LaVo-Beschluss

Unser Auftrag: Eine Schule, die trägt.  

Beschluss des Landesvorstandes vom 27.03.2026

Wir wollen eine Schulzeit, an die man gern zurückdenkt. Denn Schule soll Freude machen, ein Ort sein, in dem Freundschaften genauso wachsen wie Wissen, Fähigkeiten und Kreativität. An vielen Schulen in Nordrhein-Westfalen passiert genau das. Engagierte Lehrer*innen, Schüler*innen und Eltern entwickeln ihre Schule gemeinsam genau zu solchen Orten. Ihnen gebührt nicht nur unser Dank, sondern unsere Unterstützung, bei genau diesem demokratisch, flexiblen und individuellen Weg.  

Gleichzeitig gehört zur Lebensrealität: Die psychische Belastungssituation von Kindern und Jugendlichen hat sich in den vergangenen Jahren spürbar verschärft. Neben dem Auftreten chronischer Langzeiterkrankungen hinterlassen unverarbeitete Pandemieerfahrungen, soziale Isolation, Zukunftsängste  sowie ein zunehmender Leistungs- und Erwartungsdruck im schulischen Alltag tiefe Spuren. Für viele junge Menschen ist Unsicherheit zum Dauerzustand geworden.

Was einst als Ausnahme galt, ist heute für viele Realität: Angststörungen, Depressionen, Essstörungen und psychosomatische Beschwerden treten früher auf, verlaufen intensiver und bleiben häufig lange unbehandelt. Hinter jeder Statistik stehen junge Menschen, die mit Neugier und Zuversicht ins Leben starten sollten – und stattdessen mit Überforderung, Selbstzweifeln und Erschöpfung, bis hin zur Erkrankung ringen. Schule, die ein Ort der Entwicklung und Chancengerechtigkeit sein muss, wird dabei nicht selten selbst zur zusätzlichen Belastung.

Diese Entwicklung ist Ausdruck gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, die junge Menschen besonders hart treffen. Wenn Kinder und Jugendliche krank werden, weil der Druck zu groß wird, ist das ein klarer politischer Auftrag. Es geht um Fürsorge, um Gerechtigkeit und um das Recht auf eine gesunde Entwicklung und faire Bildungschancen.

Für uns ist die psychische Gesundheit junger Menschen bildungspolitische Priorität . Wer heute in die seelische Stabilität junger Menschen investiert, stärkt nicht nur individuelle Lebenswege, sondern die Zukunft unserer gesamten Gesellschaft.

 

Psychische Erkrankungen im Nachteilsausgleich verbindlich berücksichtigen

Deswegen sollen diagnostizierte psychische Erkrankungen im schulischen Alltag keine Grauzone mehr sein, wenn es um die Gewährung von Nachteilsausgleichen geht. Wir wollen, dass der Anspruch auf Chancengerechtigkeit auch für Schülerinnen und Schüler gilt, deren Leistungsfähigkeit infolge einer fachärztlich oder psychotherapeutisch diagnostizierten psychischen Erkrankung beeinträchtigt ist.

Für uns zählt nicht die Krankheit, sondern der Mensch. Maßgeblich ist daher nicht die Diagnose der Erkrankung als Etikett, sondern ihre konkrete Auswirkung auf Lern-, Arbeits- und Prüfungssituationen. Psychische Erkrankungen sind daher in ihrer Auswirkung körperlichen Erkrankungen in ihrer schulischen Relevanz gleichzustellen und entsprechend verbindlich zu berücksichtigen.

