Beschluss des Landesvorstands GRÜNE NRW am 16.02.2026
Im Mittelpunkt unserer Politik steht die Würde eines jeden Menschen. Das ist seit jeher der Kerngedanke unserer Politik. Jede*r hat das Recht auf Sicherheit. Doch gerade Frauen haben dieses Gefühl oftmals nicht.
Yanni Gentsch hat mit ihrem Engagement gegen Voyeurismus auf eine himmelschreiende Ungerechtigkeit und auf eine Gesetzeslücke aufmerksam gemacht, die geschlossen werden muss. Denn: Voyeuristische Bild- und Videoaufnahmen sind Gewalt. Sie sind ein Angriff auf die Würde des Menschen, auf die sexuelle Selbstbestimmung und auf das Recht, über den eigenen Körper und den eigenen persönlichen Lebensbereich selbst zu bestimmen. Vor allem Frauen sind tagtäglich von sexuell motivierten, heimlichen Aufnahmen bedroht. Diese Taten sind keine Grauzone und kein ‚Missverständnis’, sondern bewusste Übergriffe. Der bestehende rechtliche Schutz greift zu kurz. Täter nutzen technische Möglichkeiten aus, während Betroffene oft schutzlos bleiben. Der technische Fortschritt, insbesondere durch Smartphones und versteckte Kameras wie Smart Glasses, hat neue Missbrauchsmöglichkeiten geschaffen, denen das geltende Recht bislang nicht ausreichend begegnet. Diese Sicherheitslücke muss dringend geschlossen werden. Saunen, Umkleiden, Duschen, Toiletten und vergleichbare Orte sind Rückzugsräume. Sie sind Orte der Verletzlichkeit und müssen Orte der Sicherheit sein. Wer dort filmt, fotografiert oder überwacht, zerstört Vertrauen und verletzt die Intimsphäre. Wir akzeptieren nicht, dass Menschen – insbesondere Frauen – aus Angst vor Bloßstellung oder Missbrauch ihre Freiheit einschränken müssen.
Deshalb fordert der Landesvorstand GRÜNE NRW eine zügige Umsetzung einer eindeutigen Gesetzgebung gegen voyeuristische Aufnahmen, so wie sie Justizminister Benjamin Limbach auf Bundesebene im Bundesrat eingebracht hat. Es braucht:
- Klare Strafbarkeit und konsequente Ermittlungsbefugnisse der Behörden
- Niedrigschwellige Möglichkeiten für Betroffene, Anzeige zu erstatten und dabei ernst genommen zu werden
- Beschlagnahmung und Löschung illegaler Aufnahmen
- Ein Verbot der Weiterverbreitung oder des Hochladens auf Online-Plattformen
- Verpflichtung sozialer Plattformen, solche Aufnahmen aktiv zu löschen und einfache, transparente Beschwerderichtlinien zu etablieren, um Betroffene zu unterstützen
- Konsequente Verfolgung und Sanktionierung der Täter
Einsatz von K.O.-Tropfen härter bestrafen
Sogenannte K.O.-Tropfen werden meist unbemerkt in Getränken verabreicht, um Frauen gefügig zu machen und ihr Urteils- und Selbstbestimmungsvermögen auszuschalten. Sie werden als Waffe eingesetzt, damit Täter Raub- und Sexualdelikte begehen können. Viele Opfer wissen im Nachhinein nicht einmal mehr genau, was ihnen angetan wurde und sind zutiefst verunsichert und traumatisiert. K.O.-Tropfen sind daher eine besonders perfide Methode von Gewalt, ihr Einsatz sollte deutlich härter bestraft werden.
Wir GRÜNE NRW setzen uns dafür ein, im Strafgesetzbuch einen eigenständigen Qualifikationstatbestand einzuführen, der für Taten unter Einsatz gesundheitsschädigender Stoffe wie K.O.-Tropfen eine Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht und so deutlich macht: Wer mit solchen Mitteln Menschen, und vor allem Frauen schädigt, muss mit konsequenten rechtlichen Folgen rechnen.
Wir unterstützen die Bundesratsinitiative von unserem Justizminister Benjamin Limbach und setzen uns dafür ein, sie zügig in ein Gesetz zu überführen.
Digitale Gewalt durch KI-generierte Bilder bekämpfen
Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen nimmt zunehmend smarte Formen an – automatisiert, skalierbar und oft schwer erkennbar. Von Cybermobbing über Grooming bis zu Online-Ausbeutung und Deepfakes: Frauen und Mädchen fühlen sich in solchen akuten Bedrohungslagen oft allein, die Gesetzeslage ist aktuell unzureichend.
Was analog gilt, muss daher auch digital gelten. Jeder hat das Recht auf Würde – auch im digitalen Raum. Neue KI-Modelle bedrohen diese Würde durch sexualisierte, oftmals täuschend echte Bildmanipulationen oder sexualisierte Bilder mit den Gesichtern realer Personen. Elon Musks Grok ist dabei nur die Spitze des Eisbergs. Diese technische, automatisierte Möglichkeit der tausendfachen Erstellung von Bildern ist neu – die bisherigen rechtlichen Handhaben dagegen sind unzureichend.
