LDK-Beschluss

Grün. Sicher. Frei.

Grüne Politik für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und gegen Rechts 

Das Vertrauen in rechtsstaatliche und demokratische Institutionen und das Zusammenleben in unserer Gesellschaft ist in Teilen gestört. Fest verankert geglaubte Werte des Miteinanders scheinen teilweise verloren gegangen zu sein. Auf digitalen Plattformen findet häufig kein Austausch statt, sondern es wird sich viel zu oft in einer Blase gleicher Meinungen und Sichtweisen eingezäunt und ein verzerrtes Weltbild erzeugt Diese Situation findet sich in vielen westlichen Demokratien wieder. Gleichzeitig befördert die geopolitische Lage, mit Konflikten und Kriegen rund um uns herum, sei es in der Ukraine, in Syrien oder in Nordafrika, sowie wachsende ökonomische Ungleichheiten und Sorgen vor dem nächsten Crash, den Wunsch nach einfachen Antworten und einer „starken Hand“, die durchgreift. Es sind Ängste vor der zunehmenden Globalisierung, Abstiegsängste oder die Vorstellung, die Heimat zu verlieren, weil neue Menschen zuziehen. Misstrauen einerseits und der Wunsch nach starker Führung und einfachen Antworten andererseits, drückt sich in unterschiedlichen Formen aus und wurde durch die schrecklichen Ereignisse in der Kölner Silvesternacht noch befeuert: Steigender Zuspruch zur AfD; Suche nach neuen Medienangeboten, die vermeintlich die „reine Wahrheit“ versprechen; der steigende Wunsch nach Abschottung und die Gründung von sogenannten Bürgerwehren, die die Sicherheit selbst in die Hand nehmen und Selbstjustiz üben wollen. Diese Tendenzen bestärken den ohnehin bis in die Mitte der Bevölkerung vorhandenen Rassismus und andere menschenverachtende Einstellungen.

Wir GRÜNE NRW sehen diese Entwicklung mit großer Sorge, diskutieren, was auch wir besser und anders machen können. Vor allem aber geben wir nicht auf. Wir sind entschlossen Demokratie und Freiheit zu verteidigen. Wir werden weiterhin gemeinsam mit allen Demokratinnen und Demokraten für unseren Rechtsstaat und ein geeintes und friedliches Europa streiten. Wir wollen eine offene, tolerante und gerechte Gesellschaft, keine verschlossene. Zu diesem Aufbruch der Demokrat*innen rufen wir alle Menschen und demokratischen Akteure auf.

Gleichzeitig zeigt sich die Mehrheit der Demokrat*innen seit Monaten Tag für Tag, menschlich, entschlossen und unermüdlich. Sei es in der unersetzlichen ehrenamtlichen Arbeit der Betreuung von Geflüchteten oder im friedlichen Entgegentreten während rassistischer Demonstrationen. Es ist eine gesellschaftliche Bewegung der Zuversicht, des Anpackens und der Solidarität. Dieser Bewegung, all diesen Menschen gilt nicht nur unser Dank, sondern auch unsere politische Unterstützung.

Freiheit und Gerechtigkeit für alle Menschen lassen sich nur in einer vitalen Demokratie erreichen. Demokratische Politik soll politische Vielfalt ermöglichen. Transparenz und Klarheit bei der Erarbeitung von Entscheidungsalternativen ist für unsere Politik entscheidend. Wir treten sowohl für die Stärkung der parlamentarischen Demokratie als auch für die Stärkung der Beteiligung aller Einwohner*innen in allen staatlichen und gesellschaftlichen Bereichen ein. Demokratie muss angesichts der Globalisierung auch international bearbeitet werden, dafür müssen die europäischen und internationalen Beziehungen die Perspektive der Demokratie weiter entwickeln.

Wir sehen die Chance zur demokratischen Beteiligung als eine zentrale Gerechtigkeitsfrage. Der Kampf um Demokratie ist auch ein Kampf um Gerechtigkeit. Gerechtigkeit zielt auch auf eine Teilhabe sämtlicher Einwohner*innen in Nordrhein-Westfalen ab Mitbestimmung, unabhängig von der ökonomischen Lage, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Religion oder anderen Merkmalen. Deshalb wollen wir die Einwohner*innen von Nordrhein-Westfalen als Akteur*innen der Demokratie stärken.

