LPR-Beschluss

Zivilgesellschaft schützen – Umweltstandards absichern

Beschluss des Landesparteirats am 22. März 2026.

 

NGO-Bashing greift immer mehr um sich, von ganz rechts bis mitten in die Bundesregierung. Die Beleidigungen und Anfeindungen gipfelten zuletzt im Vorwurf von Friedrich Merz, Umweltschützer*innen gefährdeten die Demokratie – eine ungeheuerlich absurde und gefährliche Aussage. Wer so daherredet, verschiebt den Diskurs Stück für Stück weiter in eine antiliberale Ecke und spielt auf der Klaviatur der Rechtspopulisten.

Die Bundesregierung belässt es zudem nicht bei nicht Anfeindungen, sondern engt den finanziellen und rechtlichen Spielraum der ökologischen Zivilgesellschaft immer weiter ein. Dabei sollten die vielen Menschen, die sich in Vereinen und Verbänden für unsere Demokratie, unsere Umwelt und eine gerechtere Welt engagieren, Dank und Anerkennung bekommen statt Hetze und Beleidigung. Sie füllen unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat mit Leben. Die Anfeindungen aus höchsten Regierungskreisen haben sie nicht verdient.

Wir GRÜNE stehen fest an der Seite der vielen Menschen, die sich haupt- und ehrenamtlich für sozial-ökologische Themen und die Rechte der Zivilgesellschaft engagieren!

Bundesregierung engt Spielraum der Zivilgesellschaft ein

Durch die massiven Kürzungen, insbesondere im Haushalt des Bundesentwicklungsministeriums, wird vielen wichtigen Organisationen die finanzielle Grundlage entzogen. Und das in einer Welt, in der sich durch den massiven Rückzug der USA aus internationalen Kontexten große Lücken auftun, die einen verstärkten Einsatz der EU und auch Deutschlands zwingend erforderlich machen. Wenn wir nicht in diese Lücken vorstoßen, dann tun es andere, besonders Russland und China. Die zunehmende, teils weit überzogene Kritik engt die Handlungsmöglichkeiten und Freiheiten der entwicklungspolitischen und ökologischen Zivilgesellschaft zusätzlich ein. Und jetzt will die Bundesregierung auch noch im großen Umfang Klage- und Beteiligungsrechte von Umweltverbänden einschränken.

Wir stehen an der Seite der Umweltschützer*innen

Dabei sind es genau diese Verbände, die stellvertretend für unsere Umwelt, unser Wasser und unsere Natur vor Gericht ziehen, wenn ökologische Rechte verletzt werden. Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Luft können schließlich nicht selbst klagen. Die Umweltverbände leisten nicht nur einen wichtigen Dienst für die Verfassungsziele des Erhalts der Lebensgrundlagen und der Klimaneutralität, sondern sorgen auch dafür, dass rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten werden.

Derzeit macht ohnehin nur ein Bruchteil der 400 Umwelt-Organisationen vom Klagerecht Gebrauch. Durchschnittlich werden pro Jahr lediglich 66 Umweltverbandsklagen angestrengt. Dies macht weniger als 0,1% aller Verwaltungsverfahrensklagen aus. Mehr als die Hälfte dieser Klagen sind erfolgreich und sorgen z.B. für die Einhaltung von Luftschadstoffwerten oder Naturschutzvorschriften. Das zeigt: Umweltverbände gehen mit ihren Klagerechten sehr verantwortungsvoll um und sie bekommen vor Gericht oft Recht – zugunsten von sauberer Luft, sauberem Wasser und einer intakten Natur.

Trotzdem soll auch auf Europäischer Ebene nach den Plänen der Europäischen Kommission und auf Druck von Rechten und Konservativen der Umwelt-, Natur- und Klimaschutz massiv eingeschränkt werden. In einem Omnibusverfahren sollen wichtige ökologische Errungenschaften abgewickelt werden, beispielsweise beim Schutz unseres Wassers, unserer Luft und der Artenvielfalt. Erschwerend hinzu kommen diverse Einschnitte der Handlungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft, auch hier durch Mittelkürzungen, Einschränkungen von Beteiligungsrechten und beteiligungsfeindlichen Regelungen im Verfahrensrecht. Die deutsche Bundesregierung muss hier eine klare Haltung zeigen und sich auf europäischer Ebene gegen die Rückabwicklung des Green Deals und wichtiger umweltpolitischer Vorschriften einsetzen. Denn gerade die Europäischen Rechtsnormen im Umweltrecht sind essenziell für Fortschritte im Umwelt-, Klima- und Naturschutz.

Vor diesem Hintergrund fordern wir GRÜNE NRW die Bundesregierung auf:

  • Die Mittelkürzungen zulasten der Zivilgesellschaft im Umwelt- und Entwicklungsbereich zurückzunehmen und insbesondere den Etat des Bundesentwicklungsministeriums wieder zumindest auf das Niveau von 2024 zu erhöhen
  • Bei der geplanten Überarbeitung des Umweltrechtes die Wahrung völkerrechtlich verbriefter Rechte zu gewährleisten und die Planungen zu Einschränkungen von Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten zurückzunehmen.
  • Das sogenannte Infrastrukturzukunftsgesetz so zu entwickeln, dass wichtige Infrastrukturvorhaben beschleunigt werden, ohne zentrale Schutzstandards des Umwelt- und Naturschutzes abzuschaffen.
  • Sich auf Europäischer Ebene intensiv ins Beratungsverfahren rund um den sogenannten Omnibus im Umweltrecht einzubringen und die Errungenschaften des Green Deal zu verteidigen
  • Zivilgesellschaftliche Organisationen mit Nachdruck zu unterstützen und deren Bedeutung für das Zusammenleben in Deutschland herauszustellen.

Für uns GRÜNE ist klar: Demokratie ist nicht einfach da, weil sie im Grundgesetz steht, sondern sie muss jeden Tag erneut mit Leben gefüllt werden. Genau dies tun die Millionen Ehren- und Hauptamtlichen, die in Verbänden und Organisationen für unsere Umwelt und eine gerechte Gesellschaft kämpfen. Unsere Demokratie, unsere Natur und die internationale Zusammenarbeit brauchen eine starke Zivilgesellschaft!

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