LPR-Beschluss

Ausstattung Landesschatzmeister*in

Bis zur nächsten Landtagswahl (voraussichtlich 05/2022) ist der Landesverband angehalten, die Pflichtaufgaben und Dienstleistungen für die Gliederungen (z. B. Sicherstellung der einwandfreien Rechenschaftslegung gegenüber dem Bundestagspräsidenten oder gegenüber einer Wirtschaftsprüfung, die Aufwendungen in Kampagnen, Öffentlichkeitsarbeit, Maßnahmen zur Personalentwicklung, etc.) mit reduzierten Mitteln zu gewährleisten.

Der Landesvorstand wird beauftragt, zur nächsten Landesdelegiertenkonferenz

den aktuellen Stellenplan an der Position der Bezahlung des Landesschatzmeisters auf dem aktuellen Stand zu belassen, sodass das Amt weiterhin hauptamtlich ausgeführt wird.

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