LaVo-Beschluss

Klimaschutz und Klimaanpassung bedeuten Menschenschutz

Beschluss des Landesvorstandes vom 3 . September 2026

Die Klimakrise trifft uns mit voller Wucht, mitten in Nordrhein-Westfalen. Hitzewellen, Dürren und Brände haben uns in den vergangenen Wochen eindringlich vor Augen geführt, wie gefährlich die Folgen der Klimakrise für unser Land bereits heute sind. Diese Folgen sind nicht mehr abstrakt, sondern brutal konkret. Mehr als 3.000 Menschen sind in den vergangenen Wochen in NRW an den Folgen der Hitze gestorben. Jeder Tod ist einer zu viel. Und gleichzeitig trifft die Krise besonders häufig Menschen, die am wenigsten zu ihr beigetragen haben und besonders verletzlich sind. Starkregen und Hochwasser, Hitze und Dürre, Waldbrände und Niedrigwasser zeigen, wie erheblich die Bedrohungen sind, denen Deutschland auf allen staatlichen Ebenen zunehmend ausgesetzt ist.

Deswegen gilt: Wir müssen den Klimawandel so gut es geht eindämmen und uns gleichzeitig auf die Folgen des Klimawandels vorbereiten. Klimaanpassung wird dabei zunehmend zu einer der drängendsten Aufgaben, um unser Land krisenfest zu machen und damit die Bevölkerung, unseren Wohlstand, unsere Lebensgrundlage und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu schützen.

NRW geht hier voran: mit dem Kohleausstieg 2030, mit Umweltprojekten wie den Naturparks+ und dem konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Klar ist aber auch: Wir werden diese Jahrhundertaufgabe nur schaffen, wenn alle politischen Ebenen zusammenarbeiten – Europa, Bund, Land und Kommunen.

Deswegen braucht es jetzt folgende Grundsätze:

  1. Wasser muss in der Landschaft bleiben – Fokus auf unsere Natur.
  2. Kühle darf kein Luxus sein: Unsere Lebensräume hitzefest machen.
  3. Keinen Klimaschutz können wir uns nicht leisten: Deutschland braucht den NRW-Turbo für die Erneuerbaren Energien.
  4. Klimaanpassung darf nicht an kommunalen Kassen hängen: Hitzeschutz muss grundgesetzliche Aufgabe werden.

Wasser muss in der Landschaft bleiben – Fokus auf unsere Natur

Unsere Natur steht unter Stress. Flächenversiegelung, Schadstoffe und Straßen-Schneisen setzen ihr immens zu. Die menschengemachte Klimakrise führt zu einer zusätzlichen Belastung. Dabei ist die Natur unser bester Verbündeter im Kampf gegen die Erhitzung. Aber das kann sie nur sein, wenn wir Menschen sie vor weiterem Schaden wo immer möglich bewahren. Entscheidend ist, Wasser so gut wie möglich in unserer Landschaft zu halten. Moore speichern Wasser und können sowohl Trockenheit als auch Starkregen gut abpuffern. Auch renaturierte Flussauen sind dabei entscheidend: Sie halten Wasser in der Landschaft, schützen vor Hochwasser und schaffen wertvolle Lebensräume. Naturnahe Wälder kommen ebenso mit Hitze und Trockenheit viel besser klar als Forste. Zugleich sind sie dadurch auch viel besser vor Waldbränden geschützt. Wenn wir wollen, dass die Natur uns schützt, müssen wir dafür sorgen, dass sie gesund bleibt. Unser großes Pfund in NRW ist die Verbindung von urbanen Zentren und starken ländlichen Räumen – genau diese Vielfalt macht unser Land widerstandsfähiger gegen die Folgen der Klimakrise. Es wird immer deutlicher: intakte natürliche Strukturen sind im Kampf gegen die Folgen der Klimakrise unverzichtbar. Die Bundesregierung muss daher das Erfolgsprogramm „Natürlicher Klimaschutz” ausbauen, statt es immer wieder mit Kürzungen zu bedrohen, und alles dafür tun, Moore wieder zu vernässen.

Kühle darf kein Luxus sein: Unsere Lebensräume hitzefest machen

Der fortschreitende Klimawandel führt zu immer mehr Hitzetagen und tropischen Hitzenächten. Der für uns als außergewöhnlich wahrgenommene Sommer 2026 wird in der Rückschau ein durchschnittlicher Sommer sein. Wir müssen uns an Hitzetage und tropische Hitzenächte anpassen. Das heißt: Wir brauchen Klimaanlagen in Kindergärten, Schulen, Altenheimen und Krankenhäusern, kommunale Hitze-Pläne und öffentliche kühle Orte an Hitzetagen. Die Hitzekrise trifft Menschen sehr unterschiedlich stark. Vor allem sind armutsbetroffene Menschen überproportional von Hitze bedroht, indem sie beispielsweise häufiger von Beton als von Grünflächen umgeben sind und in Wohnungen wohnen, in denen sich die Hitze fängt. Wir müssen bei Art und Weise, wie wir unsere Dörfer und Städte planen, umdenken. Weg von Asphalt und Beton hin zu Schatten, Wasser und viel kühlendem Grün. Eine ausführliche Position dazu hat der Landesvorstand im Juli 2026 beschlossen.

