Das Verwaltungsgericht Köln hat gestern entschieden, dass der Bundesverfassungsschutz die AfD bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und behandeln darf. Tim Achtermeyer, Landesvorsitzender der Grünen NRW, sagt dazu: „Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln gilt es in Ruhe auszuwerten und daraus Schlussfolgerungen zu ziehen. Aber schon heute ist absehbar, dass sich die…