Die starke kommunale Selbstverwaltung ist das Rückgrat einer lebendigen Demokratie vor Ort. Räte, Kreistage und Bezirksvertretungen müssen daher Gestaltungs- und Entscheidungsmacht haben, um das im Grundgesetz verankerte Selbstverwaltungsrecht über alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft ausüben zu können. Dazu gehören sowohl finanzielle Spielräume als auch funktionsfähige Kommunalvertretungen. Nur, wo Entscheidungsspielräume in den Kommunen bewahrt werden, kann…