Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat einen Rodungsstopp für den Hambacher Wald verhängt. Zum Urteil erklärt unsere Vorsitzende, Mona Neubaur:
„Das Urteil aus Münster freut uns sehr. Das höchste NRW-Verwaltungsgericht hat zwei Dinge festgestellt: Die RWE-Behauptung, nach der der Hambacher Wald umgehend für die Versorgungssicherheit abgeholzt werden müsse, war nichts als Propaganda. Und: Die Behauptung der Landesregierung, dass RWE den Hambacher Wald roden darf, ist mit dem heutigen Tag nicht mehr gültig. Weder RWE noch Armin Laschet haben in den vergangenen Wochen etwas zur Befriedung des Konfliktes beigetragen.
Der durch das OVG erteilte Rodungsstopp schafft nun die Möglichkeit und Verpflichtung, endlich politisch zu handeln. Armin Laschet und seine Regierung müssen diese Rechtssprechung zum Anlass nehmen, nun endlich selbst aktiv zu werden. Sie müssen sofort in Vorbereitungen für eine neue Leitentscheidung eintreten, durch die große Mengen der Braunkohle in der Erde bleiben können.“
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