Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz in Dortmund vom 21. August 2021
Noch immer ist das Ausmaß der Schäden der verheerenden Flutkatastrophe vom 14. Juli 2021 nicht komplett erfasst. Vor allem der Verlust von Menschenleben berührt uns tief. Durch das Hochwasser haben in Nordrhein-Westfalen nach aktuellem Stand 47 Menschen ihr Leben verloren, darunter auch vier Feuerwehrleute. Bundesweit waren es mindestens 180 und immer noch werden Menschen in Rheinland-Pfalz vermisst. Bei ihnen sind unsere Gedanken, ihren Angehörigen und Freund*innen gilt unsere Anteilnahme.
Gleichzeitig rollt eine Welle der Hilfsbereitschaft und Solidarität durch unser Land. Unser Dank gilt den ehren- und hauptamtlichen Einsatzkräften sowie den unzähligen spontanen Helfenden, die seit dem 14. Juli fast pausenlos im Einsatz sind.
Viele Menschen in NRW stehen wortwörtlich vor den Trümmern ihrer Existenz. Den Wassermassen sind ganze Straßenzüge zum Opfer gefallen. Viele Brücken und Schienenstränge sind komplett zerstört. Die öffentliche Infrastruktur in den betroffenen Kommunen ist unter Schlamm, Schutt und Geröll begraben. Über 100 Schulen und Kitas sind durch das Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen worden. Schlamm und Umweltgifte belasten Landschaften und Gewässer.
Die Flut und ihre Folgen werden das Leben vieler Familien noch lange belasten. Der Wiederaufbau wird immens viel Geld und noch mehr Zeit kosten. Es ist gut, dass mit den Soforthilfen schnell und unbürokratisch Hilfe geleistet wird. Diese muss nun auch wirklich bei den betroffenen Menschen, den Kommunen und Betrieben ankommen. Wir GRÜNE werden diesen Weg nach Kräften unterstützen.
Ein Tag wie der 14. Juli ändert für die Menschen in den Flutregionen alles. Und er mahnt uns alle: Wir brauchen sofort mehr Anstrengungen im Klimaschutz. Denn wir wissen, dass durch die Klimakrise Starkregen, Fluten ebenso wie extreme Hitze, Dürren, Waldbrände und Stürme zunehmen. NRW steht als Industrieland und als Kohleland in besonderer Verantwortung, seinen Beitrag zu leisten – nicht zuletzt zum Schutz der eigenen Bevölkerung. Längst geht es nicht mehr darum, zum Status von vor zwanzig Jahren zurückzukehren, sondern eine unkontrollierbare Verschärfung der Klimakrise abzuwenden, damit “Jahrhundertflut“, „-sturm“ oder „-dürre“ nicht im Dreijahrestakt kommen. Deshalb unterstützen wir GRÜNE NRW entschieden ein Klimaschutzsofortprogramm einer neuen Bundesregierung. Für NRW bedeutet mehr Klimaschutz konkret, endlich deutlich mehr Landesflächen für Windenergie auszuweisen, Solar zum Standard auf unseren Dächern zu machen, die Kohleverstromung bis 2030 zu beenden und die Grundlagen zu schaffen, damit auch die Dörfer im Rheinischen Revier erhalten bleibenerhalten werden können. Hier ist auch die Landesregierung mit konkreten Handlungen, z.B. beim Abstand von Windrädern, in der Verpflichtung. Wie kaum ein anderes Land wird NRW von einem „Klimapakt“ profitieren, der unserer energieintensiven Industrie Sicherheit im Wandel und dem Handwerk Aufträge durch Investitionen gibt – und bei dem das Energiegeld vor allem Menschen mit geringeren und mittleren Einkommen bei der Umstellung auf klimaneutrales Leben unterstützt.
