Beschluss des Landesvorstandes vom 19.01.2026
Der Anschlag auf das Berliner Stromnetz hat uns deutlich vor Augen geführt, was auf dem Spiel steht: Zehntausende Haushalte waren mitten im Winter über Tage ohne Strom. Heizungen fielen aus, mehr als 2.000 Betriebe standen still, Krankenhäuser, Pflegeheime, Arztpraxen, Schulen und Kitas waren massiv betroffen. Erst nach vier Tagen konnte die Stromversorgung für alle Haushalte wiederhergestellt werden.
Diese Situation war dramatisch und sie zeigt: Auch in einem Land mit grundsätzlich gut gesicherter Infrastruktur sind Sabotageakte, beispielsweise in Zeiten hybrider Kriegsführung aus Russland, auf kritische Einrichtungen möglich. Auch in NRW gibt es regelmäßig Vorfälle und erhebliche Auswirkungen können nicht ausgeschlossen werden. Solche Risiken stärken darüber hinaus auch jene, die von einer Verunsicherung in der Bevölkerung profitieren. Entscheidend ist deshalb, wie gut wir vorbereitet sind und wie schnell und koordiniert wir reagieren.
Wir wollen deshalb:
- staatliche Strukturen des Katastrophenschutzes stärken und klare Verantwortlichkeiten definieren,
- die Bevölkerung befähigen, soweit wie jeweils möglich, Vorsorge zu treffen und
- Kommunen und Betreiber bei der Sicherung und Vorsorge stärker unterstützen und in die Verantwortung nehmen.
Kritische Infrastruktur zu schützen ist eine gemeinsame Aufgabe von Betreibern, Kommunen, Ländern und dem Bund. Ziel ist es, Ausfälle zu verhindern, ihre Dauer zu minimieren und die Bevölkerung verlässlich zu schützen. Dafür braucht es klare Standards, bessere Vorbereitung und funktionierende Abläufe über Zuständigkeitsgrenzen hinweg.
1. Kritische Infrastruktur konsequenter schützen
Für den Schutz kritischer Infrastruktur durch Staat und Betreiber macht die Europäische Union klare Vorgaben wie die CER-Richtlinie und die NIS-2-Richtlinie. Beides wird in Deutschland aber noch nicht konsequent genug umgesetzt. Das muss sich ändern. Es braucht ein KRITIS-Dachgesetz, das sowohl den physischen als auch den digitalen Schutz miteinander verschränkt und den Betreibern einen klaren, praktikablen Rahmen gibt. Der Bundesrat hat sich mit einer kritischen Stellungnahme zum bisherigen Gesetzentwurf eingebracht. Bei der Überarbeitung müssen die Länder durch die Bundesregierung nun eng eingebunden werden und praxisgerecht Verantwortlichkeiten definieren. Für nötige Investitionen auf Bundesebene stehen die finanziellen Mittel dank des Sondervermögens bereit. Für bestimmte Maßnahmen ist auch eine Nutzung der sogenannten erweiterten Bereichsausnahme von der Schuldenbremse für Verteidigung denkbar. Jetzt braucht es seitens der Bundesregierung den politischen Willen und einen klaren Fokus auf Sicherheit und Resilienz.
2. Katastrophenschutz in NRW weiter stärken
In NRW sind wir gut aufgestellt. So haben wir schon 2022 im Rahmen des NRW-Sondervermögens zur Krisenbewältigung des russischen Angriffskrieges und der damit verbundenen Energiekrise Mittel zur Vorsorge bereitgestellt. Mit der Reform des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) wollen wir nochmal eine Schippe drauflegen: Wir Grüne fordern verbindliche Übungen, regelmäßige Schulungen und klare Einsatzpläne für Menschen im Katastrophenschutz und zuständige Verwaltungseinheiten für Szenarien wie lang anhaltende Stromausfälle. Alle Beteiligten müssen wissen, was im Ernstfall zu tun ist, sei es in Verwaltungen, Schulen, Krankenhäusern, Einsatzorganisationen oder bei den Betreibern kritischer Infrastruktur. Auch die gesicherte Treibstoffversorgung für kritische Infrastruktur wie u.a. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und Hilfsorganisationen ist dabei zentral.
3. Sensible Daten nur in sicheren Händen
Gute Geoinformationen wie die des “Digitalen Zwillings” sind unerlässlich. Damit Einsatzkräfte schnell und präzise arbeiten können, müssen ihnen die bestmöglichen Daten zur Verfügung stehen. Allerdings ist es kaum notwendig, kritische Knotenpunkte für unsere Versorgungssicherheit, detaillierte Planungen und einzelne Anlagen detailscharf für alle zu veröffentlichen. Dies birgt zusätzliche Risiken, wenn sensible Daten in falsche Hände gelangen. Daher braucht es eine kritische Prüfung durch die Bundesregierung, welche Daten nur noch Personengruppen mit entsprechender Berechtigung zur Verfügung gestellt werden sollten.
4. Kommunen befähigen und verpflichten
Krisen werden vor Ort bewältigt. Notstromaggregate, Wärmeinseln, Tankfahrzeuge und funktionierende Notfallkonzepte müssen flächendeckend verfügbar sein. Kommunale Katastrophenschutzbedarfsplanungen müssen Szenarien wie mehrtägige Stromausfälle berücksichtigen. Zudem braucht es Kataster über beatmungspflichtige bzw. Intensiv-Patient*innen, Katastrophenschutz-Leuchttürme, ausgebildete Krisenstäbe und verständliche Informationsmaterialien. Das schafft Klarheit, spart im Ernstfall Zeit und rettet Leben.
5. Selbstschutz und Selbsthilfe fördern
Bevölkerungsschutz endet nicht bei Behörden. Je mehr Menschen selbst vorsorgen, desto zielgenauer kann der Staat in Ausnahmesituationen jenen helfen, die am verletzlichsten sind. Deshalb appellieren wir an alle, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Vorsorge zu betreiben. Individuelle Katastrophenschutzvorsorge endet oft mit den eigenen finanziellen und räumlichen Möglichkeiten. Daher braucht es ein Konzept, das auch die soziale Gerechtigkeit mit in den Blick nimmt und alle Menschen in NRW mitdenkt. Das Wissen, wie man selbst vorsorgen kann, muss für alle transparent und niedrigschwellig abrufbar sein. Risiken anzusprechen und transparente Informationen schaffen Vertrauen und stärken die Fähigkeit zur Selbsthilfe, ohne Angst zu schüren.
Wir setzen uns dafür ein, den Schutz kritischer Infrastruktur konsequent zu stärken, die Vorbereitung auf Krisen verbindlich zu verbessern und alle Ebenen in die Verantwortung zu nehmen. Unser Ziel ist klar: Unsere kritische Infrastruktur stellen wir sicher, verlässlich und modern auf. Wenn etwas passiert, reagieren wir schnell, solidarisch und handlungsfähig. Auch wenn es ernst wird, stehen wir in NRW in all unserer Vielfalt zusammen.
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