Sehr geehrte Damen und Herren,
mit großer Besorgnis und Unverständnis habe ich den Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Absenkung der psychotherapeutischen Honorare gelesen. Ich halte diesen Beschluss für einen ernsthaften gesundheits- und sozialpolitischen Fehler.
Klar: Die gesetzlichen Krankenkassen stehen unter großem Kostendruck. Aber es wäre falsch, ausgerechnet bei der psychotherapeutischen Versorgung zu sparen.
Heute schon finden viele Kassenpatient*innen kaum eine*n Psychotherapeut*in oder eine*n Psychiater*in, der oder die sie zeitnah behandeln kann. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Termin beträgt mehrere Monate. Wer jetzt die Honorare für die Behandlung von gesetzlich Versicherten senkt, setzt damit einen falschen Anreiz für Therapeut*innen. Diese müssten damit noch stärker auf Selbstzahler*innen ausweichen, weil sich das wirtschaftlich rechnet. Die Folge ist eine schleichende Zweiklassenmedizin – wer privat zuzahlen kann, bekommt einen Termin, wer auf seine gesetzliche Leistungen angewiesen ist, muss noch länger warten. Das kann nicht im Sinne einer solidarisch finanzierten Krankenversicherung und einer Gesellschaft sein, in der mentale Gesundheit ernstgenommen wird.
Es wäre auch aus wirtschaftlicher Sicht fatal, wenn Wartezeiten steigen: Denn Erkrankungen verschlimmern sich, sie werden chronisch, sie führen zu Arbeitsunfähigkeit, zu Frühverrentung, zu stationären Aufenthalten, wenn sie nicht rechtzeitig behandelt werden. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es für die Krankenkassen günstiger ist, Menschen erst dann zu behandeln, wenn sie nicht mehr arbeitsfähig sind – statt frühzeitig eine ambulante Therapie zu finanzieren, die genau das verhindern kann. Was hier als Einsparung verbucht wird, dürfte der Gesellschaft in wenigen Jahren viel Geld kosten.
Zudem wird ein wesentlicher Teil der ambulanten Weiterbildung im psychotherapeutischen Bereich über den einheitlichen Bewertungsmaßstab refinanziert. Gerät diese Grundlage weiter unter Druck, gefährdet das nicht nur bestehende Praxen, sondern die Ausbildung des Nachwuchses insgesamt. Wer heute in die Versorgungskapazitäten von morgen einschneidet, schafft Versorgungslücken, die sich später kaum noch schließen lassen.
Für Menschen, die psychisch krank sind, ist dieser Beschluss ein verherendes Signal. Denn psychotherapeutische Leistungen werden im Vergleich zu anderen Fachgruppen ohnehin schon unterdurchschnittlich vergütet. Eine weitere Absenkung setzt diese Tendenz fort und formuliert damit – ob gewollt oder nicht – eine klare Aussage darüber, wie viel psychische Gesundheit in diesem System wert ist. Das halte ich für falsch.
Ich bitte Sie daher dringend, diesen Beschluss zu überdenken und seine absehbaren Folgen ernsthaft in den Blick zu nehmen. Sparen ist notwendig – aber nicht an einer Stelle, an der die Nachfrage steigt, die Versorgungslage bereits angespannt ist und die volkswirtschaftlichen Kosten unterlassener Behandlung die Einsparungen bei weitem übersteigen dürften.
Mit freundlichen Grüßen
Tim Achtermeyer
Landesvorsitzender GRÜNE NRW
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