Nicht jede Naturkatastrophe ist eine unmittelbare Folge der Erderhitzung. Starkregen, heiße Sommer, Waldbrände und Sturmfluten gab es auch in der Vergangenheit. Aber die Heftigkeit, die Anzahl und die schnelle Abfolge der Extremwetterereignisse sind ein untrüglicher Indikator dafür, dass die Klimakrise längst da ist, vor unserer Haustür. Es gibt es kein Zurück mehr zum alten Klima. Deshalb ist die Anpassung an den Klimawandel so wichtig. Um Mensch und Umwelt in NRW vor der Klimakrise zu schützen, müssen wir Vorsorge betreiben und unsere Art und Weise überdenken, wie wir Häuser und Städte bauen. Der Wiederaufbau der Verkehrsinfrastruktur muss genutzt werden, klimaverträgliche Mobilität zu stärken; der Ausbau von Radwegenetz und Schiene soll bevorzugt werden. Wir müssen der Natur mehr Raum geben und unser Verhältnis zur Natur neu bestimmen. Und nicht zuletzt stehen wir in der Pflicht, unseren Katastrophenschutz deutlich zu verbessern, um Menschenleben bei solchen schrecklichen Ereignissen zu schützen.
Im Mittelpunkt steht für uns dabei die Vorsorge als Leitprinzip von Politik. Das fällt nicht immer leicht, weil Investitionen und Vorkehrungen getroffen werden, von denen unmittelbar niemand zu profitieren scheint, die aber in der Zukunft großen Schaden abwenden können. Das erzeugt auch politische und wirtschaftliche Zielkonflikte, etwa um die Nutzung von Flächen. Diese anzugehen und politische Lösungen zu finden, ist alles andere als leicht – aber es ist unser Auftrag.
Stärken wir den Hochwasserschutz und geben der Natur mehr Raum
Um für künftige Starkregen und Überschwemmungen besser gewappnet zu sein, intensiveren wir den Hochwasserschutz. Dafür setzen wir auf bessere Risikobewertungen, verstärken den technischen Hochwasserschutz und bieten der Natur mehr Raum, damit sie zusätzliches Wasser aufnehmen kann, ohne Menschen zu gefährden.
Hochwasserrisiken besser einschätzen und Warnsystem ausbauen: Hochwasserrisiken wollen wir im gesamten Land neu bewerten. Denn die Klimakrise verändert die Maßstäbe. Vielerorts haben die Wassermassen und Pegelstände alle Szenarien übertroffen. Wir setzen uns daher für eine Überarbeitung der Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten sowie eine Ausdehnung auch auf kleinere Fließgewässer durch das Land ein. Zudem wollen wir die Kommunen bei der Erstellung von Starkregen-Gefahrenkarten stärker unterstützen. Als Grundlage für bessere Risikobewertungen und Warnung der Bevölkerung setzen wir uns für die Entwicklung und Einführung flächendeckender, dynamischer Niederschlags-Abfluss-Modelle und -Prognosen zur Vorhersage von Überflutungen bei Starkregen ein. Dafür wollen wir auch die Potenziale der Digitalisierung nutzen.
Die beste Risikoberechnungen und Warnungen helfen aber nichts, wenn sie nicht richtig interpretiert werden und in konkreten Handlungsanweisungen für die Bevölkerung, Einsätzen oder auch Evakuierungen münden. Wichtig ist daher die Verzahnung unterschiedlicher Fachleute in den Verwaltungen sowie die Vorbereitung der Kreise und kreisfreien Städte auf möglichen Katastrophenszenarien. Wir brauchen schnellstmöglich wieder flächendeckend funktionstüchtige Sirenen und ein System von Warn-Nachrichten auf das Handy (Cell Broadcasting) zusätzlich zu den bestehenden Warnsystemen. Warnungen müssen klar und verständlich sein sowie Handlungsanweisungen enthalten. Selbstverständlich ist der Staat in der Verantwortung, für den Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Im Katastrophenfall ist es aber wichtig, dass die Menschen wissen, wie sie sich am besten verhalten sollen. Deshalb wollen wir die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung durch innovative Informationskampagnen stärken.