Wir fordern die Bundesjustizministerin auf, im Rat der Europäischen Union wirksame Maßnahmen einzubringen. Konkret bedeutet das:
- KI-Funktionen, die gezielt zur Erstellung sexualisierter Deepfakes genutzt werden können, sollen im Rahmen der KI-Verordnung der EU verboten werden
- Die rechtliche Haftung der Anbieter von KI-Modellen für die Bereitstellung solcher Funktionen
- Konsequente Durchsetzung des Digital Services Acts einschließlich der Verpflichtung für Plattformen, solche illegalen Inhalte nicht zu veröffentlichen und und zu verbreiten, sowie ihre Verpflichtung, Deepfakes unverzüglich zu löschen und wirksame Meldemechanismen bereitzustellen.
Wenn Plattformen selbst Instrumente zur Erstellung und Verbreitung solchen Materials bereitstellen, dann stellt das ein systemisches Risiko für geschlechtsspezifische Gewalt dar, gegen das die Europäische Kommission Maßnahmen ergreifen kann.
Bei der Umsetzung der EU-Richtlinie (2024/1385) gegen Gewalt an Frauen fordern wir die Bundesjustizministerin auf, klare Regeln zu schaffen. Werden echte oder KI-erstellte Nacktbilder ohne Zustimmung verbreitet, soll immer von schwerem Schaden ausgegangen werden.So können sich Plattformen nicht auf unklare Regeln berufen und müssen aktiv verhindern, dass solche Bilder verbreitet werden. Außerdem soll das auch eindeutig für das Teilen in geschlossenen Messenger-Chats gelten, wenn keine Einwilligung der betroffenen Person vorliegt.
Femizide als Mord anerkennen
Die Kontinuität von Gewalt gegen Frauen zeigt sich in ihrer extremsten Form in Femiziden. Alle drei Minuten erlebt eine Frau oder ein Mädchen in Deutschland häusliche Gewalt. Fast jeden Tag wird eine Frau in Deutschland durch ihren (Ex-)Partner getötet. Für viele Frauen und Mädchen wird das vermeintlich sichere Zuhause zum gefährlichsten Ort. Femizide folgen keinem klaren Muster oder lassen sich nicht bestimmten gesellschaftlichen Gruppen zuordnen. Was sie aber alle gemeinsam haben: Bei diesen Taten machen die Täter die Frauen zum Objekt und sich selbst zu Herren über Leben und Tod.
Deswegen sollten diese Taten als Mord angesehen und bestraft werden, statt als Totschlag. Wir setzen uns dafür ein, Femizid als Mordmerkmal im Strafgesetzbuch aufzunehmen. Dies würde die systematische, geschlechtsspezifische Dimension dieser Taten anerkennen und angemessen sanktionieren.
Prävention und soziale Infrastruktur stärken
Das Strafrecht ist ein scharfes Schwert des Staates. Es ist richtig, es hier zu ziehen. Es darf aber nicht die einzige Antwort auf das grundsätzliche Problem der Sicherheit von und Gewalt gegen Frauen sein. Denn sexualisierte Gewalt – ob analog durch voyeuristische Aufnahmen oder digital durch KI-generierte Bilder – ist Ausdruck eines tiefer liegenden Problems: eines veralteten Männerbilds und patriarchaler Strukturen, die Gewalt gegen Frauen begünstigen.
Deshalb braucht es mehr als strafrechtliche Maßnahmen. Es braucht eine Kultur des Hinschauens und Einschreitens. Es braucht Männer, die Partei ergreifen und ein neues, modernes Männerbild prägen. Und es braucht eine starke soziale Infrastruktur, die Frauen schützt und unterstützt.
Das eigene Zuhause muss ein sicherer Ort sein. Die aktuelle Dunkelfeldstudie zu Sicherheit und Gewalt zeigt, dass es das für zu viele Frauen nicht ist: Wir müssen das Dunkelfeld weiter aufhellen, Betroffene ermutigen, Taten anzuzeigen, und ihnen jede notwendige Unterstützung bieten.
Nordrhein-Westfalen verfügt über ein dichtes Netz an Beratungsstellen, Frauenhäusern und Fachstellen gegen sexualisierte Gewalt. Diese Einrichtungen leisten unverzichtbare Arbeit – sie bieten Schutz, Beratung und Begleitung für Betroffene. Doch die Nachfrage ist hoch und die Ressourcen sind oft knapp. Wir setzen uns mit unserer Gleichstellungsministerin Verena Schäffer dafür ein, dass diese Strukturen dauerhaft gesichert und ausgebaut werden. Dazu gehört auch die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes des Bundes, das zusätzliche Finanzierung ermöglicht und Umsetzung des Landesaktionsplans “NRW gemeinsam gegen Gewalt”, der Schutzlücken schließt. Starken Grünen in Landesregierung und Landtagsfraktion ist es zu verdanken, dass in den vergangenen Jahren bereits ein Ausbau an Frauenhausplätzen gelungen ist.
Gemeinsam für eine Gesellschaft ohne Gewalt
Die Sicherheit von Frauen – digital wie analog – ist keine Randnotiz, sondern eine zentrale Aufgabe unserer Zeit. Es geht um das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Selbstbestimmung und auf ein Leben in Würde. Jede und jeder Einzelne ist gefragt: hinzuschauen, einzuschreiten, wenn Unrecht geschieht, und gemeinsam für eine Gesellschaft einzustehen, in der alle Menschen sicher leben können.
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