Keinen Klimaschutz können wir uns nicht leisten: Deutschland braucht den NRW-Turbo für die Erneuerbaren Energien

Klimaschutz sei in der Vergangenheit „überbetont” gewesen, sagte die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche noch im vergangenen Jahr. Immer wieder ist zu lesen, Klimaschutz könnten wir uns nicht leisten. Spätestens seit diesem Sommer ist klar, welch enormen wirtschaftlichen Schaden die Klimakrise anrichtet. Greenpeace rechnet mit mindestens 36 Milliarden Euro Schaden, davon allein zehn Milliarden Euro wegen hitzebedingten Produktivitätsverlusten. In Nordrhein-Westfalen sehen wir am Rhein, was es für die Wirtschaft bedeutet, wenn die größte Wasserstraße Deutschlands nicht mehr befahrbar ist. Es ist also genau umgekehrt: Keinen Klimaschutz zu machen, können wir uns nicht leisten.

Deswegen ist es jetzt entscheidend, Klimaschutz wieder zum Thema zu machen – auch in der Energiepolitik. In Nordrhein-Westfalen zeigen wir, wie Industrie und Klimaschutz zusammengehen können: mit dem konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die Bundesregierung muss diesen Weg unterstützen. Katherina Reiche muss ihre Blockade der Erneuerbaren Energien aufgeben und mit einer beschleunigten Energiewende ihren Teil dazu beitragen, dass der vorgezogene Kohleausstieg 2030 in NRW gelingen kann. Sie muss gemeinsam mit der Energiewirtschaft – die oft schon viel weiter ist als die Bundesregierung – am Ausbau der Erneuerbaren Energien, an dezentralen und zentralen Speicherkapazitäten sowie an der Digitalisierung und am Ausbau des Stromnetzes arbeiten, für eine moderne, belastbare und günstige Stromversorgung in Deutschland.

Klimaanpassung darf nicht an kommunalen Kassen hängen: Hitzeschutz muss grundgesetzliche Aufgabe werden

Bislang gibt es in Deutschland keine verlässliche und langfristig gesicherte Finanzierung für die Klimafolgenanpassung. Besonders kleine und finanzschwache Kommunen verfügen häufig weder über die notwendigen finanziellen Mittel noch über ausreichend Personal, um ihre Bevölkerung wirksam vor den Folgen der Klimakrise zu schützen. Die Klimafolgenanpassung darf nicht vom Zufall der jeweiligen Haushaltslage der Kommune abhängen.

Länder und Kommunen unternehmen seit Jahren enorme Anstrengungen, um sich gegen die umfassenden Auswirkungen des Klimawandels zu wappnen – unter anderem auf Grundlage eigener Klimaanpassungsgesetze, Naturschutzgesetze und entsprechender Strategien. Mit Oliver Krischer als Umweltminister und Mona Neubaur als Klimaschutzministerin hat das Land NRW diese Anstrengungen noch einmal deutlich erhöht und kann dabei echte Erfolge vorweisen. Klar ist aber auch: Das Land und die Kommunen können diese gesamtstaatliche Aufgabe nicht allein leisten. Auch der Bund muss seiner Verantwortung gerecht werden und sich dauerhaft an der Finanzierung von Klimaanpassung beteiligen. Aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen kann sich der Bund an den großen Investitionen in Klimaanpassung bislang jedoch nur sehr eingeschränkt beteiligen. Die Regelungen der bundesstaatlichen Finanzverfassung, insbesondere Artikel 104a ff. des Grundgesetzes, begrenzen unmittelbare Finanzierungsbeiträge des Bundes für entsprechende Maßnahmen der Länder und Kommunen.

Bund und Länder müssen deshalb gemeinsam Verantwortung übernehmen und die Finanzierung von Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe dauerhaft sichern. Dafür braucht es eine Änderung des Grundgesetzes und die Einrichtung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung“ in Artikel 91a des Grundgesetzes. Auch ein im Auftrag des Bundesumweltministeriums erstelltes Rechtsgutachten kam im Juli 2024 zu dem Ergebnis, dass die Einrichtung einer entsprechenden neuen Gemeinschaftsaufgabe verfassungsrechtlich grundsätzlich möglich ist. Die Bundesregierung muss deshalb zeitnah einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorlegen, damit noch in der laufenden Legislaturperiode des Bundes die neue Gemeinschaftsaufgabe „Klimaanpassung“ eingerichtet werden kann.

Die neue Gemeinschaftsaufgabe muss dazu beitragen, Maßnahmen zur Klimaanpassung zu beschleunigen, dauerhaft verlässlich zu finanzieren und die Förderlandschaft umfassend zu entbürokratisieren. Die Finanzierung muss dabei über einzelne Legislaturperioden hinaus Bestand haben und darf nicht von kurzfristigen Hilfen in besonderen Not- oder Ausnahmesituationen abhängig sein. Klimaanpassung ist eine dauerhafte gesamtstaatliche Aufgabe und muss deshalb auch dauerhaft und verlässlich finanziert werden.

Die Klimakrise wartet nicht auf bessere Haushaltslagen oder eine zögerliche Bundesregierung. Wir GRÜNE stehen seit jeher an der Seite unserer Natur und Umwelt – weil Klimaschutz immer auch Menschenschutz ist. Klimaanpassung ist deshalb kein Nice-to-have, sondern eine staatliche Kernaufgabe: Sie schützt Menschenleben, erhält unsere natürlichen Lebensgrundlagen und macht unser Land krisenfest. Wir wollen, dass Bund und Länder gemeinsam Verantwortung übernehmen und die Kommunen dauerhaft in die Lage versetzen, ihre Menschen zu schützen.

Wir GRÜNE NRW stehen für den Schutz von Mensch und Natur – konsequent, entschlossen und ohne Aufschub.

Neuste Artikel

Statement der Grünen in NRW nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt

LaVo-Beschluss

Sichere Radwege rund um Schulen – damit Kinder selbstständig und sicher mobil sein können

Aufladen vor der Haustür: 25 Millionen Euro für mehr E-Ladesäulen

Ähnliche Artikel