Am 1. Januar 2009 trat in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung aller Verkehrsdaten der Telekommunikation in Kraft. Das Gesetz verpflichtete Datendienstanbieter, alle Verkehrsdaten von Festnetz- und Mobiltelefonen, Telefax, Email und Internetzugängen und anderen dialogfähigen Medien von allen Bürgerinnen und Bürgern sechs Monate lang zu speichern. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorratsdatenspeicherung mit seinem Urteil vom 2. März 2010…