Unser Demokratieverständnis zielt auf eine pluralistische Gesellschaft, in der unterschiedliche Lebensformen und Lebensstile Platz haben. An die Stelle von Unterordnung und Assimilation setzen wir Selbstbestimmung und Freiheit. Demokratie braucht selbstbestimmte Menschen, die ihre Lebensentwürfe und ihre politischen Überzeugungen selbstbewusst zum Ausdruck bringen können. In einer Demokratie gilt der Respekt vor den Rechten der/des Anderen.

Als moderne Bürgerrechtspartei wollen wir die Freiheitsrechte stärken und sie vor Angriffen von staatlichen und nichtstaatlichen Akteur*innen schützen. Der Staat ist unserem Verständnis nach nicht Gegenspieler einer offenen Gesellschaft. Wir wollen einen Staat, der stark genug ist, sich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auch zurückzunehmen. Wir wollen einen Staat, der wirtschaftliche, soziale und kulturelle Selbsttätigkeit zulässt und fördert. Gleichzeitig gehören zu einer pluralistischen Einwanderungsgesellschaft auch gemeinsame politische Zielvorgaben für das Zusammenleben. Diese sind für uns die zentralen Werte unseres Grundgesetzes: Demokratie, Menschenwürde und Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz.

Aufstehen gegen Rechts!

Angesichts der Demonstrationen und Gewalt gegen Geflüchtete und Menschen, die sich für deren Belange engagieren, ebenso der steigenden Anzahl an Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte, fühlen sich derzeit viele zurück zum Beginn der 1990er Jahre versetzt. Die flüchtlingsfeindliche Gewalt ist ebenso wie die Gewalt gegen Musliminnen und Muslime nachweislich ab dem vierten Quartal 2014 deutlich angestiegen. Damit kann man einen zeitlichen Zusammenhang zu den beginnenden Demonstrationen von Pegida und HoGeSa sowie der rechtspopulistischen Hetze durch die AfD ziehen. Für das Jahr 2015 wurden von der Polizei allein in NRW insgesamt 214 politisch rechts motivierte Straftaten gegen Geflüchtete und deren Unterkünfte registriert. Damit hat sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr mehr als verachtfacht. Nur etwa ein Drittel dieser menschenverachtenden Taten werden dabei von Personen aus dem organisierten rechtsextremen Spektrum begangen. Das heißt auch, dass das Gewaltpotential viel größer ist als die Personenanzahl in rechtsextremen Organisationen. Die von Rechtsextremen und Rechtspopulist*innen erzeugte gesellschaftliche Stimmung gegen Migrant*innen und Geflüchtete dient als Legitimation für diese Gewalttaten. Deshalb tragen alle demokratischen Parteien sowie die Medien die Verantwortung, nicht mit dem Feuer zu spielen, sondern antidemokratischen und rechtspopulistischen Positionen eine klare Absage zu erteilen. Das gilt auch für den Anti-Islam-Kurs der AfD. Nicht der Islam ist ein Angriff auf das Grundgesetz, sondern die von AfD-Vertreter*innen geforderten Einschränkungen der Religionsfreiheit.

Der wachsenden Hetze stellen wir GRÜNE uns klar entgegen. Da wir wissen, dass sich menschenverachtende Einstellungen gegenseitig bedingen und verstärken, ist das Eintreten gegen flüchtlingsfeindliche Hetze auch ein Kampf gegen rassistische, antisemitische, islamfeindliche, antiziganistische und andere menschenfeindliche Einstellungen. Bei gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Vorurteilskriminalität  muss eine besonders konsequente Strafverfolgung stattfinden, um Taten aufzuklären und die Täter*innen zur Verantwortung zu ziehen. Auch wenn die NSU-Untersuchungssauschüsse in Land und Bund ihre Arbeit noch nicht beendet haben, ist schon jetzt deutlich, dass Wissen und Fachkompetenz zum Themenkomplex Rechtsextremismus der Umgang mit institutionellem Rassismus ebenso wie eine interkulturelle Öffnung der Ermittlungsbehörden dringend notwendig sind. Neben dem Bereich der Repression bedarf es wirksame und nachhaltige Maßnahmen im Bereich der Präventionsarbeit und des Opferschutzes. Diese haben wir in den letzten Jahren durch die Einrichtung von zwei Beratungsstellen für Opfer rechter und rassistischer Gewalt, durch die Stärkung der Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus und die Aufnahme des zivilgesellschaftlichen Aussteigerprogramms NINA in die Landesförderung deutlich ausgebaut. Derzeit wird das integrierte Handlungskonzept gegen Rassismus und Rechtsextremismus erarbeitet.

