Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 21. Juni 2026.
Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:
Die GRÜNE Landtagsfraktion wird aufgefordert, den Entwurf zur Neufassung des PsychKG NRW (Vorlage 18/4917 – Gesetz zur Neufassung eines Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen (PsychKG)) kritisch zu prüfen und den weiteren Prozess so zu gestalten, dass Freiheitsrechte, Menschenwürde und Selbstbestimmung aller Betroffenen erhalten und gefördert werden.
Dabei sind insbesondere folgende Grundsätze sicherzustellen:
- Zwang reduzieren statt ausbauen: Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen nur bei akuter, konkreter und gegenwärtiger Gefahr und nicht schon dann, wenn jemand mangelnde Krankheitseinsicht zeigt oder die Mitwirkung verweigert.
- Die persönliche Integrität von betroffenen Personen als Schutzziel aufwerten.
- Patientenverfügungen müssen verbindlich bleiben, auch im psychiatrischen Kontext, wie vom Bundesverfassungsgericht festgestellt (BVerfGE 158, 131).
- Wir unterstützen ausdrücklich die Einführung der gemeindepsychiatrischen Verbünde im Gesetzesentwurf. Genauso wollen wir uns weiter mit Nachdruck für die Einführung von Psychosozialen Krisendiensten einsetzen. Prävention ist eine entscheidende Säule von psychischer Gesundheitsvorsorge. Daher sollten die präventiven Ansätze des Landespsychiatrieplans im Gesetz Vorrang vor Zwangsmaßnahmen erhalten. Dabei ist auch die Finanzierung sicherzustellen, um Kommunen personell, finanziell und organisatorisch nicht zu überlasten.
- Keine verpflichtende oder routinemäßige Einbindung von Sicherheitsbehörden oder im Fall von Geflüchteten der Ausländerbehörde, ausschließlich im Einzelfall und nach ärztlicher Abwägung.
- Psychische Gesundheitsversorgung muss diskriminierungsfrei und vertrauensbasiert ausgestaltet sein. Regelungen, die bestimmte Gruppen pauschal unter besonderen Verdacht stellen oder migrationsrechtliche Fragen mit gesundheitlicher Versorgung vermischen, lehnen wir ab.
- Einbindung einer Evaluationspflicht für das Gesetz, um dessen Wirksamkeit prüfen zu können.
Die LAG Gesundheit soll das Thema weiter begleiten. Dafür soll die Fraktion der LAG regelmäßig zum Fortschritt der Beratung berichten.
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