LDK-Beschluss

Mentale Gesundheit darf keine Frage des Geldes sein!

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz am 21. Juni 2026.

Was ist passiert?

Der erweiterte Bewertungsausschuss beschloss zum 01.04.26 die Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen um 4,5%. Darüber hinaus soll nun mit dem vom Bundeskabinett beschlossenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz unter anderem die Budgetierung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung beschlossen werden.

NRW und die psychologische Versorgung

Eine Studie über die Wartezeiten für psychologische Hilfe der BPtK aus 2018 zeigt, dass schon zu diesem Zeitpunkt durchschnittlich 139,3 Tage auf einen Therapieplatz gewartet werden musste. Auf dem Land, aber auch in anderen Regionen müssen Betroffene besonders lange warten, z.B. im Ruhrgebiet: 2018 betrug die durchschnittliche Wartezeit 205,8 Tage. 2022 änderte sich nach Zahlen der BPtK an der durchschnittlichen Wartezeit kaum etwas, 142,2 Tage – etwas mehr als im Jahr 2018.

Dabei ist die psychologische Versorgung mehr gebraucht denn je. Ergebnisse der Trendstudie „Jugend in Deutschland 2026“ zeigen, dass der Anteil junger Menschen zwischen 14 und 29 Jahren, die angegeben haben, psychologische Unterstützung zu benötigen, mit 29% einen neuen Höchstwert erreicht.

Der Bedarf an psychologischer Versorgung ist auf einem alarmierenden Hoch und das einzige, was von der Regierung kommt, sind Kürzungen.

Kürzungen und deren Auswirkung

Wie zu Beginn geschildert, ist das Honorar der Psychotherapeut*innen um 4,5% gekürzt worden. Gleichzeitig wurden die Strukturzuschläge um 14,25% angehoben – das Problem: Nicht alle Praxen haben Anspruch auf den Zuschlag. Und selbst die Praxen, die den Zuschlag in vollem Umfang erhalten, müssen mit einer Honorarsenkung von 2,8% umgehen.

Psychotherapeut*innen sind unter den Praxisinhaber*innen ohnehin schon die am wenigsten verdienende Arbeitsgruppe. Nach Abzug der Praxiskosten bekommen sie gerade einmal 52€ pro Arbeitsstunde – die Hälfte dessen, was Praxisinhaber*innen der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung im Durchschnitt bekommen. Ein wichtiger Unterschied zu anderen Praxen: Psychotherapeut*innen sind fast vollständig zeitgebunden, da Sitzungen meist 50 min lang sein müssen. Deswegen ist es ihnen nicht möglich, mehr Behandlungen in der gleichen Zeit durchzuführen, um damit ihren Verdienst zu erhöhen. Mit einer Budgetierung wären mehr Behandlungen dann ohnehin nicht mehr möglich, da das zur Verfügung stehende Budget dann pro Quartal gedeckelt wäre. Je mehr Leistungen die Psychotherapeut*innen abrechnen würden, desto geringer wäre dann die Vergütung der einzelnen Leistungen. Der Teil der erbrachten, aber seitens der gesetzlichen Krankenkassen nicht vergüteten Leistungen bliebe dann schlichtweg unterfinanziert und müsste von den Praxen aus der eigenen Tasche oder durch andere Leistungen, wie zum Beispiel Privatpatient*innen, quersubventioniert werden.

Um Psychotherapeut*in zu werden, muss nach erfolgreichem Master in Psychologie eine 3 bis 5-jährige Ausbildung absolviert werden. Studierende sind nicht reich, Azubis ebenfalls nicht, und die Ausbildung zur Psychotherapeut*in kostet extra – in NRW zwischen 24.000€ und 31.000€. Wer anschließend gesetzlich Versicherte behandeln möchte, muss sich für einen Kassensitz bewerben. Dieser kostet je nachdem, wo er sich befindet, 50.000€ bis 180.000€. Die Verfahren dahinter sind extrem intransparent und unübersichtlich.

Da ist es kein Wunder, wenn viele Psychotherapeut*innen mit Schulden in den Beruf starten. Und hier fangen auch die Auswirkungen für die Patient*innen an:

Die Kosten für einen Kassensitz sind abschreckend – wenn überhaupt gerade genügend frei sind, und die niedrigen Honorare danach sind ebenfalls demotivierend.

Was hier also befeuert wird, ist etwas, das ohnehin schon schleichend immer weiter vorangeschritten ist: die Privatisierung von psychotherapeutischen Praxen.

Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Patient*innen die Kosten ausgleichen müssen, welche die Krankenkassen nicht bereit sind zu zahlen. Somit wird Hilfe keine Frage des Bedarfs, sondern eine Frage des Geldes.

Forderungen

Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW fordern wir zusätzliche Kassensitze und einen transparenten Umgang mit den Kosten und Kriterien!

Die 24,5 zusätzlichen Kassensitze aus dem Jahr 2024 waren ein guter Anfang, aber vor allem in den ländlichen Bereichen und im Ruhrgebiet braucht es weitere Sitze, um die Versorgung der dortigen Anwohner*innen zu sichern. Existierende Kassensitze müssen zu einem bezahlbaren Preis übernommen werden können und die Bewerbungsprozesse transparent gemacht werden.

Zusätzlich fordern wir eine kostenfreie Ausbildung und eine klare, verlässliche Finanzierung aller Teile der Weiterbildung zum/zur Psychotherapeut*in, die eine angemessene Bezahlung der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung und ausreichend Weiterbildungsplätze nach dem neuen System sicherstellt. Hier muss der Bund endlich seine Verantwortung übernehmen.

Gerade in Zeiten von Krisen werden Psycholog*innen mehr denn je benötigt, finanzielle Hürden dürfen potenzielle Anwärter*innen nicht von der Ausbildung abhalten.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW setzt sich für die Rücknahme der Kürzungen ein und fordert die Erhöhung der Honorare von Psychotherapeut*innen.

Damit Psychotherapeut*innen gesichert sowohl für Kassen- als auch Privatpatient*innen zur Verfügung stehen, müssen die Honorare so hoch sein, dass Psychotherapeut*innen finanziell nachhaltig abgesichert sind.

Wir fordern realistische und zeitgemäße Maßstäbe sowohl bei der Bestimmung der Vergütung als auch bei der Kassensitzverteilung.

Die Verhältniszahlen in der psychotherapeutischen Bedarfsplanung müssen um mindestens 20% gesenkt und die Finanzierung muss mit realistischen Zahlen verglichen werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW setzt sich gegen die Einführung der Budgetierung und für eine gesetzliche Verankerung der extrabudgetären Vergütung auf Bundesebene ein.

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