Darüber hinaus wollen wir GRÜNE perspektivisch eine eigene Mobile Beratung zum Themenkomplex Rechtsextremismus, Alltagsrassismus und Diskriminierung im Sport einrichten. Der Sport hat eine wichtige gesellschaftliche Verantwortung, nicht zuletzt da er eine wichtige Rolle bei der Integration spielt. Die Mobile Beratung sollte im Sport selbst angesiedelt sein, um ansprechbar für die Vereine zu sein und diese vor Ort zu stärken.

Grundsätzlich ist und bleibt Bildung ein entscheidender Schlüssel im Kampf gegen rassistische Einstellungen: In den verschiedenen Bildungsinstitutionen wird von vielen Engagierten aufgeklärt sowie Demokratie- und Gestaltungskompetenz entwickelt. Innerhalb der Demokratiebildung, die wir, ebenso wie Bildung für Nachhaltigen Entwicklung (BNE) stetig weiter stärken, übernehmen Schulen wesentliche Verantwortung und setzen durch Projekte wie “Schule ohne Rassismus” spürbare Akzente. Wir begrüßen, dass sich im Zuge der “Wochen gegen Antisemitismus“ mittlerweile eine Vielzahl von Gruppen mit diesem Phänomen beschäftigt. Insbesondere die kritische Beschäftigung mit dem Phänomen Antisemitismus ist – nicht zuletzt aufgrund der interkulturellen Dimension – in der politischen Bildung ein anspruchsvolles Feld, welches mehr Unterstützung seitens des Landes benötigt, auch beim Abrufen bestehender Fördermittel. Die Anstrengungen für mehr Politische Bildung in allen Generationen und lebenslang müssen gestärkt und die Arbeit der Landeszentrale für politische Bildung bedarfsgerecht ausgebaut und weiterentwickelt werden. Dies gilt auch für die Arbeit der freien Träger und politischen Stiftungen. Nur wenn von klein auf eine demokratische, vielfältige Gesellschaft als erstrebenswertes Gesellschaftsmodell und Bereicherung für jeden Einzelnen erfahren wird, kann dies auch gelebt werden. Dem Rechtsextremismus kann so aktiv entgegengewirkt werden.

Zudem machen wir uns für eine bessere Untersuchung und Dokumentation menschenverachtender Einstellungen, rechtsextremer und antisemitischer Aktivitäten im Land NRW stark. Dazu wollen wir ein unabhängiges und wissenschaftliches Monitoring einführen, dass sowohl bei der Überprüfung der Wirksamkeit und Nachhaltigkeit bestehender Maßnahmen als auch als Grundlage für die Ausrichtung der Arbeit gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus dienen kann!

Mit Sorge betrachten wir die verstärkten Aktivitäten und die Zusammenarbeit der Anhänger*innen von rechtsextremen türkisch-nationalistischen und teils islamistischen Gruppierungen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, müssen gewaltbereite, rechtsextreme Organisationen verboten werden. Dies gilt für deutsche genauso wie für migrantisch-geprägte Organisationen.

Das kann aber eine nachhaltige und wirksame Präventionspolitik nicht ersetzten. Wir müssen uns insbesondere mit menschenverachtenden Einstellungen in der Mitte der Gesellschaft auseinandersetzen.

