Kindertagespflege ihre Vorschläge einbringen. Die Landesregierung hat die Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung sorgfältig ausgewertet, zahlreiche Anregungen und auch Kritik aufgegriffen und den Gesetzentwurf an zentralen Stellen entsprechend angepasst.
An welchen Punkten wurde nachgebessert?
Die Änderungsvorschläge ermöglichen einen flexiblen Personaleinsatz für die Kitas und gleichzeitig mehr Verlässlichkeit für Familien und Kinder. Auch Regeln für die Gruppengrößen werden verbessert. Außerdem gibt es mehr Geld für die Personaloffensive, für die Sprachbildung und für das Kita-Helfer:innen-Programm. Im ursprünglichen Gesetzentwurf waren bereits 315 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln für die KiBiz-Novelle vorgesehen. Durch die Änderungsvorschläge kommen nun noch weitere 106 Millionen Euro pro Kindergartenjahr dazu. Insgesamt sorgen damit über 420 Millionen Euro mehr für gute frühkindliche Bildung und mehr Verlässlichkeit.
Was bedeuten die Änderungen konkret?
Die von Kinder- und Familienministerin Verena Schäffer vorgeschlagenen Änderungen betreffen fünf wesentliche Punkte:
1. Das Modell der sogenannten Kern- und Randzeit wird verbessert. Die Mindeststundenzahl für die Kernzeiten soll von 25 auf 35 Stunden pro Woche erhöht werden. Damit wird auch in Zeiten des Fachkräftemangels weiterhin Flexibilität ermöglicht und gleichzeitig die pädagogische Qualität gewährleistet.
2. Auch die Regelung zur Überbelegung soll angepasst werden, ohne dass die Einrichtungen ihre Flexibilität verlieren. Grundsätzlich bleibt die Möglichkeit der Überbelegung auf zwei weitere Kinder pro Gruppe beschränkt. Für Gruppen, in denen Kinder zwischen zwei bis sechs Jahren betreut werden, kann ausnahmsweise eine zeitlich befristete Überbelegung um zwei Kinder erfolgen, jedoch höchstens für sechs Wochen. Das gibt Eltern und Kindern Verlässlichkeit und sorgt gleichzeitig für mehr Entlastung und Klarheit für die Fachkräfte in den Kitas.
3. Mit insgesamt rund 50 Millionen Euro mehr für Sprachbildung in den Kitas unterstützt die Landesregierung zusätzlich gezielt Kinder mit hohem Sprachförderbedarf.
4. Die Landesregierung will mit dem Gesetzentwurf außerdem 68 Millionen Euro für eine Personaloffensive ausgeben, um das System dauerhaft zu stabilisieren. Das sind als 18 Millionen Euro mehr als zuvor eingeplant.
5. Mit rund 37 Millionen Euro sorgt die Landesregierung dafür, dass zukünftig alle Kitas in Nordrhein-Westfalen eine Kita-Helferin oder einen Kita-Helfer einstellen können.
Wer gilt in NRW als Fachkraft in der Kinderbetreuung?
Als Fachkraft werden Personen mit akademischer oder vergleichbarer Ausbildung (Fachschule) bezeichnet – klassischerweise sind das Sozialpädagog*innen oder Erzieher*innen. Dazu kommen sogenannte Ergänzungskräfte, die eine mehrjährige Ausbildung vorweisen können und hochprofessionell arbeiten, etwa Sozialassistent*innen und Kinderpfleger*innen mit zweijähriger staatlich anerkannter Ausbildung. In Kitas, die ein einschlägiges Profil vorweisen, beispielsweise Musik, können sogenannte „profilergänzende Kräfte“ eingesetzt werden, die dann im Hauptberuf beispielsweise Musiker*innen sind und die den Kita-Alltag mit ihrem beruflichen Profil optimal ergänzen können, oder Gärtner*innen, die in Waldkitas wertvolle Zusatzqualifikationen einbringen können.
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