Als Yanni Gentsch im Februar 2025 durch den Kölner Grüngürtel joggt, bemerkt sie plötzlich einen Radfahrer hinter sich, der mit einem Handy in der Hand dicht hinter ihr fährt und ihren Po filmt. Gentsch stellt den Spanner zur Rede, bringt ihn dazu, das Video zu löschen und filmt ihn wiederum dabei. Gentsch geht mit ihren Aufnahmen zur Polizei, doch die zeigt sich machtlos – denn Spanneraufnahmen sind in Deutschland nicht per se strafbar.
Das will unser NRW-Justizminister Benjamin Limbach ändern. „Unser Recht muss eine klare Grenze ziehen, wenn Körperteile in sexueller Absicht heimlich oder gegen den Willen einer Person abgefilmt oder fotografiert werden“, sagte Benjamin Limbach im Vorfeld der Justizministerkonferenz der Länder im Herbst 2025, bei der er eine Initiative einbrachte, um das heimliche Filmen oder Fotografieren in sexueller Absicht unter Strafe zu stellen.
„Die Kleidung einer Frau ist niemals ein Freifahrtschein, ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung zu verletzen“, betont Benjamin Limbach.
Nachdem der gemeinsame Antrag mit Hamburg für besseren Schutz vor Voyeuraufnahmen bei der Justizministerkonferenz der Länder keine Mehrheit gefunden hatte, setzt sich Benjamin Limbach nun auf Bundesebene für eine Gesetzesänderung ein: In einer gemeinsamen Bundesratsinitiative mit Niedersachsen forderte er den Bund auf, voyeuristische Aufnahmen künftig durch eine Gesetzesänderung unter Strafe zu stellen. Das zeigt Wirkung: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat für dieses Jahr eine Änderung des Strafrechts angekündigt.
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