Sicherheit in NRW

Die sexualisierten Übergriffe in der Silvesternacht in Köln haben das Vertrauen vieler Menschen in den Rechtsstaat und in die Polizei geschwächt. Wir GRÜNE sind entsetzt über diese Gewalt und verurteilen sie auf das Schärfste. In dieser Situation ist gemeinsames Handeln aller demokratischen Kräfte gefordert: Es gilt, die Vorfälle in Köln weder zu bagatellisieren, noch zu instrumentalisieren. Der im Landtag eingesetzte parlamentarische Untersuchungsausschuss muss rückhaltlos, transparent und konsequent für Aufklärung des Geschehens in Köln und den Ursachen für den unzureichenden Polizeieinsatz sorgen, damit für die Zukunft Verbesserungen umgesetzt werden können.

Der gewaltbereite Salafismus ist für die Sicherheit und Demokratie in NRW eine ernstzunehmende Gefahr. Bereits seit einigen Jahren beobachten wir einen verstärkten Zulauf zu salafistischen Netzwerken. Die Behörden gehen bundesweit von etwa 7.900 Anhängerinnen und Anhängern des verfassungsfeindlichen Salafismus aus, davon etwa 2.250 Personen in Nordrhein-Westfalen. Dass von diesem Personenkreis eine ernstzunehmende Gefahr ausgeht, haben nicht zuletzt die menschenverachtenden Attentate von Ankara, Beirut, Brüssel und Paris gezeigt. Neben der konsequenten Gefahrenabwehr und Strafverfolgung steht die Präventionsarbeit im Kampf gegen den gewaltbereiten Salafismus im Mittelpunkt. Daher begrüßen wir den Aufbau weiterer Wegweiser Beratungsstellen, die bereits über 2.700 Beratungsfälle zählen und in zahlreichen Fällen einen Einstieg in die salafistische Szene verhindern konnten. Dabei ist eine Vernetzung mit unterschiedlichen Akteuren u.a. in Schule, Jugendhilfe, Polizei und nicht zuletzt in muslimischen Gemeinden von zentraler Bedeutung. Zivilgesellschaftliche Akteure die sich konsequent und nachhaltig gegen den gewaltbefürwortenden Salafismus aussprechen, in besonderer Weise muslimische Verbände, Theolog*innen und andere Persönlichkeiten aus der muslimischen Community, sind wichtige Kooperations- und Ansprechpartner*innen in der Präventionsarbeit. Die beste Präventionsarbeit bleibt aber nach wie vor der ungehinderte Zugang zu guter Bildung und Ausbildung und Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt. Hierfür setzen wir uns weiterhin konsequent ein.

Wir GRÜNE stehen für eine wirksame Politik zur Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit. Weder im öffentlichen Raum, noch zu Hause oder im Internet sollten Menschen sich unsicher fühlen müssen. Drohungen oder sogar Übergriffe dürfen nicht unwidersprochen bleiben und müssen verfolgt werden. Dabei setzt GRÜNE Sicherheitspolitik nicht erst bei der Strafverfolgung an, sondern steht für eine Stärkung sozialer Maßnahmen wie Aufklärungsarbeit, Präventionsmaßnahmen und auch Integrationspolitik als wirksame Wege. Wir stellen Sicherheit in den Dienst der Freiheit, indem wir klar machen, dass es hundertprozentige Sicherheit nicht geben kann.

Als liberale Rechtsstaatspartei halten wir unsere Grundrechte hoch und verteidigen sie. Innere Sicherheit muss durch wirksame Maßnahmen durchgesetzt werden, nicht durch das Rütteln an Eckpfeilern unseres Rechtsstaats, wie Persönlichkeitsrechten, der Unschuldsvermutung, fairen Gerichtsverfahren oder dem Grundrecht auf Asyl und der Genfer Konvention.

