Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 21. Juni 2026.
Bundesinnenminister Dobrindt hat angekündigt, die Finanzmittel für das Bundesprogramm zur unabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB) zum 31. Dezember 2027 vollständig zu streichen. Begründet wird die Entscheidung mit Spargründen. Zugleich werden enorme Summen für die GEAS-Reform und eine Politik der Härte gegenüber Geflüchteten aufgewendet. Damit setzt Innenminister Dobrindt seinen migrationspolitischen Kurs fort, der auf Abschottung statt auf Humanität sowie auf rechtsstaatlich gesicherte und faire Verfahren im europäischen Asylsystem ausgerichtet ist. Dieser politisch motivierte Vorstoß wird ein folgenschwerer Rückschritt sein. Unabhängige Beratung stärkt die Rechte von Schutzsuchenden, reduziert Klageverfahren und entlastet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und alle weiteren Behörden. Das fatale Signal, das hier vom Bund gesendet wird, lassen wir GRÜNE nicht unbeantwortet stehen.
- Der Bund muss die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung erhalten und stärken
Wir GRÜNE in NRW fordern den Bund auf, die Pläne zur bundesweiten Abschaffung der Fördermittel für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung ab 2027 zu stoppen und stattdessen eine verlässliche, mehrjährige und strukturell abgesicherte Finanzierung der Asylverfahrensberatung sicherzustellen. So fordert es auch die Integrationsminister*innenkonferenz in ihrem Beschluss von April 2026 auf Antrag aus NRW. Wir setzen uns auch in weiteren Ländergremien dafür ein. - Beratung für Geflüchtete in NRW bereitstellen
Der Bund zieht sich aktuell aus einer gestaltenden Integrationspolitik und der Verantwortung für Geflüchtete heraus. Das ist ein fatales Signal für unsere Einwanderungsgesellschaft. Diese Politik reißt sowohl bei den Sprachkursen als auch bei der Asylverfahrensberatung große Lücken, die aus den Haushalten der Länder nicht einfach aufgefangen werden können. Die Strukturen der unabhängigen Asylverfahrensberatung drohen wegzubrechen, wenn sie nicht eine auskömmliche Finanzierung erhalten. Wir GRÜNE hingegen handeln. Wir prüfen kurzfristig, wie die Mittel aus dem Landesförderprogramm „Soziale Beratung für Geflüchtete in NRW” im Sinne der Menschen bereitgestellt und dabei auch die Orientierung in ausländer- und asylrechtlichen Fragen berücksichtigt werden können. Perspektivisch wollen wir dafür sorgen, dass die Asylverfahrensberatung aus Landesmitteln finanziert wird. - Transparenz und rechtsstaatliche Standards sichern
Die GEAS-Reform verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einrichtung von Asylgrenzverfahren. Die damit verbundenen geschlossenen oder haftähnlichen Strukturen sehen wir insbesondere mit Blick auf Kinder und Familien kritisch und setzen uns dafür ein, dass die Umsetzung menschenrechtsorientiert und unter Wahrung rechtsstaatlicher Garantien erfolgt. Die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) darf nicht zu einer weiteren Einschränkung rechtsstaatlicher Verfahrensgarantien führen. Die bestehenden europarechtlichen Vorgaben dürfen nicht über das notwendige Maß hinaus verschärft werden. - Verantwortung übernehmen
Wir GRÜNE bekräftigen gemeinsam mit vielen anderen Akteuren wie dem Paritätischen Wohlfahrtsverband die Verantwortung für eine menschenwürdige Asylpolitik. Ohne verlässliche Finanzierung der bisherigen Strukturen gehen wichtige Voraussetzungen für eine gelingende Integration in den Arbeitsmarkt verloren – zum Nachteil der Geflüchteten und der gesamten Gesellschaft, die angesichts des Fach- und Arbeitskräftemangels auf Zuwanderung dringend angewiesen ist. Neben der verlässlichen Finanzierung schafft eine öffentlich zugängliche Wirksamkeitsprüfung Transparenz und eine realistische Einschätzung der Bedarfe. Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind Voraussetzung für verantwortungsvolle Entscheidungen über die Zukunft der unabhängigen Asylverfahrensberatung. - Geschlechtersensible Asylberatung stärken
Geflüchtete Frauen sind in besonderem Maße auf eine unabhängige und verlässliche Asylverfahrensberatung angewiesen. Viele von ihnen haben geschlechtsspezifische Gewalt, Diskriminierung, Menschenhandel oder sexualisierte Übergriffe erlebt, sowohl in ihren Herkunftsländern als auch auf der Flucht. Eine sensible, niedrigschwellige und unabhängige Beratung schafft geschützte Räume, in denen Frauen ihre Fluchtgründe offen darlegen und ihre Rechte wahrnehmen können. Gerade bei komplexen Asylverfahren ist qualifizierte Unterstützung entscheidend, um besondere Schutzbedarfe frühzeitig zu erkennen und faire Verfahren sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere auch minderjährige Geflüchtete sowie besonders schutzbedürftige Gruppen wie LSBTIQ*-Geflüchtete und traumatisierte Personen. - Queere Asylberatung stärken
Geflüchtete queere Menschen sind auf eine unabhängige und verlässliche Asylverfahrensberatung angewiesen. Queere Geflüchtete sind überdurchschnittlich häufig von Verfolgung und Diskriminierung betroffen. Gleichzeitig haben sie größere Hürden im Asylverfahren, da sie ihre queere Identität glaubhaft darstellen müssen, obwohl sich viele aufgrund von Angst vor weiterer Diskriminierung sowie fehlender Informationen und rechtlicher Unsicherheiten schwertun, sich überhaupt im Verfahren zu outen. Fehlende queersensible und rechtlich spezialisierte Beratung führt dazu, dass Betroffene ihre Rechte im Asylverfahren nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen können. Dies kann zur Folge haben, dass Personen, denen nach geltendem Recht Schutz zusteht, diesen nicht erhalten und in lebensgefährliche Situationen zurückgeführt werden. Der Abbau dieser Beratungsstrukturen würde verstärkt geflüchtete queere Menschen treffen und bestehende Schutzlücken weiter verschärfen. Wir GRÜNE müssen weiter Druck auf die Entscheidungsträger*innen im Bund ausüben. Wir fordern ein klares Bekenntnis zu einer menschenwürdigen Asylpolitik und die Sicherstellung der unabhängigen Asylverfahrensberatung in NRW.
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