Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 24. Mai 2025.
Kinder und Jugendliche werden im deutschen Gesundheitssystem seit vielen Jahren systematisch benachteiligt. Die Kinder- und Jugendmedizin ist in allen Bereichen und Sektoren chronisch unterfinanziert. Dabei ist evident, dass eine Investition in die Kinder- und Jugendgesundheit nicht nur eine moralische und gesellschaftliche Verpflichtung ist, sondern auch eine volkswirtschaftlich sinnvolle Maßnahme darstellt. Denn: Gesunde Kinder von heute sind die gesunden Erwachsenen von morgen!
Politisches Handeln muss sich daher dahingehend engagieren, dass:
- Gesundheitsfachpersonen im Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen vorgehalten werden und/oder die Angebote und die Zusammenarbeit des Öffentlichen Gesundheitsdiensts mit Kitas und Schulen ausgebaut werden,
- auf eine Stärkung der Verhaltens- und Verhältnisprävention bei Kindern und Jugendlichen hingewirkt wird, z. B. durch gesundheitliche Bildung und die gesundheitsförderliche Gestaltung kindlicher Lebensumgebungen in Schulen und Kindertagesstätten,
- regulierende Maßnahmen z. B. im Bereich der Nahrungsmittelwerbung entsprechend der Expert*innenkommission der Bundesregierung veranlasst werden,
- die Kinderkrankenpflege durch eine Förderung der kinderspezifischen Ausbildung gestärkt wird,
- durch Vorschaltung von kompetenten Instanzen (z. B. telemedizinische Beratungsangebote) sowie eine Ausdifferenzierung rettungsdienstlicher Leistungen, im Rahmen anstehender Reformen von Notfallversorgung und Rettungsdienst, die Fehlinanspruchnahme der Notfallstrukturen durch Bagatellerkrankungen vermindert und die Elternkompetenz gestärkt wird,
- die flächendeckende ambulante und stationäre Versorgung in der Kinder- und Jugendmedizin durch Förderung der Aus- und Weiterbildung, durch planerische Maßnahmen und Schaffen angemessener finanzieller Anreize sichergestellt wird,
- Gesetzgebungsverfahren im Rahmen der Krankenhaus-, Ambulanz- und Notfallreform die Bedarfe der Kinder- und Jugendmedizin, insb. in bevölkerungsschwachen Regionen, angemessen abbilden,
- sektorenübergreifende interdisziplinäre und multiprofessionelle Versorgungsangebote für die Versorgung schwer kranker oder behinderter Kinder und Jugendlicher (z. B. Sozialpädiatrische Zentren, Kinder- Institutsambulanzen) entwickelt und ausgebaut werden,
- Lotsendienste als Angebot der Frühen Hilfe in Geburts- und Kinderkliniken bundesgesetzlich verankert und regelfinanziert werden, um Eltern mit Unterstützungsbedarf hinsichtlich einer gesunden Kindesentwicklung frühzeitig, systematisch und niedrigschwellig beraten zu können,
- die Vernetzung zwischen pädagogischen und medizinischen Institutionen zum Wohle der Kinder mit Entwicklungs- und Verhaltensauffälligen (z. B. im Hinblick auf U-Untersuchungen und Sprachstandserhebungen) verbessert wird, um gemeinsam angemessene Förderkonzepte und Unterstützungsangebote zu formulieren und umzusetzen sowie Doppeltestungen zu vermeiden,
- finanzielle Hilfen im Rahmen der Krankenhausreform (z. B. Erlösvolumen Kinder- und Jugendmedizin) wirklich in den pädiatrischen Fachkliniken am Bett ankommen, und
- mehr Anreize zur Niederlassung von Kinder- und Jugendärzt*innen in unterversorgten Gebieten; mobile Kindersprechstunden insb. in strukturschwachen Regionen eingerichtet werden.
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