Wir stellen uns gegen eine populistische Vermischung von sicherheitspolitischen und asyl- bzw. integrationspolitischen Maßnahmen. Asylrechtsverschärfungen, oft zudem rein symbolisch aufgeladen, sind keine Antwort auf die aktuelle Situation. Solche Maßnahmen bleiben wirkungslos und schaden den vielen Menschen, die bei uns Schutz suchen. Statt mit Vorverurteilungen ganze Gruppen unter Generalverdacht zu stellen, müssen sachlich und sorgfältig Probleme aufgearbeitet und Täter bestraft werden. Dies gilt auch und insbesondere für die Einstufung der Länder Marokko, Algerien und Tunesien als sogenannte sichere Herkunftsstaaten. Beispielsweise werden in Marokko immer wieder Journalist*innen unter dem Vorwurf der ‚Anstiftung zum Terrorismus‘ inhaftiert. In Algerien wurde ein kritischer Fernsehsender geschlossen. Auch in Tunesien wurden Oppositionelle und Journalist*innen zu Haftstrafen verurteilt, weil sie den Staat beleidigt oder die öffentliche Moral verletzt haben sollen. Aus Marokko und Tunesien gibt es immer wieder Berichte über Folter. ’Gleichgeschlechtliche Handlungen‘, also das Ausleben von Homosexualität, werden mit drei Jahren Haft bestraft. An der Einstufung als ’sichere‘ Herkunftsstaaten durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung werden daher zur Recht verfassungsrechtliche Zweifel geäußert. Darüber hinaus gehen die Zahlen der Asylbewerber*innen aus den benannten Staaten deutlich zurück. Eine Beschleunigung der Verfahren durch eine zeitnahe Bearbeitung der Asylanträge beim BAMF und eine Rücknahmebereitschaft der Herkunftsländer ist weiterhin erforderlich, eine Einstufungen als sichere Herkunftsstaaten ist dafür nicht notwendig, sondern die Bereitstellung von ausreichend geschultem Personal. Daher lehnen wir die Einstufung der Länder Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten ab.“

Für uns GRÜNE ist klar: Eine gut ausgestattete und hoch qualifizierte Polizei ist der Garant für Rechtstaatlichkeit und stärkt die Innere Sicherheit. Die Polizei als Trägerin des Gewaltmonopols des Staates muss in der Lage sein, ihre Schutzfunktion für alle Menschen wahrzunehmen, ohne unverhältnismäßig in die Grundrechte der bzw. des Einzelnen einzugreifen. In den vergangenen Jahren haben wir in NRW die personelle Ausstattung der Polizei deutlich gestärkt. Während wir im Jahr 2011 noch 1.400 Kommissarsanwärter*innen eingestellt haben, liegen die Einstellungszahlen im Jahr 2016 bei 1.920 angehenden Polizeibeamt*innen. Damit stellen wir so viele Polizeibeamt*innen ein wie seit Jahrzehnten nicht mehr und vergrößern derzeit den Personalkörper der Polizei, da mehr Polizeibeamtinnen eingestellt als pensioniert werden. Dieser eingeschlagene Weg wird von uns GRÜNEN ausdrücklich unterstützt.

Nach der Kölner Silvesternacht hat die rot-grüne Landesregierung beschlossen 500 Polizeibeamt*innen zusätzlich an den Kriminalitätsbrennpunkten der Ballungsräume einzusetzen. Bei den Ermittlungsbehörden muss eine stärkere Sensibilität für Straftaten gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht erreicht und strukturell verankert sowie Maßnahmen zur Erhöhung der Anzeigebereitschaft von Betroffenen sexualisierter Gewalt entwickelt werden. Auch die Gewaltprävention muss im Rahmen einer noch intensiveren Kooperation zwischen Schule, Polizei, Justiz und Jugendhilfe verbessert und ausgeweitet werden. Ein wichtiges Instrument, damit dies besser gelingen kann, sind Häuser des Jugendrechts. Die in mehr Städten und Kreisen eingerichtet werden sollten. Wichtig ist, dass Straftaten schnell geahndet werden, damit Handlung und Strafe in einem Zusammenhang stehen. Deshalb setzen wir auf besonders beschleunigte Verfahren, wie sie die Strafprozessordnung bereits vorsieht.

Der falsche Weg, um Vertrauen zurück zu gewinnen, sind reflexartige Beschlüsse und Maßnahmen von rein symbolischem Wert. Stattdessen gilt es fallbezogen abzuwägen, welchen Mehrwert konkrete Maßnahmen für den Schutz von Bürger*innen und für die Handlungsfähigkeit der Ordnungskräfte haben.

