Am 23. August wurde ein Kirchenasyl in einem Kapuzinerkloster in Münster durch einen Polizeieinsatz beendet. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW verurteilen dieses Vorgehen aufs Schärfste. Der polizeiliche Einsatz gegen ein Kirchenasyl stellt einen bisher nahezu einzigartigen Tabubruch, der in NRW seit vielen Jahren von allen Beteiligten respektierten und gelebten Praxis, dar.
Während sich die „Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche“ auf das Grundgesetz beruft, lehnt der zuständige Bundesinnenminister das Kirchenasyl „prinzipiell und fundamental“ ab. Die Tatsache, dass vielen Geflüchteten Kirchenasyl gewährt wird, die im Rahmen der Dublin-III-Regelungen in einen anderen europäischen Staat abgeschoben werden sollen, wird von der Bundesregierung als politische Instrumentalisierung gewertet.
Dennoch wurde im letzten Jahr eine Einigung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche erzielt, die den Fortbestand des Kirchenasyls sichern sollte. Das bischöfliche Generalvikariat Münster wies inzwischen darauf hin, dass die Übermittlung der Gründe für eine Härtefallentscheidung zugunsten des Geflüchteten an das zuständige Bundesamt unmittelbar bevorstand. Dieser ist auf medizinische Versorgung angewiesen.
Neben den politischen Folgen des Vorgehens bedeutet das Eindringen in die Sicherheit des Kirchenasyls eine nicht zu rechtfertigende Härte für den betroffenen Menschen. Eine Fluchtgefahr hat offensichtlich nicht bestanden. Berichten zu Folge hat der Geflüchtete sogar einen Ausbildungsplatz in Deutschland in Aussicht.
Die geplante Abschiebung nach Ungarn, wo der 31-jährige Ghanaer zuerst registriert wurde, ist vor diesem Hintergrund nicht verständlich. Ob dort die notwendige medizinische Versorgung sichergestellt werden kann, ist fraglich. Die Abschiebung wurde inzwischen vom
Verwaltungsgericht in Münster mit der Begründung gestoppt, dass der Staat Ungarn gegenwärtig mit der Versorgung von Flüchtlingen überfordert ist und die dortigen Asylverfahren nicht den europäischen Maßstäben entsprechen.
Offensichtlich gaben bei der Entscheidung für die Verhaftung nicht das Wohl des Menschen, sondern ausschließlich Fristen und politische Erwägungen den Ausschlag.
Allein zuständig für Dublin-III-Rücküberführungen ist das BAMF. Gleichwohl trägt nach bisherigen Informationen der Kreis Coesfeld eine Mitverantwortung für das polizeiliche Vorgehen. Die Hintergründe für die Entscheidung sind jedoch bislang unklar. Wir verlangen daher eine schnelle Aufklärung, welche Rolle das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei der Entscheidung gespielt hat, die Abschiebung nach Ungarn zu forcieren. Wir fordern den Innenminister auf, in Absprache mit allen Beteiligten für die Zukunft Verfahrensweisen zu finden, die im Vorfeld deeskalierend wirken und das Kirchenasyl und die dahinter stehenden humanitären Beweggründe respektieren.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisieren zudem seit langem die Vorgaben der Dublin-III- Regelungen. Der aktuelle Vorfall zeigt erneut, dass eine Neukonzeptionierung der europäischen Flüchtlingspolitik erfolgen muss, bei der das Wohl der schutzsuchenden Menschen und die solidarische Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten im Vordergrund stehen.
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