Hochwasserschutz mit der Natur, nicht gegen sie: Wir müssen das Wasser in der Landschaft halten. Denn wo Regen in unversiegelten Böden versickern kann und Flüsse sich auf unbebaute Gebiete ausdehnen können, werden Hochwasser abgeschwächt. Weder in großflächigen Siedlungs- und Gewerbegebieten noch auf tief entwässerten oder verdichteten Flächen der intensiven Landwirtschaft kann der Boden das Wasser mehr in ausreichendem Maß aufnehmen und eine Flutwelle so nicht mehr entscheidend reduzieren. Und wo Häuser zu nah an Gewässern oder an Hängen stehen, sind die Menschen großen Risiken ausgesetzt.
Die schwarz-gelbe Landesregierung hat im Rahmen ihrer Deregulierungspolitik in den letzten Jahren zahlreiche Verschlechterungen beschlossen, die am Ende vor allem das Risiko erneuter Hochwasser und Flutkatastrophen erhöhen könnten. So soll die Bebauung in Rückhalteflächen wieder erlaubt werden. Das Ziel, den landesweiten Flächenverbrauch auf 5 ha/Tag zu begrenzen, wurde hingegen aus dem Landesentwicklungsplan gestrichen. Schwarz-gelb entzieht den Behörden sowohl die Möglichkeit, risikoreiche Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten zu verhindern und eine besondere Schutzzone entlang von Gewässern auszuweisen (Gewässerrandstreifen), als auch ein Vorkaufsrecht von Flächen zugunsten der naturnahen Gewässerentwicklung auszuüben. Dabei brauchen Land und Kommunen mehr Kompetenzen, um präventiven Hochwasserschutz zu betreiben, nicht weniger. Wir werden diese Änderungen wieder rückgängig machen. Zudem geht der Umbau zu naturnahen Gewässern viel zu langsam voran. Wir wollen die Europäische Wasserrahmenrichtlinie konsequent umsetzen und unseren Flüssen wieder mehr Raum geben. Denn naturnahe Gewässer mit intakten, strukturreichen Auenlandschaften sind ein wirksamer Beitrag zum Hochwasserschutz.
Technischen Hochwasserschutz stärken: Ergänzend zu ökologischen Hochwasserschutz müssen wir auch technische Möglichkeiten nutzen, um kurzfristig Wassermassen von bewohnten Gebieten fernzuhalten. Das Juli-Hochwasser hat unkontrolliert Kiesgruben und den Braunkohletagebau geflutet, mit großen Schäden für Mensch und Natur. Um Siedlungen zu schützen, brauchen wir mehr Möglichkeiten, Rückhaltebecken und Überflutungsflächen zu schaffen und bei Gefahr kontrolliert zu fluten. Deiche und Wälle müssen ertüchtigt werden.
Klimavorsorge für unsere Städte, Gemeinden und Infrastruktur: Auch wenn wir Überschwemmungen nicht allein durch einen besseren Städtebau verhindern können, so wissen wir doch: Jeder Kubikmeter, der versickert oder kontrolliert abläuft, kann helfen, das Fass nicht zum Überlaufen zu bringen. Schwammstädte mit unterirdischen Wasserspeichern und mehr Grünflächen, bepflanzte Dächer und Bäume in unseren Städten und Dörfern helfen nicht nur, große Wassermassen aufzufangen. Sie bilden auch einen Vorrat in Hitze- und Dürrephasen und spenden Kühlung. Wir wollen mit einem Grünen Zukunftspakt NRW nachhaltige Investitionen stärken, insbesondere bei der Klimaanpassung in den Kommunen.