Zu den häufig reflexhaft geäußerten Forderungen gehört die anlassunabhängige und flächendeckende Videobeobachtung, die wir GRÜNE auch weiterhin ablehnen. Videobeobachtung ist kein Allheilmittel. In der Videobeobachtung und Überwachung liegt die Gefahr, dass Menschen sich unter permanenter Beobachtung sehen und damit wesentliche Freiheitsrechte eingeschränkt werden. In NRW ist auf Grundlage des Polizeigesetzes eine Videobeobachtung des öffentlichen Raumes nur unter engen Voraussetzungen gestattet: Wenn ein Kriminalitätsschwerpunkt vorliegt, an dem die Kriminalität ortsgebunden ist, d.h. es nicht zu Verdrängungseffekten kommt und es prognostisch auch weiterhin Kriminalität geben wird. An diesen Orten kann Videobeobachtung zur Gefahrenabwehr eingesetzt werden, damit vorhandene Polizeikräfte schneller am Einsatzort sind, weil sie von geschulten Polizeibeamt*innen dorthin gelotst werden, die die Aufnahmen parallel am Bildschirm mitverfolgen. Derzeit gibt es in NRW nur in wenigen Straßen in den Altstädten von Düsseldorf und Mönchengladbach eine polizeiliche Videobeobachtung des öffentlichen Raumes. Weitere Standorte wurden auf die Erfüllung der rechtlichen Voraussetzungen geprüft und müssen jetzt vor Ort im Kontext eines Gesamtkonzepts beraten werden. Über den Einsatz entscheidet auf Grundlage des Polizeigesetzes die/der Behördenleiter*in. Vorhandene Videobeobachtung muss regelmäßig einer Evaluierung in Hinblick auf den Nutzen der Maßnahme unterzogen werden, bei der die gesetzlichen Vorgaben strengstens ausgelegt werden müssen. Zur Auswertung der Erfahrungen und zur Klärung des weiteren Umgangs mit der ortsgebundenen Videobeobachtung zur Gefahrenabwehr an Kriminalitätsschwerpunkten wird der Landesvorstand beauftragt eine Arbeitsgruppe einzusetzen.

Auch dem Einsatz so genannter Bodycams, also kleiner Videokameras an der Polizeiausrüstung, stehen wir skeptisch gegenüber. Ob diese Maßnahme eine bessere Eigensicherung der Polizist*innen ermöglicht oder ob sie das Verhältnis zwischen Bürger*innen und Polizei nachhaltig belastet und zu unverhältnismäßigen Eingriffen in die Grundrechte führt, ist noch nicht abschließend geklärt.

Nur wenn es nachweislich einen Sicherheitsgewinn für die Polizeibeamtinnen und -beamte durch Bodycams gibt und strengste bürgerrechtliche Vorgaben gelten, ist ein verhältnismäßiger Einsatz von Bodycams auch bei der Polizei NRW vorstellbar.

Hierzu gehört, dass der Einsatz nur an Kriminalitätsschwerpunkten zur Eigensicherung der Beamt*innen stattfinden darf, die Daten verschlüsselt aufgezeichnet werden müssen und die Auswertung nur durch unabhängige Dritte erfolgen darf. Zudem muss es eine Möglichkeit geben, dass betroffene Bürger*innen im Bedarfsfall Zugang zu den Aufzeichnungen erhalten.

