Am 15. Mai finden in NRW die Landtagswahlwahlen statt. Wenn Du am Wahlsonntag schon etwas vor hast oder lieber gemütlich auf der Couch statt im Wahllokal abhängen willst, dann kannst Du einen Antrag auf Briefwahl stellen.

Hier erklären wir Dir, was Du dabei beachten musst. Außerdem haben wir ein kleines “Fragen und Antworten” zur Briefwahl zusammengestellt.

In drei Schritten zur Briefwahl:

1. Beantragen

Du kannst die Unterlagen für die Briefwahl ganz einfach anfordern. Das geht 

  • per Mail an die Gemeindeverwaltung* 
  • per Post auf dem Vordruck der Wahlbenachrichtigung, 
  • persönlich im Rathaus oder dem zuständigen Amt der Stadt oder
  • per Online-Formular auf der Homepage der Gemeinde (wenn vorhanden)

*Für den Antrag per Mail musst du folgende Angaben machen: Name, Geburtsdatum und Anschrift. Wenn du willst, dass die Unterlagen an eine andere Adresse geschickt werden, gib diese unbedingt zusätzlich an. Die E-Mail-Adresse findest du auf der Homepage deiner Gemeinde.

2. Ausfüllen

Wenn der Brief bei dir angekommen ist, besteht der Inhalt aus fünf Teilen:

  • dem Wahlschein 
  • dem Stimmzettel 
  • dem Stimmzettelumschlag (blau)
  • dem Wahlbriefumschlag (rot) und
  • einem Merkblatt, auf dem erklärt wird, was mit den Unterlagen gemacht werden muss.

Wenn du uns unterstützen möchtest, gib die Erststimme dem*der GRÜNEN Kandidat*in und die Zweitstimme der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

3. Abschicken

Den gefüllten roten Umschlag wirfst du einfach verschlossen in den Briefkasten. Du brauchst keine Briefmarke. 

Du kannst aber auch zu deiner Gemeindeverwaltung gehen und den Brief dort abgeben. 

Schick den Brief bis spätestens Donnerstag vor der Wahl ab. Wenn du weiter abgelegen wohnst, am besten noch früher. Danach solltest du zur Sicherheit den Brief direkt bei der Gemeindeverwaltung abgeben oder einwerfen.

Häufige Fragen und Antworten zur Briefwahl

1. Bis wann muss ich gewählt haben?

Dein Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Gemeinde vorliegen, weil dann mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird.

2. Bis wann kann ich die Briefwahlunterlagen beantragen?

Die Unterlagen kannst Du bis 18 Uhr am Freitag vor der Wahl beantragen und in besonderen Fällen auch bis um 15 Uhr am Wahltag. Am besten aber so früh wie möglich.

3. Kann ich auch aus dem Ausland per Briefwahl wählen?

Na klar. Der Wahlbrief muss dann allerdings ausreichend frankiert werden. Außerdem muss der Wahlbrief so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle vorliegt.