Beim Wiederaufbau der Dörfer und Städte in den Flutgebieten kommt es jetzt darauf an, dass Häuser und Infrastruktur so gebaut werden, dass sich die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen und die neue Infrastruktur und neuen Häuserwiderstandsfähiger gegen die Auswirkungen der Klimakrise und die vermehrt zu erwartenden Katastrophen werden. Mit einem solchen „Neu-Aufbau“ müssen für die Bevölkerung und die Kommunen, wo es geht, Mehrwerte geschaffen werden: Neue Brücken über Bäche mit größeren Durchlässen versehen, Deiche zurückverlegen, Alternativstandorte für eventuell aufzugebende private Gebäude an Gewässern ausweisen, neue Straßen direkt mit Radwegen ausstatten, beim Aufbau der Bahnstrecken den Ausbau und Elektrifizierung mitdenken, Schulen mit der nötigen OGS-Mensa wiederaufbauen, neue Sporthallen direkt mit höchstem Energieeffizienzstandard bauen etc. Planung und Finanzierung dieses zukunftsweisenden Neu-Aufbaus müssen unbürokratisch möglich sein. Es darf keinen Planungs-, Finanzierungs- und Förderungs-Dschungel geben, wenn besser aufgebaut wird, als es zuvor war. Das Bedürfnis nach schneller Rückkehr zur Normalität trifft also auf die Notwendigkeit, die Mittel jetzt zukunftsgerecht einzusetzen. Um beides in Einklang zu bringen plädieren wir GRÜNE and der Seite der kommunalen Spitzenverbände für die Prüfung eines Sondergesetzes, das Klimaanpassung und Klimaschutz beim Neu-Aufbau gezielt stärkt und Vereinfachungen und Beschleunigungen bei Planungs- und Vergaberecht in den betroffenen Kommunen festschreibt. Sowohl Kommunen wie auch Private und Unternehmen brauchen wirklich unbürokratischen Zugang zu den Finanzhilfen und weitere Unterstützung.
Die Flut hat auch zehntausende Heizungen zerstört und die Menschen müssen jetzt über die Investition in eine neue Heizungsanlage entscheiden. Dazu brauchen wir klare Förderanreize, damit in der Not eine zerstörte Ölheizung vor dem Winter nicht einfach nur durch eine neue Ölheizung, sondern z. B. durch eine klimafreundliche, effiziente Wärmepumpe ersetzt wird.
Vorsorge und Absicherung stärken: Wir wollen Bürger*innen gezielt unterstützen, ihre Häuser und Wohnungen widerstandsfähig zu machen. Dafür braucht es Förderprogramme ähnlich wie bei der ökologischen Gebäudesanierung, flankiert von entsprechenden Beratungsangeboten. Wir wollen uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass eine Versicherung von Elementarschäden Standard für alle wird.
Stärken wir den Katastrophenschutz
Der Katastrophenschutz ist laut Grundgesetz zuallererst Aufgabe der Länder. In den Ländern sind die Kreise und kreisfreien Städte die zuständigen Katastrophenschutzbehörden. Die konkrete Koordination und politische Verantwortung im Krisenstab in einer Großschadenslage oder eine Katastrophe obliegen zunächst den Oberbürgermeister*innen oder Landrät*innen. Das Rückgrat des Katastrophenschutzes bilden die überwiegend ehrenamtlichen Mitglieder der Hilfsorganisationen, der Feuerwehren und des Technischen Hilfswerks.
Die dezentrale Organisation ist grundsätzlich sinnvoll, damit Hilfe schnell überall verfügbar ist und an die lokalen Besonderheiten angepasst werden kann. Die Akteure leisten großartige Arbeit. Es ist aber offensichtlich, dass beim Juli-Hochwasser das Zusammenspiel von Bund, Ländern und den Kommunen nicht ausreichend funktioniert hat. Das Ineinandergreifen des Gesamtsystems muss zur Rettung von Menschenleben und auch von Eigentum und Infrastruktur besser werden. Denn bereits mehrere Tage im Voraus hatte das Europäische Hochwasserwarnsystem (EFAS) vor Starkregen und Überflutungen gewarnt. Die Warnungen wurden aber offensichtlich nicht überall wahrgenommen, interpretiert und die entsprechenden Entscheidungen, etwa zur Evakuierung, getroffen. Die Landesregierung kann die Verantwortung dafür nicht allen auf die Kommunen schieben und auf das funktionierende Warnsystem verweisen. Auch sie hat es versäumt, die Warnungen des Deutschen Wetterdienstes inhaltlich zu bewerten und Kontakt zu den Kommunen aufzunehmen. Das Innenministerium als für den Katastrophenschutz zuständiges Ministerium hätte Kontakt mit dem Umweltministerium in Fragen des Hochwasserschutzes, etwa bezüglich der Talsperren, aufnehmen müssen. Die Landesregierung hat darauf verzichtet, selbst Warnungen auszusprechen und dies allein den Kommunen überlassen. Es braucht eine gründliche, systematische und unabhängige Aufarbeitung der Flutkatastrophe, ihrer Ursachen und Folgen und Vorschläge für notwendige Strukturänderungen.