Vertrauen zwischen Bürger*innen und Polizei stärken 

Ein zentrale Pfeiler unseres Rechtsstaates ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Polizei, Straftaten zu verhindern und Kriminalität zu bekämpfen. Polizeibeamt*innen sind Vertreter*innen des Staates und werden in dieser Rolle wahrgenommen. Deshalb müssen sie im Dienst den Bürger*innen offen gegenüber treten. Die individuelle Erkennbarkeit ist ein nicht zu unterschätzendes Symbol für Offenheit und Deeskalation. Schon heute tragen viele Polizeibeamt*innen im Streifendienst freiwillig ihr Namensschild, um für die Bürger*innen ansprechbar zu sein. Bei Demonstrationen und anderen Großeinsätzen, bei denen in der Regel Kräfte der Bereitschaftspolizei eingesetzt sind, kommt es immer wieder zu Vorwürfen gegen die Polizei. Um diesen offen und transparent begegnen zu können, wollen wir GRÜNE eine eindeutige Identifizierung der einzelnen Beamt*innen erleichtern. Wir GRÜNE erkennen an, dass es seitens einzelner Polizeibeamt*innen Vorbehalte gegen diese verpflichtende individualisierte Kennzeichnung gibt und sich viele unter Generalverdacht gestellt sehen oder, durch ihre Identifizierbarkeit, sogar Angriffe auf ihre Person oder ihre Familien befürchten. Für uns GRÜNE ist der Schutz der Persönlichkeitsrechte von Polizeibeamt*innen ein hohes Gut. Durch eine anonymisierte Kennzeichnung werden wir dem persönlichen Schutzbedürfnis der Beamt*innen Rechnung tragen. In NRW haben wir GRÜNE in der rot-grünen Koalitionsvereinbarung erreicht, dass eine individualisierte Kennzeichnung durch die Erweiterung der schon bestehenden Ziffernfolge von Polizeibeamt*innen in geschlossenen Einheiten eingeführt wird. Dieser Schritt muss noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich umgesetzt werden.

Mit der Einführung eines dezentralen Beschwerdemanagements in den Polizeibehörden durch die rot-grüne Landesregierung sind in NRW einheitliche Standards und Handlungsvorgaben gegeben, welche eine sachgerechte Bearbeitung von Eingaben und Beschwerden (z.B. nach ungerechtfertigten Übergriffen, Diskriminierungen oder Menschenrechtsverletzungen) gewährleisten sollen. Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass das Beschwerdemanagement auf Landesebene weiterentwickelt wird, um neben einer objektiven Einzelfallbearbeitung frühzeitig strukturell bedingte Fehlentwicklungen erkennen und bearbeiten zu können. Ein/e Polizeibeauftragte*r auf Landesebene – unabhängig von Weisungen des Innenministeriums und gewählt vom Parlament – für Fragen, Beschwerden und Eingaben von Polizeibeamt*innen und Bürger*innen – ist aus unserer Sicht eine notwendige Ergänzung, um mehr Transparenz und Bürgernähe herzustellen. Eine solche Stelle könnte auch als Schlichtungsstelle zwischen Polizeibeamt*innen und Bürger*innen fungieren und so einen Täter-Opfer-Ausgleich ermöglichen. Vorwürfe können dann geprüft, Konfliktfälle wirkungsvoll aufgearbeitet und erneute Vorfälle vermieden werden. Zudem wird es die Aufgabe einer bzw. eines Polizeibeauftragten sein, Verbesserungsvorschläge aus Sicht der Polizei in den politischen Raum einzubringen. Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamt*innen werden überdurchschnittlich oft eingestellt. Neben unbegründeten Anzeigen kann dies auch mit einer institutionellen Nähe der Staatsanwaltschaften in Verbindung gebracht werden. Zudem kommt es vor, dass strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von Vorgesetzten negiert oder von politisch Verantwortlichen heruntergespielt wird. Polizeibeamt*innen, die das Fehlverhalten ihrer Kolleg*innen anzeigen, berichten über berufliche Nachteile als Folge solcher Meldungen. Durch einen Polizeibeauftragten sollen Bürger*innen genauso wie Polizeibedienstete die Möglichkeit haben, bei einer externen und unabhängigen Stelle Fehlverhalten anzuzeigen, auch anonym, ohne dabei Sanktionen oder berufliche Nachteile fürchten zu müssen. Gleichzeitig schaffen wir damit eine zusätzliche Möglichkeit der Bearbeitung entsprechender Sachverhalte, ergänzend neben der Einleitung eines meist langwierigen und erfolglosen Strafverfahrens.

Hatespeech bekämpfen – Grundrechte im digitalen Zeitalter wahren 

Das Internet eröffnet großartige Möglichkeiten zur wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Teilhabe, erleichtert aber auch die Verbreitung von Vorurteilen und Hassattacken, die uns tagtäglich im Internet begegnen. Sie zeigen sich als Hetze gegen Geflüchtete, Journalist*innen, (Kommunal-)Politiker*innen, Feminist*innen, Minderheiten, religiöse Gruppierungen und engagierte Menschen. Drohungen, Volksverhetzung und Mordaufrufe sind mittlerweile an der Tagesordnung. Gesellschaft und Staat müssen sich dem stärker entgegenstellen, widersprechen, anzeigen und entsprechende Vorfälle konsequent verfolgen und die Täter*innen zur Verantwortung ziehen. Hier geht es nicht um Bagatellen, sondern um Straftaten.