Vor diesem Hintergrund wollen wir erreichen:

  • eine klare landesweite Regelung, dass diagnostizierte psychische Erkrankungen ausdrücklich unter die bestehenden Bestimmungen zum Nachteilsausgleich fallen. Gleichzeitig braucht es landesweite Richtlinien, zur Beschreibung der Beeinträchtigung bei der Diagnose, sodass der Hilfebedarf für die Schulen leichter sichtbar wird.
  • verbindliche Handlungsleitlinien für rechtlich mögliche Ausgleichsoptionen.
  • Fortbildungsangebote für Schulleitungen und Lehrkräfte, zur Sensibilisierung für psychische Erkrankungen.
  • transparente, niedrigschwellige und rechtssichere Verfahren zur Erlangung des Nachteilsausgleichs.
  • eine umfassende Information betroffener Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Erziehungsberechtigten über ihre Rechte.

Ziel ist eine landesweit einheitliche, diskriminierungsfreie und verlässliche Praxis. Kein Kind und kein Jugendlicher soll aufgrund einer psychischen Erkrankung benachteiligt werden.

 

Long Covid ernst nehmen – Teilhabe sichern

Long Covid hat die Lebensrealität vieler Kinder und Jugendlicher grundlegend verändert. Was für Gleichaltrige selbstverständlich erscheint, bedeutet für Betroffene häufig anhaltende Erschöpfung, Konzentrationsprobleme, körperliche Schwäche oder Schmerzen. Symptome wie ME-CSF, Fatigue, Atembeschwerden oder kognitive Einschränkungen verlaufen oft schubweise und sind nicht immer sichtbar – ihre Auswirkungen auf Lernen, Leistungsfähigkeit und soziale Teilhabe jedoch sind erheblich.

Für die betroffenen jungen Menschen bedeutet dies eine dauerhafte Herausforderung in einem Schulsystem, das stark auf kontinuierliche Präsenz und gleichbleibende Leistungsfähigkeit ausgerichtet ist. Deshalb ist klar: Long Covid und ME-CFS ist nicht nur eine medizinische, sondern auch eine bildungs- und sozialpolitische Aufgabe.

Wir fordern daher:

  • Individuelle Nachteilsausgleiche verbindlich sicherzustellen, die flexibel an den konkreten funktionalen Einschränkungen und dem schwankenden Krankheitsverlauf ausgerichtet sind.
  • Leistungsbewertungen zu flexibilisieren, indem alternative Leistungsnachweise, verlängerte Bearbeitungszeiten und angepasste Prüfungsformate rechtssicher ermöglicht werden.
  • Hybride und digitale Teilhabe, z.B. durch Avatare strukturell abzusichern und als gleichwertig zu definieren, wenn eine regelmäßige körperliche Präsenz krankheitsbedingt nicht möglich ist.
  • Im Rahmen der Oberstufenreform die Präsenzpflicht zu individualisieren, damit chronisch erkrankte Schülerinnen und Schüler – insbesondere mit Long Covid, Post Covid und ME-CFS – rechtssicher und ohne Nachteile für Qualifikationsphase oder Abschlüsse am Unterricht teilnehmen können. Eine körperliche Mindestanwesenheitsquote im Schulgebäude darf nicht über Abschlüsse entscheiden. Wir stehen klar für individuelle Bewertungsmöglichkeiten und gegen eine körperliche Mindestanwesenheit von 50%. Unterrichtspräsenz und Teilhabe sind auch über digitale Teilhabe, bzw. Avatarteilhabe gleichwertig möglich. 

 

Unser Auftrag: Eine Schule, die trägt

Für uns als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW ist klar: Wir stehen an der Seite der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien. Eine Schule der Zukunft muss die Realität psychischer und chronischer Erkrankungen anerkennen und echte Teilhabe ermöglichen – flexibel, gerecht und menschenorientiert.

Bildungsgerechtigkeit heißt für uns, Strukturen so zu gestalten, dass sie tragen – auch in Zeiten von Krankheit und Belastung. Kein junger Mensch darf zurückgelassen werden, weil das System nicht flexibel genug ist.

Unser Ziel ist eine resiliente, solidarische Bildungslandschaft in Nordrhein-Westfalen, die stärkt, statt unter Druck setzt. Denn eine gerechte und widerstandsfähige Zukunft entsteht dort, wo Schulen tragen.

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