Gleichzeitig sehen wir schon jetzt, dass es an der Zeit ist, angesichts von großen Unwettern und Pandemien das Katastrophenschutzsystem grundsätzlich weiterzuentwickeln. Der Grundsatz für die künftige Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen im Katastrophenschutz muss weiterhin Dezentralität sein – aber mit einer starken Koordinierung. Ebenso muss die Notwendigkeit zur Vorbereitung auf absehbare Katastrophenlagen rechtlich stärker betont und die damit einhergehenden Kompetenzen auf den verschiedenen Ebenen eindeutig definiert werden.
Katastrophenschutzbedarfspläne zum Standard machen. Kommunen müssen sich besser auf unterschiedliche Katastrophenfälle vorbereiten und dabei von Landesseite unterstützt werden. Während für die alltägliche Gefahrenabwehr durch die Feuerwehren bereits in jeder Kommune Bedarfspläne erstellt und politisch beschlossen werden, ist das beim Katastrophenschutz in den Kreistagen und Stadträten der kreisfreien Städte noch nicht der Fall. Verpflichtende Risikoanalysen müssen die Basis für die Planungen der Kreise sein. Katastrophenschutzbedarfspläne sollen für unterschiedliche Katastrophenszenarien, wie etwa Hochwasser oder langanhaltende Stromausfälle, vorplanen. Daraus werden Personal, Ausstattung und finanzieller Bedarf abgeleitet. Der Plan sollte mindestens alle fünf Jahre politisch beschlossen und damit eine politische Legitimation und öffentliche Beachtung finden. Wir wollen das Katastrophenschutzgesetz ändern, um die Katastrophenschutzbedarfspläne verbindlich einzuführen.
Mehr Kompetenz und Verantwortung auf Landesebene als Unterstützung der Kommunen Das Land NRW muss die Kommunen besser unterstützen und im Fall größerer Katastrophen Kompetenzen an sich ziehen können. Kreise und kreisfreie Städte dürfen in einer solchen Lage nicht allein gelassen werden. Deshalb werden wir die Möglichkeit des landesweiten Katastrophenfalls gesetzlich festschreiben. Damit verbunden ist eine Katastrophenschutzplanung für das Land notwendig. Um die Kompetenzübertragung in einer Katastrophe von den Kreisen und kreisfreien Städte auf die Landesebene ausführen zu können, muss auf Landesebene die entsprechende Struktur geschaffen werden. Eine Katastrophenschutzbehörde kann dafür eine gute Lösung sein.
Zusammenarbeit von Bund und Ländern verbessern: Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wollen wir zu einer Zentralstelle umbauen, die eine stärkere koordinierende Funktion ausfüllt. Damit einhergehen u.a. verpflichtende Meldungen aus den Ländern, um in einer Lage Hilfe, z.B. Einsatzmittel besser und schneller koordinieren zu können. Das Land NRW muss seine bisherige Verweigerungshaltung aufgeben und für eine stärkere Zusammenarbeit von Bund und Ländern sorgen.
Schon lange ist klar, dass keine Region in Deutschland vor den Folgen der Klimakrise verschont bleiben wird. Auch NRW nicht. Die Klimakrise verschiebt die Risiko-Maßstäbe. Wir werden mit einer Politik der Vorsorge darauf reagieren.
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