Einfache Antworten und Patentlösungen gibt es nicht. Mit dem „Notice and Take Down Verfahren“ – der Benachrichtigung über strafbare oder nicht mit den Grundsätzen der Plattformen vereinbaren Inhalten und der Aufforderung zur Herunternahme – gibt es ein etabliertes Verfahren, welches aktuell auch auf GRÜNEN Druck hin von großen Anbietern ausgebaut wird. Zudem gibt es im Rahmen des Jugendschutzes entsprechende Beschwerde- und Kontrollstrukturen, deren Effizienz und Zusammenarbeit wir verbessern wollen.

Symbolischen Verschärfungen und Einschränkungen von grundlegenden Rechten treten wir entgegen. Einschränkungen der Meinungs- und Informationsfreiheit, des Rechts auf Anonymität und des Schutzes von Persönlichkeitsrechten, erteilen wir GRÜNE eine klare Absage.

Ebenso, wie Meinungsfreiheit nicht Widerspruchsfreiheit bedeutet, ist für uns Anonymität keine Entlassung aus der eigenen Verantwortung. Daher werden wir uns sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die technische und personelle Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden dem digitalen Zeitalter entspricht und eine noch effektivere Strafverfolgung ermöglicht wird. Deshalb werden wir dafür sorgen, dass Möglichkeiten zur Meldung und Anzeige von entsprechenden Inhalten bei der Polizei, z.B. über das Internet, ausgebaut und vereinfacht werden. Zudem prüfen wir, inwieweit die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften und eine verbesserte Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt (LKA) sinnvoll ist. In diesem Zusammenhang sollte an die guten Erfahrungen mit dem Cybercrime Kompetenzzentrum des LKA angeknüpft werden. Die technischen Fähigkeiten und Schulungsmöglichkeiten wollen wir regional zentriert in NRW ausbauen. Außerdem wollen wir eine gemeinsame landesweite Kampagne mit der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) und den beteiligten Unternehmen starten, um zur Aufklärung über die Thematik Hatespeech und zur Sensibilisierung der Internetnutzer*innen beizutragen.

Auf Bundesebene werden wir uns dafür einsetzen, dass nicht länger toleriert wird, wenn sich Anbieter weigern, entsprechende Inhalte unmittelbar nach Kenntnisnahme zu prüfen und ggf. zu löschen, wie es den rechtlichen Vorgaben in Deutschland und Europa entspricht.

Wir sind besorgt darüber, dass die Große Koalition „Sicherheit im Internet-Zeitalter“ rein restriktiv begreift und immer wieder Persönlichkeitsrechte einschränken will. Sowohl in Deutschland als auch auf EU-Ebene ist es verankertes Recht, Telemedienangebote anonymisiert und pseudonymisiert nutzen zu können. Hier darf es keine Einschränkungen geben. Auch den Rufen nach weiteren Einschnitten in unsere Grundrechte aus Reihen von CDU/CSU und SPD stellen wir uns entgegen:

Die erneute Einführung der Vorratsdatenspeicherung war ein bürgerrechtlicher Dammbruch. Als GRÜNE in NRW haben wir uns immer gegen diesen Schritt ausgesprochen und aktiv verhindert, dass es weitere Zugriffsmöglichkeiten für NRW-Behörden auf die erhobenen Daten gibt. Auf europäischer Ebene droht mit der Einführung des massenhaften Austauschs von Fluggastdaten nun ein weiterer tiefgehender Einschnitt in Grundrechte, den wir ablehnen und dem im Rahmen unserer Möglichkeiten entgegentreten.

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW gilt weiterhin und gerade jetzt: Sicherheit darf in keinem Fall durch eine unverhältnismäßige Einschränkung von Freiheitsrechten erkauft werden. Denn wer Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.

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